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Certificate on the Methodology (CoM)


Die Erfahrung aus den vorhergegangenen Rahmenprogrammen hat gezeigt, dass die häufigsten Fehler in den Kostenabrechnungen auf falschen Berechnungen der Personal- bzw. indirekten Kosten beruhen. Um diesen Problemen zu begegnen, wurden ex ante Zertifizierungsmöglichkeiten entwickelt, die den Organisationen bescheinigen, dass die von ihnen angewandte Methode der Kostenkalkulation auch die Richtige ist.

 

Certificate on the Methodology for Personnel and indirect Costs – CoM


Das Methodenzertifikat ermöglicht den Partnern, ihre Art der Kostenabrechnung der Personal- und indirekten Kosten überprüfen und von der Kommission annehmen zu lassen. Die Erstellung eines CoM ist jenen Organisationen vorbehalten, die

  • mindestens 8 Projekte im 6. Rahmenprogramm durchgeführt haben, deren Zuwendung mindestens 375.000 EUR pro Projekt betrug, oder
  • mindestens an 4 Projekten im 7. Rahmenprogramm teilnehmen (Vertragsabschluss vor 1.1.2010), in denen ihre EU-Zuwendung mindestens 375.000 EUR pro Projekt beträgt, oder
  • mindestens 8 Projekte im 7. Rahmenprogramm durchführen, deren Zuwendung mindestens 375.000 EUR pro Projekt beträgt (während der gesamten Laufzeit des 7. Rahmenprogrammes).


Das Methodenzertifikat muss von einem/einer WirtschaftsprüferIn erstellt und von der Kommission angenommen werden.
Es gilt für alle Kostenabrechnungen im 7. Rahmenprogramm, außer die Berechnungsmethode der Organisation ändert sich oder die Kommission kommt bei einem Audit oder einer andern Kontrolle zu dem Schluss, dass die Methode nicht mehr den Anforderungen entspricht.
Sofern ein solches Zertifikat ausgestellt und von der Kommission genehmigt wurde, muss die Organisation für Zwischenzahlungen kein CFS mehr erstellen lassen.
Sofern ein CFS bei Schlusszahlungen benötigt wird, muss der/die AuditorIn nur mehr kontrollieren, ob die Kostenabrechnung mit der genehmigten Methode ermittelt wurde, was seine/ihre Arbeit sehr erleichtert.


Sofern ein/e TeilnehmerIn im 7. Rahmenprogramm die Erstellung eines CoM in Betracht zieht und glaubt die Kriterien zu erfüllen, muss der/die TeilnehmerIn eine diesbezügliche Anfrage per Mail an [email protected] senden. Der/Die TeilnehmerIn erhält dann eine Mitteilung der Kommission, ob es für ihn/sie möglich ist, ein CoM erstellen zu lassen.

Das Zertifikat kann während der gesamten Laufzeit des 7. Rahmenprogrammes eingereicht werden - per Mail an die oben genannte Mailbox. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Einreichung ist jedoch das Startdatum des ersten Grant Agreements der teilnehmenden Organisation im 7. Rahmenprogramm.

Die Kosten für die Erstellung eines CoM können im Projekt unter Management als Subcontracting-Kosten abgerechnet werden.

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