WAI
Einnahmen und Zinsen

Die finanzielle Zuwendung der Europäischen Gemeinschaft für das Projekt darf den Projektpartnern keinen Profit einbringen. Daher darf die Zuwendung der EU zusammen mit den erhaltenden Beiträgen von Dritten, nicht mehr als 100% der erstattungsfähigen Kosten betragen.
Es darf somit die EU-Zuwendung für jeden Partner die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der Einnahmen im Projekt nicht übersteigen.
Einnahmen haben solange keinen reduzierenden Effekt auf die EU-Zuwendung, wie deren Höhe die Differenz zwischen den erstattungsfähigen Kosten und den erstatteten Kosten nicht übersteigt.

 

Einnahmen, die bei der Kostenabrechnung angegeben werden müssen, sind:

  • finanzielle Zuwendungen von Dritten an Projektpartner;
  • Einkünfte aus der Ausführung des Projektes (z.B. Einnahmen aus dem Verkauf von für das Projekt gekaufter Ausstattung, jedoch nicht solche aus der Vermarktung der Ergebnisse)
  • Zinsen, die vom Prefinancing am Koordinatorenkonto anfallen, verbleiben im Eigentum der Europäischen Kommission – daher müssen diese Zinsen bei der Abrechnung auch angegeben werden.
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