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Geistiges Eigentum im 7. RP

Geistige Eigentumsrechte (Intellectual Property Rights - IPR) waren und sind in Forschungsprojekten immer ein Thema. Wem gehört das Erforschte, das Wissen, das Patent? Wie schütze ich das Wissen, das ich im Projekt generiere oder auch jenes, das ich bereits habe vor dem Zugriff anderer?

Solche Fragen ziehen sich oftmals von Beginn eines EU-Projektes bis an das Ende oder auch darüber hinaus. Daher sollten TeilnehmerInnen in EU-Projekten schon in der Vorbereitungsphase eines Projektes solche "IPR issues" aufgreifen und ausverhandeln, bevor ein Projekt beginnt.
 

Diese Seite soll als Hilfestellung zu folgenden Themen dienen:

Allgemeines zu geistigem Eigentum - diese Seite bietet neben einer Begriffsdefiniton von IPR auch eine Übersicht über geistige Eigentumsrechte.

Spezifische Regelungen im 7. Rahmenprogramm - diese Seite beschreibt die Besonderheiten des 7. Rahmenprogrammes hinsichtlich IPR.


Weitere Links:

Geistiges Eigentum im Antrag

IPR im Konsortialvertrag

Weitere Informationen

Für grundsätzliche Fragen zum geistigen Eigentum sowie einen kostenlosen Konsortialvertrags-Check steht Ihnen der IPR Helpdesk gerne zur Verfügung: http://www.iprhelpdesk.eu/

Zu patent- und markenrechtlichen Fragen sowie Fragen in Zusammenhang mit dem Management von geistigem Eigentum beraten Sie die Kontaktstellen des Enterprise Europe Network in Österreich: http://www.enterpriseeuropenetwork.at/.

Patent- und markenrechtliche Auskünfte erteilt auch das Österreichische Patentamt: www.patentamt.at/.

Kontakt
Mag. Martin Baumgartner 
T +43 (0)5 7755 - 4008
F +43 (0)5 7755 - 94008
[email protected]
MMag. Katarina Rohsmann 
T +43 (0)5 7755 - 4009
F +43 (0)5 7755 - 94009
[email protected]

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