WAI
Recht und Finanzen des 7. RP

Die Prinzipien zur Teilnahme am Rahmenprogramm werden von der Europäischen Kommission in den sogenannten Beteiligungsregeln festgelegt.

Die Beteiligungsregeln definieren damit die

  • grundlegenden Rechte und Pflichten für die Teilnahme am Rahmenprogramm und die
  • Prinzipien für die Nutzung und Verbreitung der Forschungsergebnisse.

Vorschlag der Kommission vom 23. 12. 2005

Für das 7. Rahmenprogramm hat die Europäische Kommission am 23. Dezember 2005 einen Vorschlag für eine Verordnung veröffentlicht, in der die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie die Regeln für die Verbreitung von Ergebnissen ('Beteiligungsregeln', 'Rules for Participation') festgelegt werden (gesetzliche Grundlage: Art. 167 des EG Vertrages).

Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2006

Die Beteiligungsregeln für das 7. EU-Rahmenprogramm wurden auf Basis des Vorschlags der Europäischen Kommission gemeinsam vom Europäischen Parlament und dem Rat Mitte Dezember 2006 beschlossen (Kodezisionsverfahren).

Kontakt
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