WAI
Prüfungen während der Verhandlungen

Eine der Voraussetzungen für die Unterzeichnung des Grant Agreements ist die Verifizierung des rechtlichen Status und der Existenz der teilnehmenden Organisationen durch die Kommission (VALIDATION). Zu diesem Zweck wurde das Central Validation Team (CVT) der Unique Registration Facility (URF) eingerichtet, welches den Status der potentiellen Zuwendungsempfänger überprüft.
PIC/URF/LEAR

Sofern der Partner noch nicht in der Unique Registration Facility (URF) registriert sein sollte und somit keinen PIC (Participant Identification Code) besitzt, muss er der Kommission gewisse Dokumente zukommen lassen, um seine rechtliche Existenz und seinen Status zu bestätigen.

Bei Koordinatoren generell, sowie bei jenen Partnern, die mehr als EUR 500.000 EU-Beitrag beantragen, wird auch die finanzielle Leistungsfähigkeit überprüft. Diese müssen Finanzdokumente einreichen, damit die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt werden kann.

Bei der rechtlichen und finanziellen Überprüfung werden somit

  1. Existenz,
  2. rechtlicher Status,
  3. operative Leistungsfähigkeit und
  4. finanzielle Leistungsfähigkeit

des Förderwerbers untersucht. Die Überprüfung wird durchgeführt um die Durchführung des Projektes und den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu garantieren.
(Diese Überprüfung wird in den “Rules on verification of existence, legal status, operational and financial capacity“ genau beschrieben. Diese finden Sie unter: http://rp7.ffg.at/upload/medialibrary/rules-verif_en.pdf).
 

1. Existenz einer Organisation

Die Organisation muss ihre Angaben in den GPF (Grant Agreement Preparation Forms) auf Richtigkeit und Korrektheit überprüfen. Danach muss sie eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben, die besagt, dass die in den GPF enthaltenen Informationen zutreffend sind. Diese Erklärung wird mit Unterschrift der „authorised person(s)“ (jene Person(en), die die Organisation nach außen hin vertritt/vertreten, zB. GeschäftsführerIn(nen)) bestätigt.

Folgende Dokumente sind bei Prüfung der Existenz vorzulegen (außer diese Unterlagen wurden bereits eingereicht und besitzen noch Gültigkeit):

  • Natürliche Person: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses; falls zutreffend ein amtliches Umsatzsteuerdokument
  • Körperschaften öffentlichen Rechts: Kopie des Gesetzes, Erlasses oder des Beschlusses zur Errichtung der Einrichtung; falls zutreffend ein amtliches Umsatzsteuerdokument
  • Andere Rechtspersonen: Kopie eines amtlichen Dokuments (zB. Firmenbuchauszug); Kopie eines Dokuments betreffend Umsatzsteuerregistrierung

3. Operative Leistungsfähigkeit

Die operative Leistungsfähigkeit (zB. fachliche, wissenschaftliche, technische, unternehmerische und administrative Fähigkeiten) wird auf zwei Ebenen geprüft:
Einerseits die operative Leistungsfähigkeit des Konsortiums und
andererseits die operative Leistungsfähigkeit der einzelnen Teilnehmer.
Die operative Leistungsfähigkeit wird bewertet um zu gewährleisten, dass der Antragsteller in der Lage ist das Projekt zum Abschluss zu bringen. Im Wesentlichen folgt die Kommission der Bewertung der Evaluatoren, kann aber bei zusätzlichen Informationen auch anders entscheiden. Die Unternehmen legen eine ehrenwörtliche Erklärung vor, in der sie bestätigen, dass sie die notwendigen Ressourcen haben (werden) um das Projekt durchführen zu können (Bestandteil der GPF).

4. Finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit muss vor Unterzeichnung des Grant Agreement abgeschlossen sein. Sie soll verhindern, dass die teilnehmenden Organisationen die Durchführung des Projektes finanziell nicht durchstehen.
Sie ist auf jeden Fall notwendig für:

  • Teilnehmer, die mehr als EUR 500.000,– EU-Zuwendung beantragen,
  • Koordinatoren (außer sie gehören bestimmten Kategorien an, siehe Punkt 3.3 der „Rules to ensure consistent verification of the existence and legal status of participants, as well as their operational and financial capacities“),
  • Teilnehmer, bei denen begründete Zweifel an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen.

Von der Prüfung befreit sind bestimmte Kategorien wie zB. natürliche Personen, die ein Stipendium erhalten, Körperschaften öffentlichen Rechts, bestimmte internationale Organisationen, Rechtspersonen, deren Teilnahme durch einen Mitgliedsstaat oder ein assoziiertes Land finanziell abgesichert ist, Hochschulen und Sekundarschulen.

Die Kommission führt eine kurze Finanzanalyse anhand der einzubringenden Finanzinformationen und zugehörigen Nachweise für das letzte abgeschlossene Rechnungsjahr durch.

Dafür ist von einer juristischen Person vom letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr vorzulegen:

  • die Bilanz,
  • die Gewinn– und Verlustrechnung,
  • (falls vorhanden den Bericht eines externen Rechnungsprüfers über die beiden vorgenannten Finanzaufstellungen).


Sofern die Organisation mehr als EUR 500.000 EU-Zuwendung beantragen wird, muss sie der Kommissionsdienststelle einen Bericht eines externen Rechnungsprüfers vorlegen, der den Abschluss des letzten Rechnungsjahres bestätigt.
Junge Rechtspersonen, wie zB. „start-up-“ Unternehmen (insbes. junge KMU) müssen einen Geschäftsplan (Business Plan) einreichen, aus dem die zukünftigen Tätigkeitsbereiche hervorgehen.

Natürliche Personen haben Folgendes vorzulegen (im Fall, dass eine natürliche Person mehr als EUR 500.000 beantragt bzw. als Koordinator tätig wird):

  • ihre letzte Einkommenssteuererklärung,
  • eine beglaubigte Erklärung betreffend ihr aktuelles Vermögen,
  • eine Auflistung all ihrer Schulden,
  • (den Bericht eines externen Rechnungsprüfers sofern mehr als EUR 500.000 beantragt werden).

Wenn diese Informationen bei der Kommission eingereicht werden, werden sie auch in der URF (Unique Registration Facility) abgespeichert.
Sofern ein Teilnehmer die erforderlichen Daten nicht fristgerecht vorlegt, kann er von der jeweiligen Maßnahme im 7. Rahmenprogramm ausgeschlossen werden.

 

Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Es besteht die Möglichkeit der Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit mittels einem Tool der Kommission – dem Financial Viability Check Tool. Dieses Tool basiert auf MS Excel und besteht aus einem Entscheidungsbaum (siehe auch S. 13 der der „Rules to ensure consistent verification of the existence and legal status of participants, as well as their operational and financial capacities“) und weiters aus einem vorgefertigten Excel-Sheet, in welches Finanzdaten zur Überprüfung eingetragen werden können. Ein weiteres Blatt beschreibt, wie die Resultate aus dieser Überprüfung zu interpretieren sind.
Das Financial Viability Check Tool v4 der Europäischen Kommission finden Sie unter: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/ShowDoc/Extensions+Repository/General+Documentation/Legal+documents+for+implementation/Rules+on+legal+and+financial+verification+for+FP7/financial-viability-checktool-v4_en.xls 

Die Simulation des "Legal and Financial Viability" Checks ist seit November 2010 nun auch im Participant Portal möglich. Das Participant Portal erreichen Sie unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/appmanager/participants/portal - dort unter My Organisations unter LFV Simulation kann nun der Check direkt im Participant Portal durchgeführt werden.

Unter Downloads auf dieser Seite finden Sie eine Präsentation der Europäischen Kommission über den Financial viability check, die beim NCP-Meeting im November 2010 präsentiert wurde.

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