WAI
Archiv
07.06.2013 
EC schlägt neue europäische Industriestrategie für die Elektronik vor
Gezieltere Unterstützung der Mobilisierung privater Neuinvestitionen in Höhe von 100 Milliarden EUR
 
15.05.2013 
Neues Zentrum für globale Navigationssatellitensysteme eröffnet
Mit einem neuen Servicezentrum will die EU-Kommission Unternehmen den Zugang zu satellitengestützten Daten erleichtern.
 
02.05.2013 
Offener Aufruf des FET-Flagships "Graphene" - bis 31. Mai 2013
Ende Jänner 2013 hat die Europäische Kommission das "Future Emerging Technology Flagship Graphene" für eine Förderung ausgewählt. Das Konsortium, das diese Initiative durchführen wird, umfasst zur Zeit 76 Einrichtungen in 17 Ländern und soll bei einer 10jährigen Laufzeit mit 10 Mrd. Euro finanziell gefördert werden. Für die ersten 30 Monate ist eine Summe von 54 Millionen Euro vorgesehen, von der 9 Mio. Euro in einem offenen Aufruf für eine erste Erweiterungsstufe verwendet werden sollen.
 
18.04.2013 
Cyberkriminalität: ENISA-Agentur bekommt grünes Licht für weitere 7 Jahre
Die EU-Kommission begrüßt die Abstimmung im Europäischen Parlament, nach der das Mandat der Europäischen Agentur für Netzwerk- und Informationssicherheit um weitere sieben Jahre verlängert wird.
 
17.04.2013 
"European Union Women Innovators Prize 2014" für Unternehmerinnen - bis 15.10.2013
Nach dem erfolgreichen ersten Wettbewerb in 2011, schreibt die Europäische Kommission nun zum zweiten Mal im Rahmen der "Innovationsunion" einen Wissenschaftspreis aus, der sich explizit an Unternehmerinnen richtet. Mit dem "European Union Women Innovators Prize 2014" möchte die Europäische Union Frauen auszeichnen, die in einem EU-Forschungsförderungsprogramm unterstützt wurden bzw. werden und sich durch eine Firmengründung in der Wirtschaft etabliert haben.
 
12.04.2013 
EC Innovation Union Scorebord 2013: EU wird innovativer, aber Kluft zwischen den Ländern vertieft sich
Die Innovationsleistung in der EU verbessert sich trotz der anhaltenden Wirtschaftskrise von Jahr zu Jahr, gleichzeitig jedoch vertieft sich die Innovationskluft zwischen den Mitgliedstaaten. Österreich gehört zu den "Innovationsfolgern".
 
07.03.2013  
29.01.2013 
FET: EU-Forschungs-Flaggschiffe "Graphene" und "Human Brain Project" laufen vom Stapel
Mit dem "Human Brain Project" und dem "Graphene"-Projekt wurden die beiden ersten europäischen Flaggschiff-Projekte in der Forschung präsentiert.
 
11.01.2013 
eHealth action plan 2012-2020: A digital future for healthcare
Eine digitale Zukunft für das Gesundheitswesen: Durch den neuen "eHealth Action Plan" werden die bisherigen eHealth-Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten gebündelt und weitergeführt. Es werden die betroffenen Politikbereiche verdeutlicht und die mit dem Aufbau elektronischer Gesundheitsdienste in Europa verbundenen Zielvorstellungen, die im Einklang mit den Zielen der Strategie "Europa 2020" und der "Digitalen Agenda für Europa" stehen, dargelegt.
 
11.01.2013 
Digitale Aufgabenliste: Neue digitale Prioritäten für 2013-2014
Die Europäische Kommission hat sieben neue Prioritäten für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft verabschiedet. Die digitale Wirtschaft wächst siebenmal so schnell wie die übrige Wirtschaft, aber dieses Potenzial wird derzeit aufgrund des lückenhaften gesamteuropäischen politischen Rahmens nur mangelhaft ausgeschöpft
 
03.12.2012 
Teilnehmerportal: Elektronische Unterschrift des Form C und geplante Änderungen des Grant Management Systems
In der letzten Woche diskutierten Vertreter der GD Forschung und Innovation mit einer Externen Nutzergruppe über die für 2013 feststehenden und für Horizon 2020 geplanten Änderungen des Teilnehmerportals. Die wichtigsten Veränderungen betreffen die elektronische Unterschrift der Finanzvereinbarung und die zunehmende Digitalisierung des Managements.
 
