Das Methodenzertifikat ermöglicht den Partnern, ihre Art der Kostenabrechnung der Personal- und indirekten Kosten überprüfen und von der Kommission annehmen zu lassen. Die Erstellung eines CoM ist jenen Organisationen vorbehalten, die
- mindestens 8 Projekte im 6. Rahmenprogramm durchgeführt haben, deren Zuwendung mindestens 375.000 EUR pro Projekt betrug, oder
- mindestens an 4 Projekten im 7. Rahmenprogramm teilnehmen (Vertragsabschluss vor 1.1.2010), in denen ihre EU-Zuwendung mindestens 375.000 EUR pro Projekt beträgt, oder
- mindestens 8 Projekte im 7. Rahmenprogramm durchführen, deren Zuwendung mindestens 375.000 EUR pro Projekt beträgt (während der gesamten Laufzeit des 7. Rahmenprogrammes).
Das Methodenzertifikat muss von einem/einer WirtschaftsprüferIn erstellt und von der Kommission angenommen werden.
Es gilt für alle Kostenabrechnungen im 7. Rahmenprogramm, außer die Berechnungsmethode der Organisation ändert sich oder die Kommission kommt bei einem Audit oder einer andern Kontrolle zu dem Schluss, dass die Methode nicht mehr den Anforderungen entspricht.
Sofern ein solches Zertifikat ausgestellt und von der Kommission genehmigt wurde, muss die Organisation für Zwischenzahlungen kein CFS mehr erstellen lassen.
Sofern ein CFS bei Schlusszahlungen benötigt wird, muss der/die AuditorIn nur mehr kontrollieren, ob die Kostenabrechnung mit der genehmigten Methode ermittelt wurde, was seine/ihre Arbeit sehr erleichtert.