Gemäß Artikel II.2.3 des Förderungsvertrages ist der Koordinator dafür verantwortlich, den anderen Projektpartnern ihre jeweiligen Anteile an den Zahlungen der Europäischen Kommission
„ohne ungerechtfertigten Aufschub“ weiterzuleiten. Allerdings hat jedes Konsortium die Möglichkeit, einen
abweichenden Zahlungsplan („payment schedule“) zu vereinbaren. Ein Zahlungsplan bietet die Möglichkeit, die Auszahlungen auf mehrere Tranchen zu verteilen und an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen.
So bietet etwa der DESCA-Musterkonsortialvertrag (
http://rp7.ffg.at/rp7_konsortialvertrag) folgende Auswahlvarianten:
1. Überweisung des für das nächste Deliverable notwendigen Betrages
2. Überweisung des für die Arbeit der nächsten X Monate benötigten Betrages
3. Überweisung von X % des für die laufende Planungsperiode benötigten Betrages
4. X % des auf den Partner entfallenden Anteils werden als „Retention“ zurückgehalten, bis alle Deliverables des Partners angenommen wurden.