Falls erforderlich, können auch während der Projektlaufzeit kleinere Unteraufträge für sogenannte Minor tasks oder geringfügige Aufgaben vergeben werden. Dies ist zB. für das Catering einer Konferenz, Organisation der Räume für eine Besprechung oder Druck von Broschüren etc. möglich. Die Kosten können gegenüber der Kommission als erstattungsfähig geltend gemacht werden obwohl diese Minor tasks nicht im Vertrag in Annex I angegeben sind (da ihre Bedeutung per Definition geringfügig ist).
Auch die Vergabe von Minor tasks muss nach dem best price-quality Verhältnis erfolgen. Minor tasks werden unter Subcontracting abgerechnet.
Ausführliche Informationen zu Subcontracting finden Sie im Finanzleitfaden unter „Article II.7.2 – Tasks which can be subcontracted and conditions“.