WAI
FAQ Kommission zum 7. RP


Werden die Berichtszeiträume im 7. Rahmenprogramm von den Antragstellern oder der Kommission festgelegt? Kommt es auf die Programmlinie an, ob ich für die erste Berichtsperiode z.B. Monat 1 - Monat 12 oder Monat 1 - Monat 18 setze?

Die Berichtszeiträume werden in den Vertragsverhandlungen zwischen der Kommission und dem Koordinator vereinbart und im Art. 4 des Hauptvertrages festgelegt. Die Berichtszeiträume bemessen sich nach der Art der Förderschiene. Grundsätzlich ist von jährlichen Berichtszeiträumen auszugehen.

 top

Wie wird der Rechtsstatus seitens der Kommission überprüft?

Die Kommission hat die Unique Registration Facility (URF), das einheitliche Registrierungssystem gegründet und das Central Validation Team (CVT, zentrales Validierungsteam) eingeführt. Dieses soll die Durchführung der Überprüfung der rechtlichen Existenz und des Status der Organisationen während der Vertragsverhandlungen übernehmen.
In den “Rules on verification of existence, legal status, operational and financial capacity” ist genau festgelegt wir das Central Validation Team der URF, das für die Validierung zuständig ist, die Prüfung der Existenz, des rechtlichen Status sowie der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit der teilnehmenden Rechtspersonen, durchzuführen hat. In diesen Regeln sind die von den Organisationen einzureichenden Dokumente angeführt und beschrieben, wie die kurze Finanzanalyse, die Prüfung der finanziellen Lebensfähigkeit und die Prüfung der Kofinanzierungskapazität durchgeführt wird. 

 top

Genügt bei der Einreichung eines Proposals bereits eine sog. "Vorgesellschaft" (zwar Vertretungsbefugnis im eigenen Namen der Handelnden, aber noch keine Rechtsperson?

Ein Grant Agreement im Rahmen des 7. Rahmenprogrammes kann immer nur mit einer existierenden Rechtsperson abgeschlossen werden.
In der Vorschlagsphase werden auf dem Proposal Submission Form von allen Rechtspersonen verwaltungstechnische und juristische Angaben gemacht (wie zB. die amtliche Bezeichnung, die offizielle Anschrift, die Firmenbuchnummer, die USt-Nummer, usw.), die jedoch nicht nachgewiesen werden müssen. In der Vorschlagsphase wird nur die Prüfung der Förderfähigkeit des Proposals vorgenommen.
Im Verhandlungsstadium müssen dann die Nachweise erbracht werden, dass die Rechtsperson tatsächlich rechtlich besteht.
 top

Was ist der PIC?

Der PIC, der Participant Identification Code, ist ein aus 9 Ziffern bestehender Zahlencode. Er dient dazu validierte Rechtspersonen des 7. Rahmenprogramms zu identifizieren und ist einzigartig (jede teilnehmende Organisation bekommt einen einzigen PIC). Die TeilnehmerInnen müssen ihre rechtlichen und finanziellen Daten nur einmal für das gesamte 7. Rahmenprogramm einreichen.
 top

Wie lautet der PIC meiner Organisation?

Alle Organisationen, die im 7. Rahmenprogramm ein Grant Agreement unterzeichnet haben, besitzen einen PIC, der allen bekannten Kontaktstellen für Grant Agreements oder dem LEAR Ihrer Organisation mitgeteilt wurde.
Eine PIC-Suche ist im Participant Portal der Kommission (http://ec.europa.eu/research/participants/portal) unter dem Menüpunkt My Organisations unter Search eingerichtet.
Dort können Sie überprüfen, ob Ihr Unternehmen bereits einen PIC besitzt. Nur sofern der PIC bereits validiert ist, scheint er bei der Suche auf.

 top

Was sind die Vorteile des PIC?

