Generell ist eine Vertragsänderung (Amendment) immer dann nötig, wenn es zu
Änderungen im „Core Text“ des Förderungsvertrages (Artikel 1 bis 11 des Grant Agreement) oder zu
wesentlichen Änderungen der Arbeitsbeschreibung des Annex I (DoW) kommt.
Beispiele: Die Geschäftsadresse des Koordinators ändert sich; ein Partner übernimmt Aufgaben und Budget eines anderen Partners; eine Aufgabe, die über „minor subcontracting“ hinausgeht, soll an einen Subcontractor ausgelagert werden.
Annex II und III sind fix vorgegeben; eine
Änderung der darin enthaltenen Bestimmungen ist grundsätzlich
nicht möglich.
Für den
Umstieg auf die elektronische Unterzeichnung des Form C ist ein
vereinfachtes Amendment mittels Musterbrief erforderlich. Nähere Informationen dazu finden Sie
hier unter „Auswirkungen auf bestehende Projekte“.