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IPR im Konsortialvertrag

Im Konsortialvertrag kann das Konsortium Regelungen bezüglich IPR (Intellectual Property Rights – geistige Eigentumsrechte) treffen. Diese beziehen sich auf Eigentümerschaft (Ownership), Zugangsrechte (Access Rights), Schutz (Protection), Verwendung (Use) und Verbreitung (Dissemination) von Fore- und Background.

Detailinformationen zum geistigen Eigentum im 7. RP finden Sie hier.

Eigentümerschaft/Ownership

  • Background
    Background sind jene projektrelevanten Informationen und Eigentumsrechte, die die Partner bereits vor Unterzeichnung des Grant Agreements besaßen. Der Background verbleibt eigentumsrechtlich immer bei dem Partner, der ihn in das Projekt eingebracht hat (außer man führt einen Eigentumstransfer durch).
    Partner, die bestimmten Background vom Projekt gänzlich ausschließen möchten, sollten diesen in einem Annex des Konsortialvertrages anführen.
  • Foreground
    Foreground sind alle Resultate, die im Rahmen eines Projektes entstehen sowie alle mit diesen Resultaten verbundenen geistigen Eigentumsrechte.
    Foreground gehört jenem Partner im Projekt, der die Arbeit durchgeführt hat, die zur Entstehung des Foreground geführt hat. Sofern mehrere Partner an der Schaffung des Foreground beteiligt waren und ihr genauer Anteil daran nicht mehr definiert werden kann, entsteht Miteigentum (joint ownership). Sobald Miteigentümerschaft entsteht, sollte eine eigene Vereinbarung darüber zwischen den betroffenen Parteien geschlossen werden.

Zugangsrechte/Access Rights
Zugangsrechte sind zB. Lizenzen und Nutzungsrechte von Back- und Foreground. Die Partner können in ihrem Konsortialvertrag die Bestimmungen der Beteiligungsregeln und des Grant Agreement vervollständigen, spezifizieren und implementieren. Weitere Zugangsrechte können gewährt werden und die Partner können auch günstigere Konditionen für die Bewilligung von Zugangsrechten festlegen. Zugangsrechte stellen ein sehr wichtiges Kapitel in der Projektzusammenarbeit dar und sollten daher auf jeden Fall Eingang in den Konsortialvertrag finden.

Schutz/Protection
Die Partner haben für adäquaten und effektiven Schutz des Foreground zu sorgen, der industriell oder kommerziell verwendet werden kann. Im Konsortialvertrag kann zB. festgelegt sein wie man schützenswerten Foreground identifiziert, dass die zum Schutz erforderlichen Schritte von den anderen Partnern eingeleitet werden dürfen, etc. Auf jeden Fall müssen die Details zum Schutz im Plan zur Nutzung und Verbreitung der neuen Kenntnisse und Schutzrechte (Plan for the use and dissemination of foreground) niedergeschrieben werden.

Verwendung der Projektergebnisse/Use of Foreground
Die Resultate des Projektes müssen entweder von den Partnern, die sie besitzen selbst verwendet oder durch sie sichergestellt werden, dass die Resultate verwendet werden. Dies kann zB. durch weitere Nutzung in der Forschung geschehen aber auch durch kommerzielle Verwertung durch andere im Rahmen der Interessen der Partner. Das Consortium Agreement sollte Regeln enthalten, die die spätere Verwertung der Resultate klarstellt. Auch hierzu müssen die Details im Plan zur Nutzung und Verbreitung der neuen Kenntnisse und Schutzrechte (Plan for the use and dissemination of foreground) festgelegt werden.

Verbreitung der Projektergebnisse/Dissemination of Foreground
Die Partner im Konsortium müssen sicherstellen, dass der Foreground schnellstmöglich verbreitet wird. Der Konsortialvertrag kann die Bedingungen der Verbreitung unter Berücksichtigung der Interessen aller Partner vorsehen. Auch können Abläufe und Abstimmungen vor einer etwaigen Publikation festgelegt werden, damit gewährleistet ist, dass die Pläne aller Partner berücksichtigt werden. Die genauen Details der Verbreitung müssen auch im Plan zur Nutzung und Verbreitung der neuen Kenntnisse und Schutzrechte (Plan for the use and dissemination of foreground) niedergelegt werden.

 

IPR Helpdesk

Wenn man als Koordinator einen Konsortialvertrag gestaltet bzw. wenn man als Partner einen solchen zur Begutachtung erhält, kann es vorkommen, dass man sich ob der Formulierung von gewissen IPR-Regelungen (zB. bei den Zugriffsrechten) nicht ganz sicher ist. Daher bietet der IPR-Helpdesk (ein EU-Projekt) ein Service für TeilnehmerInnen im 7. RP an, über dies man strittige Klauseln von Experten des Helpdesks begutachten lassen kann.

Die Homepage des IPR-Helpdesk finden Sie hier.

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