WAI
Validierung durch REA

Um am Ende der Verhandlungen ein Grant Agreement unterzeichnen zu können ist die Validierung vonnöten. Für die Validierung verantwortlich ist die Research Executive Agency (REA).


Um eine Organisation validieren zu können müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

1.) Das vollständig ausgefüllte, datierte und signierte Legal Entity Form
(Formular, das je nach Status für öffentlich-rechtliche oder private Organisationen auszufüllen ist:
ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/public-legal-entity-form.pdf,
ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/private-legal-entity-form.pdf)

  • Dokumente in den offiziellen EU-Sprachen werden angenommen, eine englische Übersetzung wird jedoch begrüßt.
  • Bei Dokumenten in einer nicht-offiziellen EU-Sprache ist eine rechtsgültige Übersetzung verpflichtend.

2. a) Öffentlich-rechtliche Einrichtungen:

  • Eine Kopie der Entschließung, des Gesetzes, Erlasses oder des Beschlusses zur Errichtung der betreffenden Einrichtung;
  • ersatzweise ein anderes amtliches Dokument, das die Gründung der Einrichtung als Körperschaft öffentlichen Rechts belegt;
  • falls zutreffend ein amtliches Umsatzsteuerdokument.

2. b) Private Organisationen:

  • Kopie eines amtlichen Dokuments (z.B. des Bundesgesetzblatts, des Firmenbuchauszugs etc.), aus der die amtliche Bezeichnung und die offizielle Adresse der teilnehmenden Einrichtung, sowie die Registrierungsnummer hervorgeht;
  • falls vorhanden: die Kopie eines Dokuments betreffend die Umsatzsteuerregistrierung

Nicht-autonome KMU:

  • Bei nicht eigenständigen KMUs müssen auch die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (inkl. Annexe) des letzten Geschäftsjahres der Mutter- und Tochterunternehmen eingereicht werden.

Anzahl der Mitarbeiter oder die Beteiligungsverhältnisse können nicht klar festgestellt werden:

  • Es müssen Dokumente beigelegt werden, die die Höhe der Belegschaft und die Eigentümerschaft beweisen (Gehaltsliste, Jahresberichte, etc.).
    • Forschende Non-Profit Organisationen
      • Zur Bestätigung, dass die Forschung eine Kerntätigkeit Ihrer Organisation darstellt und es sich dennoch um eine gemeinnützige Organisation handelt, müssen Sie ein amtliches Dokument beibringen, das diesen besonderen Doppelcharakter nachweist.

Die Unterlagen sind entweder elektronisch per Mail ([email protected])
oder per Post an: 

European Commission
Research Executive Agency
FP7 Support (A1)
COVE 13/132
B-1049 Brussels
Belgium

zu senden.

Auskunft und Beratung

Für Auskünfte und Beratungen zum Participant Portal wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n thematische/n NCP zu finden unter http://rp7.ffg.at/kontakt.
Universitätsangehörige erhalten Auskünfte zum Participant Portal und den jeweiligen Rollen und deren Vergabe innerhalb der Universität von ihrer jeweiligen Forschungsservicestelle.
 
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