Die „Verordnung zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse“ (Beteiligungsregeln) beinhaltet grundlegende Bestimmungen zur Beteiligung und zur Förderung im 7. Rahmenprogramm (7. RP). Die Beteiligungsregeln finden Sie unter http://rp7.ffg.at/upload/medialibrary/Beteiligungsregeln_FP7_de.pdf.
Zusätzlich zu den Mindestteilnahmebedingungen in den Beteiligungsregeln können in den Spezifischen Programmen oder den Arbeitsprogrammen Bedingungen hinsichtlich der Mindesteilnehmerzahl festgelegt sein.
Teilnahmeberechtigt sind:
- Unternehmen, Universitäten, sekundäre Bildungseinrichtungen, Forschungszentren oder andere Rechtspersonen, gleich ob sie ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem assoziierten Land oder einem Drittland haben,
- die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission (JRC – Joint Research Centre),
- jede internationale Organisation von europäischem Interesse.
Eine Rechtsperson ist eine natürliche Person oder eine juristische Person, die nach dem an ihrem Sitz geltenden innerstaatlichen Recht, nach Gemeinschaftsrecht oder nach internationalem Recht gegründet worden ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen Inhaber von Rechten und Pflichten sein kann.
Förderfähige Länder
Neben Rechtspersonen aus den EU-Mitgliedsstaaten sind auch Rechtspersonen aus assoziierten Staaten (AC – associated countries) förderfähig. Diese Länder sind durch ein Abkommen oder Memorandum of Understanding zur Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie am 7. Rahmenprogramm assoziiert und leisten einen finanziellen Beitrag zum Budget des Rahmenprogrammes.
Derzeit gibt es 14 assoziierte Staaten: Albanien, Bosnien Herzegowina, Island, Israel, Färöer, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien (FYROM), Moldawien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und die Türkei (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/third-country-agreements_en.doc).
Eine Liste der Science and Technology-Agreements (S&T Agreements), Stand Oktober 2011, finden Sie unter http://ec.europa.eu/research/iscp/pdf/st_agreement_ec_euratom_11_october_2011.pdf.
Förderungswürdig sind neben Rechtspersonen aus den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern auch jene Rechtspersonen, welche in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit (ICPC – International Cooperation Partner Countries) ansässig sind. Eine Liste der Partnerländer der internationalen Zusammenarbeit finden Sie in Annex I der General Annexes zum jeweiligen Arbeitsprogramm (oder auch unter ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/icpc-list.pdf).
Nähere Informationen finden Sie auch unter http://rp7.ffg.at/inco_icpc_einleitung.