WAI
Pre-Financing

Zeitpunkt:


Spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten des Grant Agreement (für Verträge ab 1.1.2013).


Höhe:


Siehe Art. 6 des Grant Agreement.
Projekte mit ein oder zwei Berichtsperioden erhalten üblicherweise 60 bis 80 Prozent der Gesamtförderung als Pre-Financing, Projekte mit mehr als zwei Berichtsperioden rund 160 Prozent ihrer durchschnittlichen Förderung pro Berichtsperiode. Sollten in der Anfangsphase des Projekts besonders hohe Kosten anfallen, kann auch ein höheres Pre-Financing vereinbart werden.


Sonstiges:


- Im Pre-Financing ist auch der Beitrag an den Garantiefonds (5% der Fördersumme) enthalten, der direkt an den Garantiefonds überwiesen und erst mit dem Final Payment an den Koordinator ausgezahlt wird. Daher ist das tatsächlich überwiesene Pre-Financing entsprechend niedriger als die im Grant Agreement angegebene Summe!

- Das Pre-Financing bleibt bis zum Final Payment Eigentum der Kommission.

- Die Verpflichtung, das Pre-Financing auf einem verzinsten Konto anzulegen und diese Zinsen an die Europäische Kommission abzuführen, ist mit 1.1.2013 entfallen.
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