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Allgemeines zur Antragstellung

Im 7. Rahmenprogramm ist die Einreichung von Projektvorschlägen („Proposals“) nur auf Ausschreibungen („Calls“) hin möglich. Diese werden nach ihrer Öffnung im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Participant Portal unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/fp7_calls veröffentlicht. Die Antragsteller haben ab Öffnung der Calls bis zum Ende der Frist Zeit, ihren Projektantrag mit Hilfe des Participant Portal Submission Service (SEP) einzureichen (für einzelne Calls wird noch das Vorgängersystem Electronic Proposal Submission Service EPSS verwendet). Die Einreichungsfrist ist genau einzuhalten, da nachträglich eingereichte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit jeder Ausschreibung wird der Leitfaden für Antragsteller („Guide for Applicants“) für den betreffenden Call veröffentlicht. Er beschreibt die Struktur des Antrags und die Umsetzung der Vorgaben des Arbeitsprogrammes im Proposal. Das jeweilige Arbeitsprogramm, das jährlich erstellt wird, beschreibt detailliert alle Forschungsschwerpunkte und Ziele. Die Arbeitsprogramme finden Sie auf der Seite http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/fp7_documents unter „All work programmes“.

Bevor ein Projekt im 7. Rahmenprogramm eingereicht werden kann, sind einige Dinge zu bedenken. Einerseits muss man sich als Antragsteller vor der Einreichung darüber im Klaren sein ob das einzureichende Projekt tatsächlich die Lösung eines europäischen Problems darstellt, oder ob es auch national gelöst werden könnte. Weiters ist von Bedeutung, ob die europäische Kommission ein gleiches oder ähnliches Projekt bereits gefördert hat, da die Lösung desselben Problems auf dieselbe Weise von der Kommission nicht gefördert wird. Zugang zur Projektdatenbank des 7. Rahmenprogrammes bekommen Sie unter: http://cordis.europa.eu/fp7/projects_de.html.
Projekte des 6. Rahmenprogrammes finden Sie unter: http://cordis.europa.eu/fp6/projects.htm.

Die richtige Zusammensetzung des Konsortiums kann auch ausschlaggebend für den Erfolg des Projektes sein. Sofern noch ein bestimmter Partner fehlen sollte, kann ein geeigneter mit Hilfe von Projektpartnersuchen (Informationen darüber gibt es unter http://rp7.ffg.at/partnersuche) gefunden werden.

Nicht unwesentlich ist auch die genaue Absprache der Teilnahme in Ihrer Organisation, da der rechtliche Vertreter der Organisation seine Zustimmung zur Durchführung eines EU-Projektes geben muss.

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