WAI
Internationale Dimension

ForscherInnen und WissenschafterInnen aus Europa erhalten die Möglichkeit ihre internationale Erfahrung durch ein Forschungsprojekt in einem Drittland zu erweitern, wobei die Rückkehr nach Europa vorausgesetzt wird.

Daneben wird auch die Rückkehr nach Europa nach einem längeren Auslandsaufenthalt zu  Forschungszwecken in einem Drittstaat gefördert.
Die internationale Kooperation wird weiters durch die Unterstützung hoch qualifizierter ForscherInnen aus Drittländern, die zu Forschungszwecken nach Europa kommen, gefördert.

Partnerschaften zwischen Forschungseinrichtungen in Europa und Forschungsorganisationen aus Ländern mit Forschungsabkommen mit Europa bzw. Partnerschaften im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik, stärken die internationale Dimension auf institutioneller Ebene.

„World Fellowships (IOF und IIF)”

„International Outgoing Fellowships for Career Development (IOF)”

WissenschafterInnen aus einem EU- oder assoziierten Land erhalten mit dieser Marie Curie Aktion die Möglichkeit, ihre internationale Forschungserfahrung in einem Drittland zu vertiefen. Das Projekt beinhaltet einen Auslandsaufenthalt und eine verpflichtende Rückkehrphase innerhalb Europas. Das Forschungs-/Trainingsprojekt umfasst beide Phasen; das im Drittland neu erworbene Wissen soll in europäischen Einrichtungen Anwendung finden. Die Gasteinrichtungen kommen den individuellen Bedürfnissen der ForscherInnen nach; die Förderung soll einen Beitrag zur beruflichen Unabhängigkeit der BewerberInnen leisten.

Wer stellt den Antrag:

  • WissenschafterIn aus einem EU- oder assoziierten Land
  • Gasteinrichtung (Universität, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Unternehmen, Verein,...) in einem EU- oder assoziierten Land

Die Verträge werden mit der europäischen Rückkehr-Organisation für die gesamte Dauer des Projekts (inkl. Rückkehrphase) geschlossen.

Umsetzung des Projekts:

Der/die ForscherIn reicht die eigene Projektidee (offene Themenwahl) in Absprache mit der Rückkehr-Organisation bei der Europäischen Kommission ein.
Um die aktive Gestaltung ihrer wissenschaftlichen Laufbahn zu fördern, sind die TeilnehmerInnen aufgefordert, gemeinsam mit ihrem/r BetreuerIn einen persönlichen Karriere-Entwicklungsplan zu verfassen.

Teilnahmeberechtigte ForscherInnen:

  • Erfahrene WissenschafterInnen aus einem EU- oder assoziierten Land mit mindestens 4 Jahren aktiver Forschungserfahrung nach Beendigung des Studiums ODER abgeschlossenem Doktorat

WissenschafterInnen aus Drittländern sind zur Teilnahme an dieser Maßnahme nicht zugelassen.

Projektdauer und Budget:

Maximale Dauer des Projekts: 3 Jahre (ab dem im Vertrag genannten Anfangsdatum).
Mobilitätsphase > 1-2 Jahre
Rückkehrphase > 1 Jahr (im direkten Anschluss an die Mobilitätsphase).

Gesamtbudget für diese Maßnahme: 28 Millionen Euro für 2009. Das Budget pro Projekt setzt sich aus folgenden Kosten zusammen:

  • Gehalt, Mobilitäts- und Reisezulage der ForscherInnen (die Mobilitätszulage wird bei einer Rückkehr ins Heimatland nicht gewährt)
  • Zuschuss zu den Projektkosten (Trainingsaktivitäten, Konferenzteilnahmen, …)

Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf der Ausschreibungsseite des spezifischen Programms "Menschen".

„International Incoming Fellowships (IIF)“

Vielversprechende ForscherInnen aus Drittländern sollen mit dieser Maßnahme zu Forschungs- und Ausbildungszwecken in ein EU- oder assoziiertes Land kommen. Ziel ist es, eine langfristige internationale Zusammenarbeit zu etablieren, von der beide Partner profitieren können. Im Falle von ForscherInnen aus IC-Partnerländern wird die finanzielle Unterstützung der Rückkehr in Betracht gezogen.