19.11.2012 
The Networked and Electronic Media Platform (NEM)
Ergebnisse der General Assembly in Istanbul + Nutzen Sie Ihre Chance und informieren Sie sich über die neuesten EoI!
 
19.11.2012 
ICT Stakeholder Survey - bis 2.12.2012
Europe's Digital Future: Help us deliver it. Help us do better.
 
29.10.2012 
Online-Konsultation im Bereich FET gestartet - Einreichfrist: 30.11.2012
Die Generaldirektion Communications Networks, Content and Technology (GD CNCT) hat eine öffentliche Online-Konsultation im Bereich Future Emerging Technologies (FET) gestartet.
 
22.10.2012 
Digitale Agenda: Cloud-Computing
EU plant gemeinsame Strategie zur Nutzung der "digitalen Wolke"
 
08.10.2012 
EC setzt zur Bewältigung globaler Herausforderungen auf internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit
Exkurs: Koordinierte EU-Brasilien IKT-Ausschreibung - Deadline 12.12.2012
 
02.10.2012 
Koordinierte EU-Japan IKT-Ausschreibung
Die Europäische Kommission hat am 2. Oktober 2012 einen koordinierten Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen mit Japan veröffentlicht. Deadline: 29.11.2012
 
24.09.2012 
Digitale Agenda: PPP Robotics
Kommission und europäische Industrie setzen sich für größeren und besseren Robotik-Sektor ein.
 
10.09.2012 
EC: Öffentliche Konsultation "Die Zukunft von ARTEMIS & ENIAC" - bis 12.10.2012
"Future Joint Technology Initiative(s) on electronic components and embedded systems"
 
27.08.2012 
EC: Öffentliche Konsulation zu FIRE in "Horizon 2020" - bis 14.9.2012
Das übergeordnete Ziel von "Future Internet Research and Experimentation Initative" (FIRE) im 7. Forschungsrahmenprogramm (ICT 1.7) ist die Kombination technologischer und sozialer Innovationen durch die Untersuchung und Erprobung neuer Paradigmen im Zusammenhang mit dem Internet, im Hinblick auf zukünftige Internet-Architekturen und einem ganzheitlichen und multidisziplinären Verständnis von Internet-Entwicklungen.
 
27.08.2012 
ERA: EC beseitigt Hindernisse für den F&E-Binnenmarkt
Die Europäische Kommission hat konkrete Schritte festgelegt, die die Mitgliedstaaten zur Vollendung des Europäischen Forschungsraums (EFR)– eines Binnenmarktes für Forschung und Innovation in Europa – ergreifen sollten. Ziel dabei ist, es Forscherinnen und Forschern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu ermöglichen, leichter in andere Staaten zu wechseln und über Grenzen hinweg in Wettbewerb zu treten und zusammenzuarbeiten.
 
30.07.2012 
EC: Innovationspartnerschaft "Intelligente Städte und Gemeinschaften"
Eine der größten Herausforderungen der EU ist es, bestmögliche Wege zur Entwicklung von Städten zu intelligenten und nachhaltigen Lebensräumen zu ermitteln.
 
30.07.2012 
Open data: Freier Zugang zu Forschungsergebnissen wird Innovationskapazität der EU stärken
Die Europäische Kommission legte die Maßnahmen vor, die sie zur Verbesserung des Zugangs zu in Europa gewonnenen wissenschaftlichen Informationen plant.
 
