Schutz von vertraulichen Informationen bei der Antragstellung und in den Vertragsverhandlungen
Im Zuge der Vorbereitungen für die Einreichung sowie in den Vertragsverhandlungen kann es im Konsortium erforderlich sein Informationen auszutauschen. Um auszuschließen, dass die eigenen Ideen und Informationen weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit
Geheimhaltungsvereinbarungen (
Confidentiality Agreements) abzuschließen. Diese Vereinbarungen müssen das zu schützende Wissen genau umschreiben und auch Sanktionen für den Fall der Verletzung der Vereinbarung vorsehen.
Auch
Letter of Intent oder
Memoranda of Understanding können im Vorfeld zur Darlegung der Absicht an der Einreichung teilzunehmen und die Bedingungen für eine Teilnahme im Konsortium festhalten.
Letter of Intent (LoI)
Ein
Letter of Intent ist eine Absichtserklärung, die vor Abschluss eines Vertrages abgegeben wird und bescheinigt, dass man die Absicht hat, diesen Vertrag abzuschließen. Ein LoI kann Partner im Projekt absichern, die in Hinblick auf die Einreichung eines Proposals gewisse finanzielle Dispositionen treffen, für den Fall, dass dann zB. der Antrag nicht eingereicht wird. Er kann eine Roadmap für eine Einreichung darstellen und regelt Nebenaspekte (zB. Geheimhaltung, Unterlassungspflichten, Informationsfluss, etc.)
Ein
Modell eines Letter of Intent in deutscher Sprache können Sie
hier downloaden.
Die deutsche Koordinierungsstelle EG der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) bietet auf ihrer Webseite einen deutschen sowie einen englischen Modell-LoI zum Download an (zu finden unter
http://www.kowi.de/desktopdefault.aspx/tabid-77/).
Memorandum of Understanding (MoU)
Bei einem
Memorandum of Understanding handelt es sich, ähnlich wie bei einem
Letter of Intent, um eine Absichtserklärung, einen Vertrag abzuschließen. Die Eckpunkte des späteren Vertrages sollen darin festgelegt sein.
Ein Muster für ein Memorandum of Understanding finden Sie unter
https://www.iprhelpdesk.eu/node/915.Dieses Modell wurde zwar für das 6. Rahmenprogramm entwickelt, kann aber relativ leicht für die Verwendung im 7. Rahmenprogramm adaptiert werden. Es legt die Handhabung der vertraulichen Informationen fest, gibt einen „Fahrplan“ für die Erstellung des Proposals vor und beschreibt den Ablauf der Vertragsverhandlungen. Weiters wird auch die spätere Erstellung des Konsortialvertrages grob umrissen.