Dies ist dann der Fall, wenn der Zuwendungsempfänger dem Dritten die Kosten für die Ressourcen nicht erstattet, sie jedoch im Form C
als erstattungsfähige Kosten im Rahmen des Projekts geltend macht. Sofern zutreffend, müssen diese Kosten dann als
Einnahmen angegeben werden.
Die Kosten des Dritten müssen in seinen Büchern exakt erfasst sein, da sie nicht beim Zuwendungsempfänger aufscheinen. Diese Kosten können bei Erfordernis von der Europäischen Kommission überprüft werden.
Beispiel: Eine Organisation gestattet dem Zuwendungsempfänger für die Ausführung einer Projektaufgabe die Nutzung seiner Installation. Der Dritte erhält dafür keine Erstattung. Sofern der Zuwendungsempfänger die Kosten für die Ressourcen im Projekt erstattet haben möchte, müssen diese in Annex I mit einem Kostenvoranschlag angegeben sein.