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7. RP Finanzielles Projektbeispiel

Ein Projektbeispiel von der Antragstellung über die Vertragsverhandlungen, die Projektimplementierung bis zum Abschluss eines Projektes des 7. RP aus finanzieller Sicht

 

Das unter den Downloads auf dieser Seite verfügbare "Finanzielle Projektbeispiel" eines Projektes des 7. RP soll Ihnen als AntragstellerInnen und ProjektmitarbeiterInnen von EU-Projekten im 7. EU-Rahmenprogramm eine Übersicht über ein gesamtes Projekt aus finanzieller Sicht geben. An Hand eines fiktiven Projektes wird einerseits beschrieben wie Kosten budgetiert, im Antrag und Vertrag (Grant Agreement) dargestellt werden und andererseits gezeigt, welche Kosten am Ende jeder Periode und am Ende des Projektes tatsächlich abgerechnet werden können.
Mit anschaulichen Tipps und Tricks sowie nützlichen Hinweisen hilft Ihnen dieses Projektbeispiel einen guten Überblick über die finanzielle Projektabwicklung zu bekommen und lässt dabei auch Detailfragen nicht außer Acht.


Das Projektbeispiel beginnt mit der

I. Antragsphase

in der die Kalkulation der Kosten sowie die Eingabe in das Einreichungssystem (SEP) eingehend beschrieben wird.

II. Vertragsverhandlungen:

Es werden Änderungen der Kalkulation durch den Evaluation Summary Report sowie die Eingabe der Grant Agreement Preparation Forms im Vertragsverhandlungssystem NEF beschrieben.

III. Projektimplementierung:

Abrechnungen mittels Form C - Abwicklung von finanziellem Reporting, Verteilung der Zahlungen und vieles mehr. 


Die Phasen des Projekts sind mit römischen Ziffern nummeriert und zusätzlich durch Farben gekennzeichnet, damit Sie sich orientieren können und wissen, in welcher Phase des Projekts Sie sich gerade befinden.
Das beschriebene Projekt ist fiktiv, etwaige Ähnlichkeiten mit bereits bestehenden Projekten sind rein zufälliger Natur.

Bitte beachten Sie: Die Verpflichtung des Koordinators, das Pre-Financing auf einem Zinsen generierenden Bankkonto anzulegen und die Zinsen als Einnahmen zu deklarieren, entfällt für ab 1.1.2013 abgeschlossene Verträge. Für Verträge, davor abgeschlossen wurden, sind nur die bis 31.12.2012 entstandenen Zinsen als Einnahmen anzugeben (siehe auch http://rp7.ffg.at/rp7_EUHaushaltsordnung).


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