In früheren Rahmenprogrammen wurden die rechtlichen und finanziellen Informationen einer Organisation für jedes einzelne Projekt erneut angefordert. Dies führte zu wiederholten Anfragen und belastete die Arbeit des Verwaltungs- und wissenschaftlichen Personals. Die rechtlichen Informationen mussten sowohl bei der Vorschlagseinreichung als auch in der Verhandlungsphase vorgelegt werden. Die Existenz und der Status einer Organisation wurden jedes Mal von neuem validiert, wenn ein Grant Agreement unterzeichnet werden sollte.
Mit der Einführung des PIC und dem Speichern der relevanten Daten in der URF (Unique Registration Facility) ist das mehrfache Anfordern der rechtlichen und finanziellen Nachweise nicht mehr nötig. Sobald der PIC validiert ist kann er für das gesamte 7. Rahmenprogramm verwendet werden.
Die Teilnehmer können mit Hilfe ihres LEAR (Legal Entity Appointed Representative) jederzeit ihre in der URF gespeicherten rechtlichen und finanziellen Informationen einsehen. Sofern die Angaben unrichtig oder nicht aktuell sein sollten kann der LEAR diese ändern (bzw. einen „Request“ zur Änderung an das Central Validation Team senden).
 top

Ich glaube meine Organisation hat zwei PICs erhalten, was soll ich tun?

Dafür gibt es zwei mögliche Gründe:

  1. Sollten Sie ein Schreiben von der Europäischen Kommission mit einem PIC erhalten haben, der sich von dem unterscheidet, den Sie Ihrer Ansicht nach bereits erhalten haben nutzen Sie nur den neuen PIC. Der alte PIC galt nur als Kennnummer für Verhandlungen.
  2. Sollten sie zwei Schreiben von der Europäischen Kommission mit zwei unterschiedlichen PICs erhalten haben, dann ist ihre Organisation doppelt in unserer Datenbank gespeichert. Senden Sie bitte eine E-Mail an den Auskunftsdienst für Forschung unter http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries und wählen Sie in der Anfragemaske bitte "URF/PDM, PIC, LEAR" als Betreff aus, oder kontaktieren Sie den URF Helpdesk unter: [email protected].
    Während des Registrierungsvorgangs wird nicht überprüft, ob bereits eine Registrierung vorliegt; das erfolgt erst, wenn ihr Vorschlag für eine Verhandlung in Frage kommt. Dann wird der zweite PIC Ihrer Organisation durch den ursprünglichen PIC ersetzt.
 top

Meine Organisation hat keinen PIC, wie kann ich einen erhalten?

Wenn Ihr Unternehmen noch kein Grant Agreement im 7. Rahmenprogramm unterschrieben hat, sollten Sie Ihre Organisation in der URF (Unique Registration Facility), erreichbar über das Participant Portal der Kommission (http://ec.europa.eu/research/participants/portal) unter My Organisations unter dem Punkt Register selbst registrieren. Voraussetzung für die Registrierung ist ein ECAS Account (European Commission Authentification Service), den Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/aida/selfreg erhalten. Am Ende des Registrierungsvorgangs wird Ihrer Organisation ein PIC zugeteilt. Dieser kann bereits nach 48 Stunden zur Vorschlagseinreichung in EPSS verwendet werden.

 top

Ich weiß, dass meine Organisation einen PIC besitzt, aber niemand in unserer Organisation hat diese Information erhalten. Wie soll ich vorgehen?

Es ist wahrscheinlich, dass die Angaben der Kontaktpersonen in der Datenbank nicht korrekt oder obsolet sind.
Eine PIC-Suche ist im Participant Portal der Kommission (http://ec.europa.eu/research/participants/portal) unter dem Menüpunkt My Organisations unter Search eingerichtet. Dort können Sie überprüfen, ob Ihr Unternehmen bereits einen PIC besitzt, der aber nur aufscheint, sofern der PIC bereits validiert ist.
Wenn kein PIC gefunden werden kann, sollte eine Neuregistrierung in der URF - Zugang über das Participant Portal (Voraussetzung ECAS-Account) - unter dem Menüpunkt My Organisations unter Register durchgeführt werden.
Sofern Ihre Organisation bereits über einen PIC verfügt hat, wird der neue PIC vom Central Validation Team der URF durch den alten ersetzt.

 top

Unsere Organisation besteht aus mehreren Abteilungen, benötige ich mehrere PICs?

