WAI
Änderungen durch die neue EU-Haushaltsordnung
Im Oktober 2012 ist die neue Haushaltsordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Aufgrund der darin enthaltenen Vorgaben mussten auch die FP7-Muster-Förderverträge (Model Grant Agreements) angepasst werden.

Die wichtigsten Änderungen:

Verkürzung der Zahlungsfristen für die Europäische Kommission:
- Überweisung des Pre-Financing an den Koordinator spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten des Grant Agreement (zuvor 45 Tage)
- Überweisung von Interim Payment(s) und Final Payment an den Koordinator spätestens 90 Tage nach Einreichung der Berichte und Deliverables (zuvor 105 Tage)

Die Verpflichtung des Koordinators, das Pre-Financing auf einem Zinsen generierenden Bankkonto anzulegen und die Zinsen als Einnahmen zu deklarieren, entfällt für ab 1.1.2013 abgeschlossene Verträge. Für Verträge, davor abgeschlossen wurden, sind nur die bis 31.12.2012 entstandenen Zinsen als Einnahmen anzugeben.

Die neue Spezialklausel 42 ermöglicht es, wenn nötig Dritte (Third Parties) mit bis zu 60.000 Euro finanziell zu unterstützen, wenn dies für das Projekt notwendig und im Annex I angeführt ist.

Bitte beachten Sie: Da die FP7-Beteiligungsregeln der neuen EU-Haushaltsordnung vorgehen, ist die Mehrwertsteuer in FP7 weiterhin nicht förderbar!

Zeitgleich mit diesen Anpassungen an die neue Haushaltsordnung wurden die Förderverträge auch in Hinblick auf die Einführung der elektronischen Unterzeichnung des Form C geändert. Während die elektronische Unterzeichnung für alle ab 1.1.2013  abgeschlossenen Projekte verpflichtend ist, haben die Konsortien „älterer“ Projekte die Möglichkeit zum freiwilligen Umstieg. Sämtliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: http://rp7.ffg.at/rp7_fsign .


Interne Links
Informationen zum Cash Flow von der Europäischen Kommission an das Konsortium (mit neuen Zahlungsfristen)

Externe Links
Aktuelle Muster-Förderverträge (Model Grant Agreements) vom 14.12.2012

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