Bei Personen, die an mehreren (EU-)Projekten arbeiten, muss die Zeitaufzeichnung die Nachvollziehbarkeit aller Stunden der ProjektmitarbeiterInnen zulassen. Daher muss die gesamte Arbeitszeit aufgezeichnet, auf die einzelnen (EU-)Projekte aufgegliedert und die Stunden den verschiedenen Aktivitäten (Research & Development, Demonstration, Management, Other) zugeordnet werden.
In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass ein effektives Zeiterfassungssystem (ein System, das die Richtigkeit der gearbeiteten Stunden nachweist) eine Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Kosten ist. Ein Vertrag oder ein anderes Dokument, das vor Durchführung der Arbeit unterzeichnet wird, ist nicht ausreichend.
Die oben genannten Elemente müssen auf jeden Fall in der Zeiterfassung enthalten sein - eine detailliertere Aufzeichnung ist jedoch immer möglich.
Ein vom deutschen EU-Büro und der nationalen Kontaktstelle Deutschlands erstelltes und von der EU Kommission genehmigtes Modell eines time sheet finden Sie unter http://www.forschungsrahmenprogramm.de/_media/timesheet.xls.
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