09.07.2012 
RP7: Start der neuen Ausschreibungsrunde - Brückenschlag zu Horizon 2020
8,1 Mrd. EUR für Forschung und Innovation, um Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen
 
25.06.2012 
Digital Agenda Scoreboard: Jahresbericht zumTelekommunikationsmarkt
Jahresresümee zeigt Notwendigkeit einer strukturellen Wirtschaftsreform in ganz Europa und steigenden Arbeitskräftebedarf im IKT-Bereich; eindeutiger Trend zu mobilen Diensten und Technologien
 
25.06.2012 
Digitale Agenda: Elektronische Signaturen
Neue Verordnung ermöglicht grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen für eine effektivere elektronische Identifizierung im digitalen Binnenmarkt.
 
11.06.2012 
e-Procurement: Elektronische Auftragsvergabe soll Standard werden
Einsparpotenzial für Europa: Volle Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf „e-Vergabe“ bis 2016
 
11.06.2012  
29.05.2012 
Umstrukturierung der DG INFSO
Aus DG INFSO wird DG CONNECT
 
14.05.2012  
10.04.2012  
10.04.2012 
EC: Future Network Technologies Research and Innovation in HORIZON2020
Öffentliche Konsultation - Einreichfrist 15. Mai 2012
 
26.03.2012 
e-Inclusion Awards 2012 - Einreichfrist: 4. Mai 2012
Mehr Europäer sollen online gehen
 
26.03.2012  
12.03.2012 
Digitale Agenda: "Digitaler Wachstumsbonus"
Vollendung des Binnenmarktes für die elektronische Kommunikation verspricht „Bonus” von 110 Mrd. EUR
 
07.03.2012 
Geändertes Identitäts- und Zugangsmanagement im Teilnehmerportal
Eine neue Version des Teilnehmerportals ist am 20. Februar 2012 von der Europäischen Kommission freigeschaltet worden. Neben Neuerungen betreffend Identitäts- und Zugangsmanagement beinhaltet dies insbesondere ein neues System zur Einreichung von Proposals.
 
27.02.2012 
Digitale Agenda: Supercomputer in Europa
EU soll Weltführung beim Hochleistungsrechnen übernehmen.
 
13.02.2012 
Für modernen Datenschutz: Kommission startet Reform
Kommission schlägt umfassende Reform des Datenschutzrechts vor, um Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben und die Kosten für Unternehmen zu verringern.
 
30.01.2012 
Digitale Agenda: Konsultation zur massiven Verbreitung der LED-Beleuchtung in Europa - bis 29.2.2012
Die Europäische Kommission nahm ein Grünbuch zur Zukunft der LED-Beleuchtung an und leitete hierzu eine öffentliche Konsultation ein.
 
16.01.2012 
Digitale Agenda: Nutzung öffentlicher Daten als Goldmine
Die Europäische Kommission hat eine Strategie für offene Daten in Europa vorgestellt, die der EU-Wirtschaft einen erwarteten 40-Milliarden-Euro-Wachstumsschub pro Jahr bescheren soll.
 
Österreichweite AAL Umfrage der TU Wien - bis 8.1.2012!
19.12.2011
Eine alternde Bevölkerung und die sinkende Geburtenrate stellen Gesellschaft, Politik und Wirtschaft vor zunehmende Herausforderungen.

Sowohl die EU als auch die österreichische Bundesregierung hat den "Demographischen Wandel" als eine der drei "Grand Challenges" für die kommenden Jahre bezeichnet.

Technologien, die es älteren Menschen ermöglichen, länger selbständig zu leben, können einen wichtigen Beitrag bei der Bewältigung dieser Herausforderungen leisten. Ebenso spielen Technologien eine zunehmend wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Selbständigkeit behinderter oder chronisch kranker Menschen zu erhöhen. Diese Technologien werden seit einigen Jahren unter dem Begriff Ambient Assisted Living - AAL zusammengefasst.

Ausgehend von Deutschland und mit kräftiger Unterstützung der europäischen und österreichischen Forschungsförderung ist AAL auch in Österreich zu einem vielerorts beachteten Thema geworden. An vielen Stellen sind Arbeitsgruppen und Projekte entstanden, die sich mit AAL befassen. Es ist allerdings zu befürchten, dass zur Zeit Vieles zu sehr im Verborgenen und ohne ausreichende Koordination und Vernetzung geschieht. Angesichts der Größe der Herausforderung, vor der wir stehen, sollten Mehrgleisigkeiten tunlichst vermieden und Kräfte möglichst gebündelt werden.

