4. Finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit muss vor Unterzeichnung des Grant Agreement abgeschlossen sein. Sie soll verhindern, dass die teilnehmenden Organisationen die Durchführung des Projektes finanziell nicht durchstehen.
Sie ist auf jeden Fall notwendig für:
- Teilnehmer, die mehr als EUR 500.000,– EU-Zuwendung beantragen,
- Koordinatoren (außer sie gehören bestimmten Kategorien an, siehe Punkt 3.3 der „Rules to ensure consistent verification of the existence and legal status of participants, as well as their operational and financial capacities“),
- Teilnehmer, bei denen begründete Zweifel an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen.
Von der Prüfung befreit sind bestimmte Kategorien wie zB. natürliche Personen, die ein Stipendium erhalten, Körperschaften öffentlichen Rechts, bestimmte internationale Organisationen, Rechtspersonen, deren Teilnahme durch einen Mitgliedsstaat oder ein assoziiertes Land finanziell abgesichert ist, Hochschulen und Sekundarschulen.
Die Kommission führt eine kurze Finanzanalyse anhand der einzubringenden Finanzinformationen und zugehörigen Nachweise für das letzte abgeschlossene Rechnungsjahr durch.
Dafür ist von einer juristischen Person vom letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr vorzulegen:
- die Bilanz,
- die Gewinn– und Verlustrechnung,
- (falls vorhanden den Bericht eines externen Rechnungsprüfers über die beiden vorgenannten Finanzaufstellungen).
Sofern die Organisation mehr als EUR 500.000 EU-Zuwendung beantragen wird, muss sie der Kommissionsdienststelle einen Bericht eines externen Rechnungsprüfers vorlegen, der den Abschluss des letzten Rechnungsjahres bestätigt.
Junge Rechtspersonen, wie zB. „start-up-“ Unternehmen (insbes. junge KMU) müssen einen Geschäftsplan (Business Plan) einreichen, aus dem die zukünftigen Tätigkeitsbereiche hervorgehen.
Natürliche Personen haben Folgendes vorzulegen (im Fall, dass eine natürliche Person mehr als EUR 500.000 beantragt bzw. als Koordinator tätig wird):
- ihre letzte Einkommenssteuererklärung,
- eine beglaubigte Erklärung betreffend ihr aktuelles Vermögen,
- eine Auflistung all ihrer Schulden,
- (den Bericht eines externen Rechnungsprüfers sofern mehr als EUR 500.000 beantragt werden).
Wenn diese Informationen bei der Kommission eingereicht werden, werden sie auch in der URF (Unique Registration Facility) abgespeichert.
Sofern ein Teilnehmer die erforderlichen Daten nicht fristgerecht vorlegt, kann er von der jeweiligen Maßnahme im 7. Rahmenprogramm ausgeschlossen werden.