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Garantiefonds

Wozu dient der Garantiefonds?

Der „Garantiefonds“ im 7. Rahmenprogramm ähnelt einer Versicherung der Teilnehmer aller FP7-Projekte zur Absicherung gegen bestimmte finanzielle Risiken. Er tritt an die Stelle der „kollektiven finanziellen Verantwortung“ des 6. Rahmenprogramms. Somit haftet in FP7 jeder Partner nur für seine eigenen finanziellen Verbindlichkeiten und nicht für die der anderen Partner (für die inhaltliche Arbeit ist das Konsortium hingegen gemeinsam verantwortlich).

Wie funktioniert der Garantiefonds?

Zu Beginn jedes Projekts werden fünf Prozent der maximalen EU-Förderung vom Pre-Financing abgezogen und direkt von der Europäischen Kommission an den Garantiefonds überwiesen. Dieser Betrag wird im Garantiefonds gewinnbringend angelegt. Der Zinsgewinn – bis Mitte 2013 fast 65 Millionen Euro – steht zur Abdeckung allfälliger finanzieller Verluste, die im Rahmen von FP7-Projekten entstehen, zur Verfügung.

Zu Projektende wird der vom Pre-Financing abgezogene Betrag an den Koordinator rückerstattet. Sollte die finanzielle Situation des Garantiefonds zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichen, um alle Ausfälle abzudecken, kann maximal ein Prozent der maximalen EU-Förderung einbehalten werden. In der Praxis ist das allerdings noch nie vorgekommen.

Wann greift der Garantiefonds ein?

1. Während laufender Projekte: Der Garantiefonds greift ein, wenn ein Partner vorzeitig aus einem Projekt aussteigt und zu viel erhaltenes Geld an den Koordinator zurückerstatten müsste, dieser Pflicht aber nicht nachkommt bzw. nicht nachkommen kann (Zahlungsunfähigkeit). Die entsprechende Summe wird vom Garantiefonds an den Koordinator überwiesen, damit das Projekt fortgesetzt werden kann.

2. Nach Projektende: Müsste ein Partner der Europäischen Kommission nach Projektende Geld zurückerstatten, kommt dieser Pflicht aber nicht nach, so greift der Fonds ebenfalls ein und ersetzt der Europäischen Kommission den Fehlbetrag.

3. Bei KMU-Projekten: Im Rahmen von „Research for SMEs“ bzw. „Research for SME Associations“ gilt die Klausel III.5 des Annex III, „Guarantee for RTD Performers“. Diese greift ein, wenn es einem KMU-Partner rechtlich unmöglich ist, den/die RTD Partner für seine Leistung (die „Transaction“) zu bezahlen. In diesem Fall kann die REA den RTD-Partner berechtigen, den entsprechenden Betrag vom Garantiefonds einzuheben.

Bis Juni 2013 hat der Garantiefonds in 142 Fällen interveniert. Der Fonds ist dabei mit insgesamt  17.389.744,66 Euro eingesprungen. 2.679.642,74 Euro konnten mittels „recovery order“ zurückgefordert und wieder in den Fonds eingezahlt werden. Derzeit verfügt der Fonds über rund 50 Millionen Euro für weitere Interventionen.

Einen monatlich aktualisierten Überblick über die finanzielle Situation des Garantiefonds sowie weiterführende Dokumente (Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln und Benutzerhandbuch) finden Sie hier: http://ec.europa.eu/research/fp7/index_en.cfm?pg=guarantee.

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