Ab dem 1. Januar 2013 kann die Finanzabrechnung im Form C für alle Finanzhilfevereinbarungen (Grant Agreements), die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, nur noch elektronisch unterzeichnet und eingereicht werden.
Nähere Informationen zur elektronischen Unterzeichnung des Form C finden Sie hier.
Für Finanzhilfevereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2013 geschlossen wurden, gelten die bisher bestehenden Regelungen auch weiterhin:
Sobald der Koordinator die Form C an die Kommission submitted hat, können diese ohne Wasserzeichen aus FORCE ausgedruckt werden. Alle Partner müssen ihr Form C von den dafür zuständigen Personen unterzeichnen lassen und per Post an den Koordinator schicken (ein etwaiges CFS auch im Original).
Der Koordinator sendet alle Original-Form C aller Partner gesammelt per Post an die Kommission.