Die Technische Universität Wien (TU Wien, Forschungsgruppe für Rehabilitationstechnik) unternimmt nun in Kooperation mit der Industriellenvereinigung Wien (IV Wien) den Versuch, die österreichische AAL-Landschaft flächendeckend zu erkunden und lädt Sie ein, sich an einer großangelegten Umfrage zu beteiligen.

Ziel der Internet-Umfrage ist es, einen österreichweiten Überblick über möglichst viele Aktivitäten, Projekte, Produkte, Anwendungen und Dienstleistungen zu erhalten, die in Zusammenhang mit AAL-Technologien stehen. Aufbauend auf diese erste umfassende Erhebung ist geplant, eine Online-Austauschplattform für Technologieanbieter/-innen, Forschungseinrichtungen, Dienstleister/-innen sowie weitere Akteure/-innen in diesem Bereich einzurichten.

Alle, die zwar selbst in AAL noch nicht aktiv sind, aber Interesse am Thema und einer Vernetzung haben, laden wir ein, den ersten Teil des Fragebogens mit den Kontaktdaten auszufüllen und die späteren Detailfragen mit "nicht zutreffend" oder "k.A." zu beantworten.

Die Beantwortung eines Fragebogens dauert nicht länger als 10 Minuten. Sollten sich  allerdings mehrere Projekte, Produkte oder Anwendungen in Ihrem Portfolio befinden, wären wir dankbar, wenn Sie dafür weitere einzelne Zusatz-Fragebögen ausfüllen. Ihre Kontaktdaten werden automatisch übernommen und brauchen daher nur einmal ausgefüllt zu werden. Universitäten und Fachhochschulen bitten wir, auch einschlägige Diplomarbeiten und Dissertationen einzutragen.

Am Ende jedes Fragebogens können Sie selbst entscheiden, ob Ihre Angaben durch die TU-Wien und die IV-Wien nur anonymisiert ausgewertet und vertraulich behandelt werden sollen oder ob Sie sie auf einer geplanten Vernetzungsplattform öffentlich zugänglich machen wollen.

 


Links

Alter als Chance
21.11.2011
Europäische Innovationspartnerschaft AHA einigt sich auf neue Maßnahmen

Die Lenkungsgruppe der Europäischen Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter (Pilot "European Innovation Partnership on Active and Healthy Ageing" - AHA) einigte sich auf gemeinsame Maßnahmen im Zuge des gesellschaftlichen Wandels durch eine alternde Bevölkerung in Europa. Die Pilotgruppe besteht aus Vertretern des Gesundheitswesens und des sozialen Bereichs, von Unternehmen, der Zivilgesellschaft und Behörden. Im strategischen Durchführungsplan hat die Gruppe vorrangige Maßnahmen dargelegt, mit denen auf die Herausforderung des Alterns mit Innovation reagiert werden soll. Übergeordnetes Ziel ist dabei, zu gewährleisten, dass die EU-Bürgerinnen und Bürger bis 2020 im Durchschnitt zwei Jahre länger aktiv und gesund leben können. Der Durchführungsplan ist der erste Schritt in Richtung auf dieses Ziel; er konzentriert sich auf drei Hauptbereiche: Vorbeugung, Versorgung und Behandlung sowie unabhängiges Leben.
Es wurden fünf Einzelmaßnahmen festgelegt, die im nächsten Jahr eingeleitet werden sollen:

  • innovative Wege, um dafür zu sorgen, dass Patienten die ihnen verschriebenen Arzneimittel auch einnehmen – eine konzertierte Aktion in mindestens 30 europäischen Regionen,
  • innovative Lösungen, um bei älteren Menschen Stürzen vorzubeugen und  Frühdiagnosen zu fördern,
  • Zusammenarbeit, um altersbedingten funktionellen Defiziten und Gebrechlichkeit vorzubeugen, unter besonderer Berücksichtigung von Mangelernährung,
  • Verbreitung und Förderung erfolgreicher innovativer Modelle für die integrierte Versorgung älterer Menschen, die unter chronischen Erkrankungen leiden, beispielsweise durch Fernüberwachung. Die Maßnahmen sollen in einer ganzen Reihe von EU-Regionen getroffen werden;
  • Verbesserung der Übernahme von miteinander kompatiblen IKT-Lösungen für unabhängiges Leben durch globale Standards, damit ältere Menschen länger unabhängig, mobil und aktiv bleiben können.

