Einnahmen, die bei der Kostenabrechnung angegeben werden müssen, sind:
- finanzielle Zuwendungen von Dritten an Projektpartner;
- Einkünfte aus der Ausführung des Projektes (z.B. Einnahmen aus dem Verkauf von für das Projekt gekaufter Ausstattung, jedoch nicht solche aus der Vermarktung der Ergebnisse)
- Zinsen, die vom Prefinancing am Koordinatorenkonto anfallen, verbleiben im Eigentum der Europäischen Kommission – daher müssen diese Zinsen bei der Abrechnung auch angegeben werden.