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Direkte erstattungsfähige Kosten – Subcontracting, langlebige Ausrüstung, Reisekosten und Verbrauchsgüter

Subcontracting


Grundsätzlich müssen Konsortien selbst die Arbeiten im Projekt ausführen können. Sollte dies für bestimmte Teilarbeiten jedoch nicht möglich sein, kann Subcontracting nach Abstimmung mit der Europäischen Kommission erlaubt werden. Bei der Prüfung werden vier Komponenten mit einbezogen:
– die Relevanz der Arbeit im Projekt
– das Auswahlverfahren,
– die Ausweitung der Vertragsvorgaben und
– die Nachvollziehbarkeit der Belege.
Die Kosten für Subcontracting können als direkte Kosten verrechnet werden, jedoch dürfen darauf niemals indirekte Kosten aufgeschlagen werden.

Langlebige Ausrüstung


Kosten für die Ausrüstung, die gekauft, geleast oder gemietet wird, sind als direkte Kosten ansetzbar, vorausgesetzt sie entsprechen dem üblichen Prozedere des Projektpartners – zur Berechnung muss die übliche Nutzungsdauer und die übliche Abschreibungsmethode herangezogen werden. Sofern die Geräte jedoch nicht ausschließlich für das Projekt verwendet werden, darf nur der prozentuelle Anteil der Nutzung verrechnet werden.
Die Kosten dürfen, in Übereinstimmung mit den Buchführungsgrundsätzen des Partners, alle Kosten beinhalten, die nötig sind um die Ausrüstung in Betriebsbereitschaft zu versetzen (z.B. Standortvorbereitung, Lieferung und Handhabung, Installation etc.) sofern diese im Rahmen des Projektes gerechtfertigt sind.

Reisekosten


Grundsätzlich gilt, dass Reise- und Verpflegungskosten für das Projektpersonal als direkte Kosten angegeben werden dürfen (d.h. auch die Reisekosten von Stammpersonal, deren Personalkosten bei Verwendung des AC-Modells nicht abgerechnet werden können).
Reise- und Unterhaltskosten sind jedoch nur erstattungsfähig sofern sie in Übereinstimmung mit den üblichen Grundsätzen des Partners angefallen und alle Belege verfügbar sind. Flughafentaxen werden grds. als Gebühren für ein Service gesehen und können daher auch angesetzt werden (außer ein identifizierbarer Anteil würde als Steuer an eine andere Stelle als den Flughafenbetreiber abgeführt werden).

Sofern der Projektpartner dem/der ProjektmitarbeiterIn die Kosten auf Basis einer Tagespauschale (per diem payment) ersetzt und dies auch in seinen Büchern aufscheint, so können diese Kosten erstattet werden.
Unnötige, zu hohe oder private Kosten, sowie z.B. Reisekosten ohne direkten Zusammenhang mit dem Projekt sowie Bewirtungs- oder Entertainment-Kosten sind nicht abrechenbar.

Verbrauchsgüter


Verbrauchsgüter, die notwendig für die Ausführung des Projektes sind, können als direkte Kosten angesetzt werden. Verbrauchsgüter sind Materialien, Ausstattung und Software, die nicht als langlebige Ausrüstung (oder Kapitalanlage) angesehen wird, vor allem aufgrund ihrer kurzen Lebensdauer.  

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