WAI
Certificate on the Financial Statement (CFS)


Sofern in der Kostenabrechnung eines Partners nach einer Periode eine Zuwendung der Kommission in der Höhe von 375.000 EUR oder mehr beantragt wird, muss dieser Partner ein „Certificate on the financial Statements“ (CFS) von einem/einer WirtschaftsprüferIn erstellen lassen. Solange kein CFS in einem Projekt erstellt wurde sind alle Zuwendungen der Kommission zusammenzurechnen und bei Übersteigen der 375.000 EUR ein CFS beizubringen.

Sofern die Projektdauer 2 Jahre nicht übersteigt, muss nur ein CFS (sofern die 375.000 EUR Grenze überschritten wurde) am Ende des Projektes für die gesamten angefallenen Kosten erstellt werden.

Sofern ein „Certificate on the Methodology for personnel and Indirect costs“ (CoM) für den Partner von der Kommission akzeptiert wurde, entfällt das Erfordernis der Beibringung eines CFS für Zwischenzahlungen (sofern die 375.000 EUR Grenze überschritten wurde, darunter ist nie ein CFS zu erstellen).

Die Kosten für die Erstellung eines CFS können im Projekt unter Management als Subcontracting-Kosten abgerechnet werden.

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