Vertrag zwischen der Europäischen Kommission und dem Konsortium - Grant Agreement
Der Vertrag zwischen der Europäischen Kommission und dem Konsortium besteht aus der sog. Muster-Finanzhilfevereinbarung (Hauptvertrag und seine Anhänge - Grant Agreement) und wird entsprechend den Spezifika des gegenständlichen Projektes ergänzt.
Der Hauptvertrag der Finanzhilfevereinbarung (Core Agreement) nennt die Vertragspartner des Projektes und regelt den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft, die Höhe des Vorfinanzierungsbetrages, die Berichtsperioden, ggf. die Anwendung von Sonderbestimmungen und das Inkrafttreten des Vertrags sowie die Laufzeit des Projektes.
Der Hauptvertrag der Muster-Finanzhilfevereinbarung (Core Agreement) hat die folgenden Anhänge:
- Annex I beschreibt die technische Durchführung des Projektes und ist v.a. Gegenstand der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission.
- Annex II enthält die allgemeinen Bestimmungen, die für die Durchführung des Projektes unabhängig von der Förderschiene gelten. Diese sind nicht Gegenstand der Vertragsverhandlungen.
- Annex III enthält Bestimmungen, die nur für spezielle Förderschienen gelten ( z.B. Forschung zugunsten spezieller Gruppen wie KMU oder Civil Society Organisations).
- Annex IV – VII:
Formblatt A: Mittels des Formblatts A treten alle Projektteilnehmer der Finanzhilfevereinbarung bei, mit Ausnahme des Koordinators. Dieser unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung mit der Europäischen Kommission.
Formblatt B dient bei Beitritt eines neues Partners.
Formblatt C: Mittels dieses Formblattes erklärt der Vertragspartner seine Kosten gegenüber der Europäischen Kommission.
Formblatt D und Formblatt E sind Richtlinien für die Wirtschaftsprüfer für die Zertifizierungen der Finanzierungserklärungen und der Abrechnungsmethoden.