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Geistiges Eigentum im Antrag

Das Management von geistigem Eigentum – IPR (Intellectual Property Rights) – ist bei Forschungsprojekten des 7. Rahmenprogrammes bereits bei der Erstellung des Antrags zu bedenken. Der Partner, der das Proposal erstellt (zumeist der/die KoordinatorIn), muss das geplante IPR-Management im Antrag beschreiben.
Eines der drei Evaluierungskriterien, der Impact, die Auswirkungen des Projektes, ist eng mit dem Management von geistigem Eigentum verknüpft. Daher sollte man bereits im Antrag aufzeigen, dass geistige Eigentumsrechte das Konsortium beschäftigt haben und es bereits bestimmte Management-Wege dafür vorsieht.

Sofern es bei der Art des Projektes oder der Art der Forschungsarbeit wahrscheinlich oder möglich ist, dass Miteigentum (joint ownership) entsteht, sollte man Lösungen für die Handhabung des Miteigentums vorsehen. Regelungen bezüglich „joint ownership“ und damit zusammenhängende Verwertung und etwaige Lizenzvergabe können im Rahmen der Evaluierung ein gutes Bild machen. Die genauen Ausführungen zum IPR-Management müssen dann in den Konsortialvertrag Eingang finden.

Informationen zu IPR finden Sie auch auf der Webseite des IPR-Helpdesk der EU unter http://www.iprhelpdesk.eu/.

Schutz von vertraulichen Informationen bei der Antragstellung und in den Vertragsverhandlungen


Im Zuge der Vorbereitungen für die Einreichung sowie in den Vertragsverhandlungen kann es im Konsortium erforderlich sein Informationen auszutauschen. Um auszuschließen, dass die eigenen Ideen und Informationen weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit Geheimhaltungsvereinbarungen (Confidentiality Agreements) abzuschließen. Diese Vereinbarungen müssen das zu schützende Wissen genau umschreiben und auch Sanktionen für den Fall der Verletzung der Vereinbarung vorsehen.

Auch Letter of Intent oder Memoranda of Understanding können im Vorfeld zur Darlegung der Absicht an der Einreichung teilzunehmen und die Bedingungen für eine Teilnahme im Konsortium festhalten.

Letter of Intent (LoI)
Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung, die vor Abschluss eines Vertrages abgegeben wird und bescheinigt, dass man die Absicht hat, diesen Vertrag abzuschließen. Ein LoI kann Partner im Projekt absichern, die in Hinblick auf die Einreichung eines Proposals gewisse finanzielle Dispositionen treffen, für den Fall, dass dann zB. der Antrag nicht eingereicht wird. Er kann eine Roadmap für eine Einreichung darstellen und regelt Nebenaspekte (zB. Geheimhaltung, Unterlassungspflichten, Informationsfluss, etc.)

Ein Modell eines Letter of Intent in deutscher Sprache können Sie hier downloaden.
Die deutsche Koordinierungsstelle EG der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) bietet auf ihrer Webseite einen deutschen sowie einen englischen Modell-LoI zum Download an (zu finden unter http://www.kowi.de/desktopdefault.aspx/tabid-77/).

Memorandum of Understanding (MoU)
Bei einem Memorandum of Understanding handelt es sich, ähnlich wie bei einem Letter of Intent, um eine Absichtserklärung, einen Vertrag abzuschließen. Die Eckpunkte des späteren Vertrages sollen darin festgelegt sein.

Ein Muster für ein Memorandum of Understanding finden Sie unter https://www.iprhelpdesk.eu/node/915.
Dieses Modell wurde zwar für das 6. Rahmenprogramm entwickelt, kann aber relativ leicht für die Verwendung im 7. Rahmenprogramm adaptiert werden. Es legt die Handhabung der vertraulichen Informationen fest, gibt einen „Fahrplan“ für die Erstellung des Proposals vor und beschreibt den Ablauf der Vertragsverhandlungen. Weiters wird auch die spätere Erstellung des Konsortialvertrages grob umrissen.
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