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KMU im Rahmenprogramm

Für KMU gelten gemäß den Beteiligungsregeln im 7. RP gewisse Spezialregelungen:



Als „KMU“ sieht die Europäische Kommission im 7. Rahmenprogramm Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG in der Fassung vom 6. Mai 2003 an.

  • KMU, die ihre tatsächlichen indirekten Kosten für die betreffende Maßnahme nicht mit Sicherheit bestimmen können, ist es möglich bei Forschungsmaßnahmen (somit nicht bei Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen – CSA) einen Pauschalbetrag in Höhe von 60 % der gesamten direkten erstattungsfähigen Kosten für die indirekte Kosten zu erhalten.
  • Bei KMU darf die Höchstgrenze des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft für Tätigkeiten der Forschung und technologischen Entwicklung bis zu 75 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten betragen.

Die 60%-Pauschalrate für indirekte Kosten sowie die 75%-Förderrate für Forschung bleiben dem KMU während der gesamten Projektdauer erhalten, auch wenn sich der Status des KMU während der Projektlaufzeit verändert (zB. bei Überschreiten der KMU-Kriterien).

 

KMU im 7. Rahmenprogramm haben bestimmte Vorgaben zu beachten:


 
 

KMU-EigentümerInnen ohne Gehalt

  • KMU-EigentümerInnen, die kein Gehalt aus ihrer Firma beziehen jedoch dennoch Personalstunden in einem FP7-Projekt erstattet bekommen möchten, können nun auch Pauschalsätze abrechnen. Die Höhe der Pauschalsätze bemisst sich nach den Vorgaben des Arbeitsprogrammes der Spezifischen Programmes People des Jahres in dem der Call publiziert wurde.
    Vor Einführung dieser Möglichkeit mussten KMU-EigentümerInnen ohne Gehalt ihren Stundensatz zertifizieren lassen. Dies geschah mit Hilfe eines Durchschnittspersonalkostenzertifikat (Certificate on Average Personnel costs – CoMAv), das von einem/r WirtschaftsprüferIn auf Basis der letztjährigen Steuererklärung und den zugrundeliegenden produktiven Stunden erstellt wurde. Das erstellte Zertifikat musste der Europäischen Kommission übermittelt werden, um die dortige Zustimmung zu erlangen. Zertifikate, die bereits von der Kommission angenommen wurden, behalten ihre Gültigkeit. KMU-EigentümerInnen mit gültigem CoMAv haben eine Wahlmöglichkeit zwischen der Anwendung des Zertifikates und der Abrechnung der Marie Curie-Pauschalen.
    Weitere Informationen zur Abrechnung der Personalkosten von KMU-EigentümerInnen ohne Gehalt finden Sie hier.

Für KMU und KMU-Verbände existieren im 7. Rahmenprogramm eigene Maßnahmen namens „Forschung zugunsten von KMU“, worin Auftragsforschung für KMU gefördert wird. In diesen Maßnahmen werden nur KMU und Universitäten bzw. Forschungsorganisationen, die Forschung für die KMU betreiben, gefördert.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter http://rp7.ffg.at/kmu.

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