Nein. Es werden nicht alle verschiedenen Abteilungen einer Rechtsperson berücksichtigt. Die juristische Person (zB. die Universität, das Unternehmen, etc.). nimmt im 7. Rahmenprogramm teil, alle Abteilungen müssen den PIC der Organisation verwenden.
Auch bei der Bestellung des LEAR sollte nicht vergessen werden, dass der LEAR für die rechtlichen Daten der gesamten Organisation verantwortlich ist und daher auch nur ein LEAR bestellt wird. Er/Sie muss nicht zwingend an einem EU-Projekt mitarbeiten, sondern kann zB. jemand aus der Rechtsabteilung sein.
 top

Wie kann ich den PIC allgemein benutzen?

Man kann den PIC zur Identifizierung in der Antragstellung und auch während der Verhandlungsphase nutzen. Im EPSS (Electronic Proposal Submission Service) und in den NEF (Negotiation Forms) wird ein Feld freigeschaltet, in das Sie den PIC eingeben können. Nach Eingabe des PIC erfolgt eine erste Verifizierung, mit der geprüft wird, ob der Code existiert. Ist dies der Fall, werden die Felder mit den Daten Ihrer Organisation, die in der URF (Unique Registration Facility) gespeichert sind, vorausgefüllt.
 top

Was ist die URF?

Die URF bzw. Unique Registration Facility, das Einheitliche Registrierungssystem der Kommission steht den Benutzern als intuitive und benutzerfreundliche Internetschnittstelle zur Verfügung. Über die URF können sich alle TeilnehmerInnen im 7. Rahmenprogramm registrieren und ihre rechtlichen und finanziellen Daten einreichen.
Die bestellten Vertreter der Organisationen, die LEARs (Legal Entity Appointed Representatives), haben Zugriff auf die URF, um die rechtlichen und finanziellen Daten ihrer Organisation zu aktualisieren. Dies geschieht durch das Senden eines „Request“ zur Änderung an das Central Validation Team der URF.
 top

Wo finde ich die URF?

Zugang zur URF (Unique Registration Facility) bekommen Sie nun über das Participant Portal der Kommission unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal.
 top

Was passiert, wenn meine Organisation zweimal in der URF registriert ist?

Sollte eine doppelte Registrierung vorliegen, wird der neue (oder zweite) PIC mit dem PIC ersetzt, der bei der ersten Registrierung vergeben wurde. Darüber wird der Teilnehmer währen der Verhandlungsphase informiert.
 top

Wie kann ich den URF-Helpdesk kontaktieren?

Indem Sie eine Anfrage an den Auskunftsdienst für Forschung (Research Enquiry Service) unter http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries senden (wählen Sie in der Anfragemaske bitte "URF/PDM, PIC, LEAR" als Betreff aus).
Bei technischen Fragen können Sie den URF-Helpdesk per Mail kontaktieren, unter:
[email protected].
 top

Was ist das CVT?

Das Central Validation Team (CVT) ist ein eigens eingerichtetes Department der Generaldirektionen Forschung (DG RTD, DG INFSO, DG ENTR und DG TREN). Bevor ein Grant Agreement mit der Kommission abgeschlossen werden kann muss die betreffenden Organisationen validiert werden (d.h. ihre Existenz sowie ihr rechtlicher und finanzieller Status muss überprüft werden). Diese Validierung führt das CVT durch und trägt dann den entsprechenden Status in der URF ein.
Das CVT soll ein enges Verhältnis zu den LEARs (Legal Entity Appointed Representatives) pflegen, um den Austausch von rechtlichen und finanziellen Informationen (mitsamt Transfer zugehöriger Dokumente) zu erleichtern.
 top

Was ist ein LEAR?

