In den meisten Fällen wirken sich Einnahmen nicht auf die Zuwendung aus, da sie zusammen mit der Förderung die erstattungsfähigen Kosten der Projekts nicht überschreiten.
Einnahmen werden im Moment der Abschlusszahlung berücksichtigt. Bei der Einreichung des letzten Form C müssen alle Einnahmen des Projektes abgerechnet werden.
Beispiel I:
A nimmt an einem Forschungsprojekt teil, worin ihm 20.000 EUR erstattungsfähige Projektkosten anfallen - er erhält 15.000 EUR Förderung von der Kommission.
Einnahmen:
- nationaler Zuschuss für die Projektarbeiten: 2.000 EUR
- Unterstützung durch industriellen Sponsor für die Projektarbeiten: 1.000 EUR
- den Teilnehmern einer Konferenz am Ende des Projekts in Rechnung gestellte Gebühren: 1.500 EUR
Gesamtkosten = 20.000 EUR, Gesamteinnahmen = 4.500 EUR
EU-Zuwendung (15.000) + Gesamteinnahmen (4.500) = 19.500, d.h. weniger als die erstattungsfähigen Gesamtkosten, daher keine Änderung der EU-Zuwendung.
Beispiel II:
B nimmt an einem Forschungsprojekt teil, worin ihr 20.000 EUR erstattungsfähige Projektkosten anfallen, sie erhält 15.000 EUR Förderung von der Kommission.
Einnahmen:
- Unterstützung durch industriellen Sponsor für die Projektarbeiten: 1.000 EUR
- den Teilnehmern einer Konferenz am Ende des Projekts in Rechnung gestellte Gebühren: 5.000 EUR
Gesamtkosten = 20.000 EUR, Gesamteinnahmen = 6.000 EUR
EU-Zuwendung (15.000) + Gesamteinnahmen (6.000) = 21.000, d.h. mehr als die erstattungsfähigen Gesamtkosten, die EU-Zuwendung wird auf 14.000 EUR verringert.