WAI
Einnahmen

Mit der Zuwendung der Gemeinschaft darf der Zuwendungsempfänger keinen Gewinn anstreben oder erzielen (Prinzip des Gewinnverbotes in EU-Forschungsprojekten). Daher darf die insgesamt beantragte Förderung zuzüglich der Einnahmen die gesamten erstattungsfähigen Kosten nicht überschreiten.


Es existieren drei Einnahmearten:

  1. Finanztransfers oder vergleichbare Leistungen von Nicht-Partnern an den Zuwendungsempfänger,
  2. Sachleistungen von Nicht-Partnern,
  3. durch das Projekt erzielte Erträge.

ad 1. und 2. Finanztransfers und Sachleistungen

In den ersten beiden Fällen (Finanztransfers und Sachleistungen) gelten diese Kosten gemäß Annex II.17 Grant Agreement als Projekteinnahmen und sind im Form C anzugeben, sofern die folgenden 2 Bedingungen erfüllt sind:

  • Wird die Zuwendung eines Nicht-Partners (Dritten) dem Partner eigens zur Verwendung im Rahmen des Projekts zur Verfügung gestellt, sind diese Ressourcen im Form C als Projekteinnahmen anzugeben. Kann der Zuwendungsempfänger jedoch frei über die Verwendung der Mittel entscheiden, können diese als erstattungsfähige Projektkosten geltend gemacht werden, stellen aber keine Einnahmen dar. (Ein typisches Beispiel für eine Einahme ist die 2009 ausgelaufene Zusatzfinanzierung des BMWF, die so ausgestaltet war, dass die gesamten erstattungsfähigen Kosten nicht überschritten wurden. Daher konnte es durch die Zusatzfinanzierung allein nie zu einer Kürzung der EU-Zuwendung kommen.)
  • Erfolgt keine volle Erstattung gegenüber dem Dritten, so gilt der nicht erstattete Teil als Einnahme und ist vom Zuwendungsempfänger als solche im Form C anzugeben.

ad 3. durch das Projekt erzielte Erträge

Erträge, die durch das Projekt selbst erzielt werden, einschließlich des Verkaufs von für das Projekt gekauften Vermögenswerten während der Projektlaufzeit (begrenzt auf den Anschaffungswert) gelten als Projekteinnahmen.
Beispiele dafür sind weiters Teilnahmegebühren für vom Projektkonsortium durchgeführte Konferenzen, Verkauf von Publikationen, etc.

Abweichend davon gelten Erträge aus der Nutzung neuer Kenntnisse und Schutzrechte (Foreground), die im Rahmen des Projekts erworben wurden, nicht als Einnahmen. Die Nutzung der Projektergebnisse ist zumeist das Hauptziel von Projekten, daher werden die Erträge daraus nicht als Einnahmen eingeordnet.

Zuwendungen von Projektpartnern

Beiträge eines Partners im Projekt an einen anderen gelten nicht als Einnahmen, da diese immer von einem Dritten stammen müssen um als solche bewertet zu werden.

Wann sind Einnahmen zu berücksichtigen?

In den meisten Fällen wirken sich Einnahmen nicht auf die Zuwendung aus, da sie zusammen mit der Förderung die erstattungsfähigen Kosten der Projekts nicht überschreiten.

Einnahmen werden im Moment der Abschlusszahlung berücksichtigt. Bei der Einreichung des letzten Form C müssen alle Einnahmen des Projektes abgerechnet werden.

Beispiel I:
A nimmt an einem Forschungsprojekt teil, worin ihm 20.000 EUR erstattungsfähige Projektkosten anfallen - er erhält 15.000 EUR Förderung von der Kommission.
Einnahmen:
- nationaler Zuschuss für die Projektarbeiten: 2.000 EUR
- Unterstützung durch industriellen Sponsor für die Projektarbeiten: 1.000 EUR
- den Teilnehmern einer Konferenz am Ende des Projekts in Rechnung gestellte Gebühren: 1.500 EUR
Gesamtkosten = 20.000 EUR, Gesamteinnahmen = 4.500 EUR
EU-Zuwendung (15.000) + Gesamteinnahmen (4.500) = 19.500, d.h. weniger als die erstattungsfähigen Gesamtkosten, daher keine Änderung der EU-Zuwendung.

Beispiel II:
B nimmt an einem Forschungsprojekt teil, worin ihr 20.000 EUR erstattungsfähige Projektkosten anfallen, sie erhält 15.000 EUR Förderung von der Kommission.
Einnahmen:
- Unterstützung durch industriellen Sponsor für die Projektarbeiten: 1.000 EUR
- den Teilnehmern einer Konferenz am Ende des Projekts in Rechnung gestellte Gebühren: 5.000 EUR
Gesamtkosten = 20.000 EUR, Gesamteinnahmen = 6.000 EUR
EU-Zuwendung (15.000) + Gesamteinnahmen (6.000) = 21.000, d.h. mehr als die erstattungsfähigen Gesamtkosten, die EU-Zuwendung wird auf 14.000 EUR verringert.

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