Der LEAR ist der Legal Entity Appointed Representative der Organisation, jene Person, die als Ansprechpartner der Kommission für alle Fragen zum Rechtsstatus der Organisation fungiert. Die Kommission bittet die gesetzlichen Vertreter aller Teilnehmer des 7. Rahmenprogrammes einen solchen LEAR zu bestellen.
Der LEAR sorgt dafür, dass die Kommission aktuelle rechtliche und finanzielle Informationen (einschließlich weiterer eventuell erforderlicher Unterlagen) erhält und verpflichtet sich, die Daten auf dem neusten Stand zu halten.
 top

Wie wird ein LEAR bestellt?

Die Organisation muss zur Nominierung des LEAR folgende Unterlagen vorlegen:

Zur Aktivierung des Benutzerkontos in der URF erhält der LEAR:

  • eine E-Mail mit Benutzernamen, dem Hyperlink und Anweisungen zur Aktivierung des Kontos.
  • auf dem Postweg eine Mitteilung mit dem PIN-Code, der zur Aktivierung des Benutzerkontos erforderlich ist.
 top

Welche Rolle und Aufgaben hat ein LEAR?

Der LEAR stellt die Schnittstelle zwischen der Kommission und dem Unternehmen für alle Angelegenheiten dar, die mit dem rechtlichen Status seiner/ihrer Einrichtung in Verbindung stehen. Er/Sie versorgt die Kommission mit aktuellen rechtlichen und finanziellen Informationen (sendet auch Dokumente, sofern welche notwendig sind) und trägt dazu bei, die Firmendaten in der URF auf dem aktuellen Stand zu halten. Weiters kommuniziert der LEAR seine/ihre Rolle innerhalb seiner/ihrer Organisation und informiert jene Mitarbeiter, die für Proposals und Grant Agreements zuständig sind, über den PIC und seine Verwendung.
Ein LEAR im Unternehmen ist für all jene Organisationen essentiell, die sich in den Vertragsverhandlungen befinden, bzw. kurz davor stehen. Da es sein kann, dass einige Unternehmensdaten in der URF nicht richtig eingetragen sind, braucht man den LEAR, der Zugang zur URF hat. Nur er/sie kann etwaige Fehler in der URF beheben, dem Central Validation Team einen „Request“ zur neuerlichen Validierung senden und damit die Unternehmensdaten richtig stellen.
 top

Kann ich eine beliebige Person aus der Organisation als LEAR bestellen?

Ja. Die Aufgabe des LEAR kann jede beliebige Person aus der Organisation ausüben, die die Fähigkeit dazu besitzt. Er/Sie muss über den rechtlichen Status des Unternehmens Bescheid wissen.
 top

Ich habe die Unterlagen zur Bestellung des LEAR eingesandt. Wie lange sollte ich warten, bis ich die URF nutzen kann, um Datenänderungen vorzunehmen?

Es könnte zwischen 2 und 4 Wochen dauern, bis der bestellte LEAR in der Datenbank der Kommission eingetragen wurde. Daraufhin wird dem LEAR eine Bestätigung mit Anweisungen für die Nutzung und Aktivierung des URF-Zuganges zugeschickt.
 top

Wohin muss ich die Dokumente zur Bestellung des LEAR senden?

Die Dokumente sind per Post an das Central Validation Team der URF nach Brüssel zu senden.
Adresse: Europäische Kommission, Research Executive Agency, FP7 Support (A1), COVE 13/132, B-1049 Brüssel, Belgien
Nach Eintragung in der Datenbank (2 bis 4 Wochen) erhält der LEAR zur Aktivierung des Benutzerkontos in der URF eine E-Mail mit Benutzernamen, dem Hyperlink und Anweisungen zur Aktivierung des Kontos sowie einen Brief mit dem PIN-Code, der zur Aktivierung des Benutzerkontos erforderlich ist.
 top

Für die Einreichung mit EPSS war ein PIC nicht verpflichtend. Hat sich das geändert?

Ja, für die Einreichung über SEP ist ein PIC zwingend nötig. Es dauert aber nur wenige Minuten, einen PIC zu beantragen. Der PIC muss für die Einreichung noch nicht validiert sein, Sie können den neu beantragten PIC also sofort verwenden.
 top

Die Daten, die angezeigt werden, wenn ich meinen PIC benutze sind nicht korrekt. Was soll ich tun?

