WAI
Aufenthalts/Unterhaltspauschalen

Abrechnung von Pauschalen für Aufenthalts- und Unterhaltskosten in Projekten des 7. RP nun möglich

Am 23. März 2009 hat die Kommission eine Entscheidung hinsichtlich der Verwendung von Pauschalen für Aufenthaltskosten in Projekten des 7. RP getroffen (C(2009)1942). Es besteht nun die Möglichkeit der Nutzung von Pauschalen bei der Abrechnung von Aufenthalts- und Unterhaltskosten, sofern dies in den Arbeitsprogrammen vorgesehen ist. Die Teilnehmerorganisationen können die Pauschalen optional zur Abrechnung verwenden - sie müssen sich nur bereits in den Vertragsverhandlungen dafür entschieden haben (es muss in den Vertrag in Annex I aufgenommen sein).
So ist es nun auch z.B. möglich für die Abrechnung der Kosten des eigenen Personals "real costs" zu verwenden und für die Abrechnung der Kosten externer ExpertInnen oder BeraterInnen die Pauschalen für Aufenthaltskosten .

Die Reisekosten selbst (Flug, Bahn etc.) können nicht über Pauschalen abgerechnet werden, hierbei werden weiterhin die tatsächlichen Kosten verrechnet.

Die Pauschalsätze für Diäten und Hotelkosten finden Sie unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/ShowDoc/Extensions+Repository/General+Documentation/Guidance+documents+for+FP7/Financial+issues/flat-rates-subsistence_en.pdf.
Die nun gültigen Raten, die im Annex des Dokuments enthalten sind, werden regelmäßig überprüft und adaptiert werden.

Das Ausmaß der Zuwendung der Kommission, die als Pauschale ausbezahlt wird, darf bei Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen nicht mehr als 90%, bei allen anderen Förderformen nicht mehr als 30% der Gesamtkosten betragen.
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