WAI
Certificate on Average Personnel costs (CoMAv)


Organisationen, die ihre Personalkosten über Durchschnittskosten abrechnen wollen, haben die Möglichtkeit ein Durchschnittspersonalkostenzertifikat (CoMAv) erstellen zu lassen.

Ein CoMAv muss wie ein CoM von einem/einer WirtschaftsprüferIn erstellt und die Methode der Berechnung von der Europäischen Kommission genehmigt werden, um es auf Kostenabrechnungen anwenden zu können. Ein gültiges CoMAv gilt für alle Kostenabrechnungen des 7. Rahmenprogrammes – es hebt im Gegensatz zum CoM aber nicht die Notwendigkeit der Erstellung eines CFS bei Zwischenzahlungen auf.


Ein CoMAv kann per Mail an [email protected] bei der Kommission zur Annahme eingereicht werden.

Das CoMAv kann während der gesamten Laufzeit des 7. Rahmenprogrammes eingereicht werden – der frühestmögliche Zeitpunkt ist jedoch das Startdatum des ersten Grant Agreements der teilnehmenden Organisation im 7. Rahmenprogramm.

Am 23. Juni 2010 hat die Kommission Kriterien für die Berechnungsmethode von Durchschnittspersonalkosten verabschiedet. Diese finden Sie hier.

Am 24.1.2011 hat die Kommission diese Kriterien aufgehoben - ab nun ist es möglich mit Durchschnittskosten abzurechnen, sofern alle Kriterien des Art. II.14.1 des Annex II Grant Agreement gemeinsam erfüllt sind.


Die Kosten für die Erstellung eines CoMAv können im Projekt unter Management als Subcontracting-Kosten abgerechnet werden.

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