In SEP:
Sollten die angezeigten Daten fehlerhaft sein, können Sie sie sofort direkt in SEP ändern (diese Änderungen gelten nur für das jeweilige Proposal) oder vom LEAR Ihrer Organisation bei der Unique Registration Facility (URF) ändern lassen.

In EPSS:
Sofern die nicht korrekten Daten die Förderungsfähigkeit Ihres Proposals beeinflussen würde (zB. wird Ihr Unternehmen nicht als SME angezeigt) dann sollten Sie Ihr Proposal ohne PIC durch manuelles Eingeben der rechtlichen und finanziellen Daten einreichen.

 top

Welche Änderungen gibt es bei den Verhandlungen des Grant Agreement?

Das Central Validation Team (CVT) sammelt die rechtlichen und finanziellen Dokumente aller teilnehmenden Organisationen nur ein einziges Mal zentral.
Alle Organisationen, die ein Grant Agreement verhandeln, müssen einen LEAR (Legal Entity Appointed Representative) bestellen. Seine Aufgabe besteht darin, dem CVT die rechtlichen und finanziellen Unterlagen bereitzustellen und mithilfe der URF Änderungen an den rechtlichen und finanziellen Angaben, die der Kommission vorliegen, zu beantragen („Request“).
Während der Verhandlung ist es nicht möglich, die rechtlichen und finanziellen Informationen der Organisation direkt im Verhandlungsformular NEF (Negotiation Forms, erstetzt den GPF-editor) zu ändern. Falls Änderungen erforderlich sind, ist ein LEAR vonnöten; sonst kann es zu einer Verzögerung des Abschlusses der Vertragsverhandlungen kommen.
Sollte Ihr Vorschlag zur Verhandlung kommen, wird das zentrale Validierungsteam die Gültigkeit Ihrer rechtlichen und finanziellen Informationen überprüfen.
Wenn Ihre Organisation mehrfach registriert sein sollte wird dies im Stadium der Validierung überprüft und bereinigt. Die Organisation wird dann über den geltenden PIC informiert.
Bevor Sie den Verhandlungsvorgang beginnen, wird man Sie bitten, einen LEAR (Legal Entity Appointed Representative) zu benennen. Der LEAR stellt der Kommission aktuelle rechtliche und finanzielle Informationen (einschließlich eventuell erforderlicher weiterer Unterlagen) bereit und verpflichtet sich, die Informationen immer auf dem neusten Stand zu halten.
 top

Warum lassen sich die Angaben nicht direkt in den NEF-Formularen ändern?

Um die Angaben zu aktualisieren, müssen Sie mit dem LEAR ihrer Organisation in Verbindung treten. Der LEAR wird in der URF eine Anfrage auf Datenänderung („Request“) stellen. Sobald diese Daten vom Central Validation Team (CVT) validiert wurden, wird das NEF aktualisiert.
 top

Wie muss ich vorgehen um einen neuen Partner in NEF hinzuzufügen?

Der neue Partner muss sich in der URF (Unique Registration Facility) selbst registrieren und bekommt dann einen PIC zugeteilt. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist kann man diesen PIC in das dafür vorgesehene Feld in den NEF (Negotiation Forms) eintragen.
 top

Muss jedes Konsortium einen Konsortialvertrag abschließen?

Grundsätzlich ja. Soweit in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Call) nichts Anderes vorgesehen ist, müssen alle Teilnehmer an einer indirekten Maßnahme einen Konsortialvertrag abschließen.
 top

Wozu brauche ich einen zweiten Vertrag, das Consortium Agreement, wenn ich schon das Grant Agreement abschließe?

Das Grant Agreement stellt einen über weite Teile (mit Ausnahme von Annex I) vorgegebenen Standardtext dar. Daher kann das Grant Agreement nicht auf die Besonderheiten jedes Projekts und jedes Konsortiums eingehen. Das Grant Agreement lässt aber durchaus Platz für konsortiuminterne Verhandlungen über mehrere Bereiche wie zB. das Projektmanagement und die genaue Ausführung von Fragen bezüglich geistigem Eigentum, was dann im Consortium Agreement zu regeln ist. Es bestimmt die internen Beziehungen des Konsortiums – dies wäre im Rahmen des Grant Agreement, das die Beziehung zur Kommission regelt, nicht machbar.
 top

Wann muss das Consortium Agreement unterzeichnet werden?

