Eine Textvorlage zur Darstellung der Sachlage bzgl. der Abrechnung von minor tasks finden Sie hier.
- Da der Subauftrag nie vom Projektpartner, sondern immer von einem Dritten (Nicht-Partner), basierend auf einem Vertrag unter Geschäftsbedingungen durchgeführt wird, dürfen auf Subcontractingkosten keine indirekte Kosten/Overheads aufgeschlagen und verrechnet werden.
- Sobald ein Werkvertrag (contract for services) mit einem Dritten (Nicht-Projektpartner) abgeschlossen wurde, ist der Betrag unter Subcontracting abzurechnen und muss den Vorgaben des Artikel II.7 des Grant Agreement genügen. Die Kosten eines Werkvertrages können nie unter den Personalkosten abgerechnet werden.
Der Vertrag mit dem Subauftragsnehmer muss unter anderem Prüfrechte der Europäischen Kommission und des Europäischen Rechnungshofes für den Subauftrag sicherstellen (Artikel II.3 Grant Agreement) sowie gewährleisten, dass das geistige Eigentum, das vom Subcontractor geschaffen wird, auf den Zuwendungsempfänger übergeht.
Detailinformationen zu Subcontracting im 7. RP finden Sie im Finanzleitfaden ab S. 28.