Darüber hinaus werden die Vernetzung und der Know-how-Transfer zum Thema Innovation für altersgerechte Gebäude, Städte und Umgebungen fortgesetzt.

Die Lenkungsgruppe ruft die Europäische Kommission dazu auf, Hindernisse für die Innovation im Bereich Aktivität und Gesundheit im Alter abzubauen und für einen wirksameren Einsatz der EU-Fördermittel zu sorgen.
 
Die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Neelie Kroes, der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige Kommissar John Dalli und die für Forschung, Innovation und Wissenschaft zuständige Kommissarin Máire Geoghegan-Quinn teilen sich die Federführung der Partnerschaft.
In einer gemeinsamen Erklärung sagten sie: "Wir möchten das Leben der älteren Menschen in Europa wirklich verändern, und genau das ist es, was dieser Plan vorsieht. Angesichts der Herausforderungen, vor denen Europa heute steht, sind wir sehr froh, dass sich so viele Beteiligte mit vereinten Kräften engagieren. Nur durch ihre innovativen Konzepte können wir die Herausforderung der demografischen Entwicklung in eine große Chance für die Menschen, für die Pflegeleistenden und für die Unternehmen verwandeln. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, zum Beispiel durch Regulierung und Finanzierung, und wir werden mit Regierungsverantwortlichen und Interessenträgern sprechen, damit sich dieser Plan in die Realität umsetzen lässt."

Hintergrund
Die Europäische Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter ist ein integraler Bestandteil der Innovationsunion, einer der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020. Ihr Ziel ist es, bis zum Ende dieses Jahrzehnts intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu ermöglichen. Die Innovationsunion sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die Europa in die Weltklasse der Wissenschaft aufrücken lassen, Hindernisse für Innovationen beseitigen und die Art der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor revolutionieren sollen, vor allem durch  Innovationspartnerschaften zwischen den EU-Organen, einzelstaatlichen und regionalen Behörden sowie Unternehmen.

Ihre Lenkungsgruppe wurde im Mai 2011 eingesetzt und besteht aus mehr als 30 Interessenträgern aus der gesamten Innovationskette für Gesundheit im Alter, einschließlich der Mitgliedstaaten und Regionen, Organisationen, die ältere Patienten, Kranken- und Altenpflegepersonal sowie Ärzte vertreten, Wissenschaftlern, Vertretern von Krankenhäusern, Hochschulen, Industrie und Risikokapitalorganisationen. Den Vorsitz führen die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes und der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige Kommissar John Dalli.

Die Lenkungsgruppe hat eine erste Reihe von fünf Maßnahmen ausgewählt, die als Pilotmaßnahmen die Vision der Europäischen Innovationspartnerschaft umsetzen sollen. Längerfristig wird diese erste Reihe von Maßnahmen durch weitere ergänzt, mit Prioritäten wie Gesundheitskompetenz, Entscheidungsfähigkeit der Patienten, personalisiertes Gesundheitsmanagement, Prävention und Frühdiagnose funktioneller und kognitiver altersbedingter Defizite sowie die Ausweitung des aktiven und unabhängigen Lebens durch offene und personalisierte Lösungen.

Indem das Potenzial aller Arten von Innovationen – von technologischen, verfahrenstechnischen und organisatorischen bis hin zu sozialen – genutzt wird, regt die Partnerschaft die Interessenträger dazu an, Pflegelösungen zu entwickeln, die den älteren Menschen in den Mittelpunkt stellen.
 