Im 7. Rahmenprogramm sollte der Konsortialvertrag vor dem Abschluss des Grant Agreement unterzeichnet werden (sofern der Call nichts Anderes bestimmt). Dies ist also bevor die Kommission und der Projektkoordinator das Grant Agreement unterzeichnen.
Bei Projekten im Rahmen von „Research for SMEs“ bzw. „Research for SME Associations“ muss der Konsortialvertrag spätestens 2 Monate nach Start des Projektes abgeschlossen werden.
 top

Muss ich ein Consortium Agreement zusammen mit dem Proposal einreichen?

Nein, das ist nicht nötig, sofern es nicht im „Guide for Applicants“ vorgesehen ist. Grundsätzlich sollte das Consortium Agreement in der Phase der Vertragsverhandlungen im Konsortium verhandelt und vor Abschluss des Grant Agreement unterzeichnet werden. Der Kommission muss der Konsortialvertrag grundsätzlich nicht übermittelt werden.
 top

Gibt es einen Modellkonsortialvertrag im 7. Rahmenprogramm?

Ja, es gibt sogar drei verschiedene Modellkonsortialverträge im 7. Rahmenprogramm. Am meisten genutzt wird DESCA (Development of a Simplified Consortium Agreement), ein Modell, dass von Vertretern von Universitäten, Forschungseinrichtungen und der Industrie gemeinsam entwickelt wurde. Sie finden es unter:
http://www.desca-fp7.eu/download-desca.
Weiters gibt es ein Modell der Vereinigung der Europäischen Informations- und Kommunikationstechnologieindustrie namens IPCA (Integrated Projects Consortium Agreement) und ist vor allem für integrierte Projekte im IKT-Bereich geeignet. Zu finden unter: http://rp7.ffg.at/rp7_konsortialvertrag_modelle.
EUCAR, das Modell des Europäischen Rates für Forschung und Entwicklung in der Automobilbranche (European Council for Automotive R&D), zielt vor allem auf die kommerzielle Verwertung und Verbreitung der Projektresultate ab. Zu finden unter: http://www.eucar.be/publications/2007_04_10_EUCAR_Model_Consortium_Agreement_FP7_48491L1.doc.
 top

Was ist DESCA?

DESCA (Development of a Simplified Consortium Agreement) ist einer der vier Modellkonsortialverträge im 7. Rahmenprogramm und kann als Vorlage für das Consortium Agreement verwendet werden. Es stellt ein Produkt der Zusammenarbeit mehrerer Organisationen, größtenteils aus dem wissenschaftlichen Sektor aber auch aus der Industrie, dar. DESCA wurde in relativ einfacher und verständlicher Weise konzipiert. Für einige Schlüsselklauseln gibt es Optionen auszuwählen, die durch Beispiele erklärt werden. Zudem gibt es verschiedene Module für den Aufbau der Entscheidungsgremien für mittlere/große und für kleine Projekte und ein eigenes Modul mit Software-Regelungen. DESCA ist ein Modell, welches nicht nur für Universitäten und Forschungszentren passt, sondern kann durch Wählen der richtigen Option auch für geschäftsorientierte Projekte adaptiert werden.
DESCA Version 2.0, Mai 2008 finden Sie unter: http://www.desca-fp7.eu/download-desca.
 top

Wann tritt der Konsortialvertrag in Kraft?

