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Subcontracting

Ausführliche Informationen zur Vergabe von Unteraufträgen und Minor tasks finden Sie hier

Abrechnung von Subcontracting

Bei der Abrechnung unter der Kategorie Subcontracting ist u.a. Folgendes zu beachten:

  • Der Unterauftrag muss in Annex I des Grant Agreement genannt und als solcher budgetiert sein - sofern dies nicht der Fall ist muss der Vertrag mittels Amendment/Vertragsänderung angepasst werden.
  • Kosten, die in der Kategorie Subcontracting anfallen, dürfen (wie auch alle weiteren Kosten) niemals inklusive der Mehrwertsteuer abgerechnet werden.

Beispiel:
Im Rahmen eines Forschungsprojektes wurde in einem Task, für den eine österreichische Universität zuständig war, für ein Experiment ein langer Graben benötigt. Diese Aufgabe war lt. Annex I als Subcontracting zu vergeben. Nach dem Einholen von drei Angeboten wurde der Subunternehmer ausgewählt und stellte nach Ausführung des Werkes eine Rechnung über 2.000 EUR inklusive MwSt. von 20% (400 EUR).
Die Universität darf im Form C nur 1.600 EUR (2.000 EUR - 400 EUR) als Kosten angeben.
Diese 1.600 EUR werden in der Aktivität Forschung unter Subcontracting abgerechnet. Die Universität bekommt 75% der direkten Forschungskosten gefördert.
75% von 1.600 EUR = 1.200 EUR Förderung für die ausgelagerte Aufgabe. 

  • Minor tasks, die von einem Subauftragsnehmer ausgeführt wurden, müssen zwar nicht in Annex I angeführt sein, sind jedoch in der Kategorie Subcontracting abzurechnen.

               Eine Textvorlage zur Darstellung der Sachlage bzgl. der Abrechnung von minor tasks finden Sie hier.

 

  • Da der Subauftrag nie vom Projektpartner, sondern immer von einem Dritten (Nicht-Partner), basierend auf einem Vertrag unter Geschäftsbedingungen durchgeführt wird, dürfen auf Subcontractingkosten keine indirekte Kosten/Overheads aufgeschlagen und verrechnet werden.
  • Sobald ein Werkvertrag (contract for services) mit einem Dritten (Nicht-Projektpartner) abgeschlossen wurde, ist der Betrag unter Subcontracting abzurechnen und muss den Vorgaben des Artikel II.7 des Grant Agreement genügen. Die Kosten eines Werkvertrages können nie unter den Personalkosten abgerechnet werden.

 
Der Vertrag mit dem Subauftragsnehmer muss unter anderem Prüfrechte der Europäischen Kommission und des Europäischen Rechnungshofes für den Subauftrag sicherstellen (Artikel II.3 Grant Agreement) sowie gewährleisten, dass das geistige Eigentum, das vom Subcontractor geschaffen wird, auf den Zuwendungsempfänger übergeht.

Detailinformationen zu Subcontracting im 7. RP finden Sie im Finanzleitfaden ab S. 28.

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