WAI
Teilnahmebedingungen


Förderfähige Rechtspersonen und Länder

Die „Verordnung zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse“ (Beteiligungsregeln) beinhaltet grundlegende Bestimmungen zur Beteiligung und zur Förderung im 7. Rahmenprogramm (7. RP). Die Beteiligungsregeln finden Sie unter http://rp7.ffg.at/upload/medialibrary/Beteiligungsregeln_FP7_de.pdf.
Zusätzlich zu den Mindestteilnahmebedingungen in den Beteiligungsregeln können in den Spezifischen Programmen oder den Arbeitsprogrammen Bedingungen hinsichtlich der Mindesteilnehmerzahl festgelegt sein.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Unternehmen, Universitäten, sekundäre Bildungseinrichtungen, Forschungszentren oder andere Rechtspersonen, gleich ob sie ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem assoziierten Land oder einem Drittland haben,
  • die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission (JRC – Joint Research Centre),
  • jede internationale Organisation von europäischem Interesse.

Eine Rechtsperson ist eine natürliche Person oder eine juristische Person, die nach dem an ihrem Sitz geltenden innerstaatlichen Recht, nach Gemeinschaftsrecht oder nach internationalem Recht gegründet worden ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen Inhaber von Rechten und Pflichten sein kann.

Förderfähige Länder
Neben Rechtspersonen aus den EU-Mitgliedsstaaten sind auch Rechtspersonen aus assoziierten Staaten (AC – associated countries) förderfähig. Diese Länder sind durch ein Abkommen oder Memorandum of Understanding zur Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie am 7. Rahmenprogramm assoziiert und leisten einen finanziellen Beitrag zum Budget des Rahmenprogrammes.
Derzeit gibt es 14 assoziierte Staaten: Albanien, Bosnien Herzegowina, Island, Israel, Färöer, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien (FYROM), Moldawien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und die Türkei (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/third-country-agreements_en.doc).
Eine Liste der Science and Technology-Agreements (S&T Agreements), Stand Oktober 2011, finden Sie unter http://ec.europa.eu/research/iscp/pdf/st_agreement_ec_euratom_11_october_2011.pdf.

Förderungswürdig sind neben Rechtspersonen aus den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern auch jene Rechtspersonen, welche in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit (ICPC – International Cooperation Partner Countries) ansässig sind. Eine Liste der Partnerländer der internationalen Zusammenarbeit finden Sie in Annex I der General Annexes zum jeweiligen Arbeitsprogramm (oder auch unter ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/icpc-list.pdf).
Nähere Informationen finden Sie auch unter http://rp7.ffg.at/inco_icpc_einleitung.

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Rechtspersonen aus Drittländern können gemäß der Beteiligungsregeln nur dann gefördert werden, wenn

  • ihre Beteiligung für die Durchführung des Projektes von wesentlicher Bedeutung ist,
  • ihre Förderung im spezifischen Programm oder im relevanten Arbeitsprogramm ausdrücklich vorgesehen ist, oder
  • ihre Förderung in einem bilateralen wissenschaftlich-technischen Abkommen oder einer anderen Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Land, in dem die Rechtsperson ihren Sitz hat, festgelegt ist (assoziierte Staaten).
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Mindestbedingungen für Projektkonsortien

In der Regel ist zur Beteiligung am Rahmenprogramm ein Konsortium aus mindestens 3 Rechtspersonen notwendig, von denen jede Rechtsperson ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land haben muss. Keine zwei der Rechtspersonen dürfen ihren Sitz in demselben Mitgliedstaat oder demselben assoziierten Land haben.
Weiters müssen diese drei Rechtspersonen von einander rechtlich unabhängig sein. Artikel 6 der Beteiligungsregeln bestimmt, dass keine Rechtsperson unter der direkten oder indirekten Kontrolle der anderen bzw. unter derselben direkten oder indirekten Kontrolle stehen darf (wie es zB. bei Konzernen der Fall ist).

Bei Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) sowie bei Marie Curie-Maßnahmen zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von ForscherInnen sehen die Mindestteilnahmebedingungen die Teilnahme einer Rechtsperson vor (außer es handelt sich um die Koordinierung von Forschungstätigkeiten).
Bei Maßnahmen zur Unterstützung der Pionierforschung (IDEAS) ist die Mindestteilnahmebedingung die Teilnahme einer Rechtsperson, welche ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Staat haben muss.

Bei Maßnahmen speziell für Partnerländer der internationalen Kooperation müssen zumindest vier Rechtspersonen teilnehmen wovon zumindest zwei in Mitgliedsstaaten der EU oder assoziierten Staaten ihren Sitz haben müssen (jedoch nicht im selben Staat oder assoziierten Staat). Zumindest zwei der Rechtspersonen müssen sich in einem Partnerland der internationalen Zusammenarbeit (ICPC) befinden (jedoch nicht in demselben, außer das Arbeitsprogramm bestimmt etwas Anderes). Auch hier müssen alle vier Rechtspersonen von einander unabhängig sein.

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