Das Datum, wann der Konsortialvertrag in Kraft tritt und auch der Tag an dem es endet, bestimmen die Vertragspartner, also die Partner im Konsortium.
Grundsätzlich tritt das Consortium Agreement zumeist dann in Kraft wenn der Vertrag von allen Partnern im Konsortium unterzeichnet worden ist. Weiters kommt es auch vor, dass vor Unterzeichnung des Consortium Agreement alle Partner bereits dem Grant Agreement beigetreten sein müssen.
Sofern der Konsortialvertrag auch nach dem Grant Agreement unterzeichnet werden darf kommt es vor, dass die Partner das Inkrafttreten des Vertrages rückwirkend beschließen.
 top

Welches Recht soll ich als das anwendbare Recht in meinem Konsortialvertrag wählen?

Den Partnern im Konsortium steht die Rechtswahl in ihrem Konsortialvertrag offen. Da der Vertrag mit der Europäischen Kommission, das Grant Agreement, entweder nach Belgischem oder Luxemburgischem Recht abgeschlossen wird, wählen viele Konsortien dasselbe anwendbare Recht. Diese Wahl geschieht zur Rechtssicherheit, da der Konsortialvertrag als Ergänzung und Konkretisierung des Grant Agreement gedacht ist.
Nichtsdestotrotz kann auch ein anderes Recht als anwendbares Recht eingesetzt werden.
 top

Wem gehören die Resultate des Projektes?

Die Resultate des Projektes, der Foreground, gehört grundsätzlich dem Partner im Konsortium, der dieses Wissen generiert hat.
Wenn jedoch zwei (oder mehrere) Partner das Wissen zusammen generiert/das Know-How erfunden haben, gehört ihnen das Erfundene im Miteigentum („joint ownership“). Liegt Miteigentum vor, kann jeder Miteigentümer das Wissen benutzen. Hier ist die Zustimmung des Miteigentümers nicht notwendig.
Sobald Miteigentümerschaft entsteht, sollen die Partner, die Miteigentümer sind, einen Vertrag über die Aufteilung und die Bedingungen der Ausübung der gemeinsamen Eigentumsrechte aufsetzen.
 top

Sind die IPR-Regelungen im Grant Agreement verhandelbar?

Die IPR-Regelungen des Grant Agreement stellen Minimalkonditionen dar, die alle Partner zu befolgen haben. Somit sind die IPR-Regelungen des Annex II GA (II.26 – II.34) nicht verhandelbar – sie geben auch die Beteiligungsregeln des 7. Rahmenprogrammes wieder.
Es gibt jedoch eine gewisse Flexibilität im rechtlichen Rahmen des Grant Agreement. Diese Spielräume können im Konsortialvertrag nach den Wünschen der Partner ausgestaltet werden kann; das Consortium Agreement darf dem Grant Agreement nur nie widersprechen.
 top

Hat der mit mir verbundene Dritte (Third Party durch Special clause 10) Recht am geistigen Eigentum, das er generiert?

Der Eigentümer der Projektresultate ist grundsätzlich der Partner, mit dem die Third Party verbunden ist. Nichtsdestotrotz sollten gewisse Vereinbarungen zwischen der Third Party und dem Partner bezüglich der geistigen Eigentumsrechte getroffen werden, damit dies auch in jedem Fall sichergestellt werden kann. Diese Vereinbarungen müssen mit dem Grant Agreement konform gehen und dürfen den Verlauf des Projektes nicht behindern. Sie können im Rahmen des Konsortialvertrages aber auch separat getroffen werden.
 top

Wie kann ich meinen Background, der nicht bereits durch IP-Rechte geschützt ist, im Projekt schützen?

Wenn ein Partner an einem Projekt des 7. Rahmenprogrammes teilnimmt und Background besitzt, der noch nicht geschützt ist (vorläufige wissenschaftliche Resultate, Daten, Know-How, etc.) sollte er:

  • den Background klar identifizieren, dies den anderen Partnern mitteilen und deutlich machen, dass er von seiner Organisation stammt;
  • Zugriffsrechte von Dritten ausschließen;
  • sich versichern, dass die anderen Partner den Background ausschließlich für den Zweck, für den er vorgesehen ist, nutzen.

Der Konsortialvertrag und etwaige andere Vereinbarungen sind dafür da genau diese Aspekte (Management von ungeschütztem Background) ausreichend zu klären.

 top
| | | | |