Wer stellt den Antrag:

  • WissenschafterIn aus einem Drittland
  • Gasteinrichtung (Universität, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Unternehmen, Verein,...) in einem EU- oder assoziierten Land
  • eventuelle Rückkehr-Organisation in einem IC-Partnerland

Die Ausarbeitung der Projektvorschläge erfolgt durch den/die ForscherIn in Kooperation mit der Gasteinrichtung. Verträge werden mit der Gasteinrichtung abgeschlossen. Im Falle der Förderung der Rückkehr ins Heimatland wird ein Vertrag mit der Rückkehr-Organisation abgeschlossen, wobei die Rückkehr-Organisation zur effektiven Umsetzung der Rückkehrphase verpflichtet ist.

Umsetzung des Projekts:

Der/die ForscherIn reicht die eigene Projektidee (offene Themenwahl) in Absprache mit der Gastorganisation bei der Europäischen Kommission ein.
In Ausnahmefällen wird eine Rückkehrphase im Projektantrag inkludiert. Die Rückkehrphase sollte spätestens 6 Monate nach der Mobilitätsphase starten.

Teilnahmeberechtigte ForscherInnen:

  • Erfahrene WissenschafterInnen aller Nationalitäten mit mindestens 4 Jahren aktiver Forschungserfahrung nach Beendigung des Studiums ODER abgeschlossenem Doktorat
  • WissenschafterInnen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Drittland aktiv sein, und für das Projekt in ein europäisches oder assoziiertes Land gehen.

Projektdauer und Budget:

Dauer des Projekts: 1-2 (3) Jahre (ab dem im Vertrag genannten Anfangsdatum)
Mobilitätsphase > 1-2 Jahre
Rückkehrphase > 1 Jahr (in Ausnahmefällen)

Gesamtbudget für diese Maßnahme: 28 Millionen Euro für 2009. Das Budget pro Projekt setzt sich aus folgenden Kosten zusammen:

  • Gehalt, Mobilitäts- und Reisezulage der ForscherInnen (die Mobilitätszulage wird bei einer Rückkehr ins Heimatland nicht gewährt)
  • Zuschuss zu den Projektkosten (Trainingsaktivitäten, Konferenzteilnahmen, …)

Bei einer möglichen Rückkehr ins Heimatland: Die Förderung pro Projekt gilt als Beitrag zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Reintegration des/r ForscherIn entstehen. Die Summe wird mit 15.000 Euro/ForscherIn für maximal ein Jahr angegeben.

Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf der Ausschreibungsseite des spezifischen Programms "Menschen".

„International Research Staff Exchange Scheme (IRSES)“

Mit dieser Maßnahme fördert die Europäische Kommission internationale Vernetzung und Austausch von wissenschaftlichem Personal zwischen europäischen Partnern und Einrichtungen aus Ländern, mit denen die EU S&T-Agreements hat, sowie mit Ländern der regionalen Nachbarschaft.

Wer stellt den Antrag:

mindestens 2 Partner aus 2 EU-  bzw. Assoziierten Ländern und ein oder mehrere Partner aus Ländern mit S&T-Agreements bzw. aus Ländern, die von der europäischen Nachbarschaftspolitik betroffen sind. Profitorientierte private Unternehmen dürfen an der IRSES-Maßnahme nicht teilnehmen.

Umsetzung des Projekts:

Kurzfristiger, transnationaler Austausch von wissenschaftlichem oder technischem Personal oder Management von bis zu 12 Monaten
Ein gemeinsames wissenschaftliches Projekt ist bei IRSES möglich aber nicht verpflichtend.
Wissenstransfer zwischen Europa und den Drittländern kann auch durch gemeinsame Workshops und Konferenzen hergestellt werden.

Projektdauer und Budget:

Dauer des Projekts: 2 - 4 Jahre

Gesamtbudget für diese Maßnahme: 30 Mio € für 2009
Die Förderung pro Projekt gilt als Beitrag zu Reise- und Aufenthaltskosten der ForscherInnen für die Dauer ihrer Entsendung.
Die Summe wird mit 1800 €/ForscherIn/Monat angegeben.
Gefördert werden nur europäische ForscherInnen die an IRSES teilnehmen, ForscherInnen die aus Drittländern nach Europa kommen, erhalten nur in Sonderfällen eine Förderung. Es wird erwartet, dass die ForscherInnen für die Dauer der Entsendung und auch nach dem Ende des Austauschprogramms bei der entsendenen Institution angestellt bleiben.

Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf der Ausschreibungsseite des spezifischen Programms "Menschen".

 PEOPLE 2013_IOF_Infoblatt (.pdf, 408 kb)
 PEOPLE 2013_IIF_Infoblatt (.pdf, 407 kb)
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