WAI
Informationsblatt zum Thema „Datenschutz“
05.03.2012

Bei manchen Forschungsprojekten des 7. EU-Rahmenprogramms, in denen Daten verarbeitet werden, verlangt die Europäische Kommission von den ProjektteilnehmerInnen die Beibringung einer Bestätigung über die rechtmäßige Verwendung der Daten im Zuge des Projekts.

Daher ist es sinnvoll, sich bereits in der Antragsphase Gedanken über Datenschutzbelange zu machen (z.B. welche Daten werden erfasst, sind diese öffentlich zugänglich, wie werden diese verarbeitet und von wem, welche nationalen Regelungen gibt es), um entsprechend vorbereitet zu sein.

Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zuständig ist. Die DSK ist jedoch nur in bestimmten, im Gesetz klar definierten Fällen, zuständig.


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