In der Regel ist zur Beteiligung am Rahmenprogramm ein Konsortium aus mindestens 3 Rechtspersonen notwendig, von denen jede Rechtsperson ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land haben muss, und von denen keine zwei ihren Sitz in demselben Mitgliedstaat oder demselben assoziierten Land haben dürfen.
Alle drei Rechtspersonen innerhalb des Konsortiums müssen voneinander rechtlich unabhängig sein, d.h. zwischen ihnen darf kein Kontrollverhältnis bestehen wie es z. B. bei Töchterfirmen größerer Industriekonzerne der Fall sein könnte.
Zusatzbedingungen:
Zu den festgelegten Mindestteilnahmebedingungen können zusätzlich in den Spezifischen Programmen oder in den Arbeitsprogrammen Bedingungen hinsichtlich Mindesteilnehmerzahl festgelegt werden.
Spezielle Regeln gelten für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von ForscherInnen (Marie-Curie Maßnahmen). Mindestteilnahmebedingung ist die Teilnahme einer Rechtsperson, ausgenommen es handelt sich um die Koordinierung von Forschungstätigkeiten. Bei Maßnahmen zur Unterstützung der Pionierforschung ist die Mindestteilnahmebedingung die Teilnahme einer Rechtsperson, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
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