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Zahlungspläne im Konsortium

Gemäß Artikel II.2.3 des Förderungsvertrages (Grant Agreement) hat der Koordinator den anderen Projektpartnern ihre Anteile an den Zahlungen der Europäischen Kommission „ohne unbegründete Verzögerung“ weiterzuleiten. Das Konsortium kann jedoch einen von dieser Regelung abweichenden Zahlungsplan vereinbaren. Dieser kann vorsehen, dass ein Teil des Geldes erst dann ausgezahlt wird, wenn die Partner gewisse Leistungen und Nachweise erbracht haben. Der Koordinator erhält so mehr Kontrolle über das Projektbudget.
Von allen Musterkonsortialverträgen enthält nur DESCA konkrete Beispiele für Zahlungspläne, wobei auch eine Kombination mehrerer Varianten möglich ist:

  • Überwiesen wird jeweils der für das nächste Deliverable notwendige Betrag
  • Überwiesen wird der für die Arbeit der nächsten X Monaten benötigte Betrag
  • Überwiesen werden X % des für die laufende Projektperiode benötigten Betrages
  • X % des auf den jeweiligen Partner entfallenden Anteils werden als „Retention“ zurückgehalten, bis alle Deliverables dieses Partners angenommen wurden

Beispiele für Zahlungspläne

Achtung: Diese auszugsweisen Beispiele aus realen Konsortialverträgen dienen nur Ihrer Orientierung. Bitte übernehmen Sie sie nicht unhinterfragt! Jeder Zahlungsplan muss an die Besonderheiten des jeweiligen Projekts und die Bedürfnisse des Konsortiums angepasst werden.

Beispiel 1:

  • 4/36 (1/9) des jeweiligen Anteiles am Budget werden im Monat 1 überwiesen
  • weitere 2/36 (1/18) werden in Abständen von zwei Monaten überwiesen (Monat 3/5…)
  • der Restbetrag wird nach dem Final Payment überwiesen

Beispiel 2:

  • im Monat 2 oder 3 wird der für das erste Projektjahr nötige Budget überwiesen
  • die weiteren Zahlungen erfolgen in Intervallen von 9 Monaten, sofern alle Berichte und Deliverables des Partners akzeptiert wurden

Beispiel 3:

  • zu Projektbeginn erhält jeder Partner 50 % seines Gesamtbudgets
  • nach dem Mid-Term Review erfolgt eine von den bisherigen Ausgaben abhängige Überweisung
  • der Restbetrag wird nach dem Final Payment überwiesen

Beispiel 4:

  • 60 % des Pre-Financing werden im Monat 3, die übrigen 40 % im Monat 7 überwiesen
  • weitere Zahlungen erfolgen ab Monat 12, sofern alle Berichte und Deliverables des Partners akzeptiert wurden

Beispiel 5:

  • 90 % des Pre-Financing und des Interim Payment werden sofort weiter überwiesen
  • die restlichen 10 % jeder Zahlung werden sechs Monate später überwiesen, sofern alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden




 

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