Das übergeordnete Ziel der Partnerschaft besteht darin, in der EU bis 2020 die Anzahl der gesunden Lebensjahre um zwei zu erhöhen. Damit sollen drei Ergebnisse erreicht werden:

  • Verbesserung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität der Europäer, insbesondere älterer Menschen,
  • Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Leistungsfähigkeit von Gesundheits- und Sozialsystemen,
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch ein verbessertes unternehmerisches Umfeld für Innovation.


Verfahren / Was sind die nächsten Schritte?
Die Europäische Kommission wird eng mit einzelstaatlichen Regierungen und einem breiten Spektrum von Interessenträgern zusammenarbeiten, um den Strategischen Durchführungsplan voranzutreiben. Im kommenden Jahr wird sie Aufforderungen veröffentlichen, damit noch andere Interessenträger als die an der Lenkungsgruppe beteiligten daran mitwirken können, gemeinsam die im Strategischen Durchführungsplan festgelegten Prioritäten und Maßnahmen umzusetzen.


EU und Brasilien - IKT-Feldforschungsprogramm
21.11.2011
Vertiefung der Beziehungen durch ein mit 10 Mio. EUR dotiertes gemeinsames IKT-Feldforschungsprogramm

Die Europäische Kommission und die brasilianische Regierung haben auf ihrer jährlichen Tagung in Brasilia im Rahmen des Dialogs über Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) vereinbart, eine neue koordinierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich IKT zu veröffentlichen, für die Mittel in Höhe von 10 Mio. EUR bereitgestellt werden. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird es Forschern und Unternehmen in beiden Regionen ermöglichen, ihre Arbeit auf Gebiete wie "Cloud Computing" für die Wissenschaft, nachhaltige Technologien für "intelligente" Städte, "intelligente"“ Plattformen für eine "intelligentere" Gesellschaft sowie HbbTV-Anwendungen und  Dienste (Rundfunk-Breitband-Verbund-Fernsehen) auszudehnen.  Ferner haben die Kommission und die brasilianischen Behörden einen Erfahrungs- und Informationsaustausch über politische und rechtliche Aspekte der Informations- und Kommunikationstechnologien vereinbart, z. B. Entwicklung der Breitbandtechnik, Regulierung und Sicherheit des Internet, Cloud Computing sowie Digitalrundfunk und zugehörige Inhalte.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission erklärte hierzu: "Dieses neue Projekt zur Förderung der Forschung ist ein erneuter großer Fortschritt bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und Brasilien.  Die weitere Vertiefung der Kooperation auf diesem Gebiet verspricht für beide Seiten großen Nutzen."

Dank der Vereinbarung können europäische und brasilianische Forscher mit vereinten Kräften Cloud-Computing-Lösungen für wissenschaftliche Herausforderungen in Bereichen wie Umweltmodellierung, biologische Vielfalt und Biowissenschaften entwickeln.
Daneben werden sie gemeinsam an der Nutzung der von nachhaltigen Technologien eröffneten Möglichkeiten (z. B. Mikrosysteme und Mikroelektronik) für "intelligente" Städte arbeiten und interoperable Internet-Infrastrukturen einrichten, um zu untersuchen, wie neue Trends bei der Datenerhebung (z. B. mittels Sensoren) und der Nutzung sozialer Netzwerke etwa für organisatorische Zwecke und zur Sicherheitsaufsicht bei Großveranstaltungen mit sehr vielen Teilnehmern, in Notfällen oder im Bereich der Mobilität genutzt werden können.
Außerdem haben Europa und Brasilien vereinbart, gemeinsam die Entwicklung einer neuen Generation von HbbTV-Anwendungen und  Diensten voranzutreiben, bei denen die zunehmende Kombinationsfähigkeit von Internet und Fernsehen sowohl für gewerbliche als auch für pädagogische oder öffentliche Zwecke genutzt wird.
 
Hintergrund
Die Vereinbarung beruht auf der mehr als zehnjährigen Beteiligung Brasiliens an den Forschungsrahmenprogrammen der EU, in deren Verlauf brasilianische Organisationen einen EU-Beitrag von insgesamt mehr als 7 Mio. EUR erhalten haben. Im Zuge des 7. Rahmenprogramms (2007–2013) beteiligen sich bereits 48 brasilianische Forschungseinrichtungen als Partner an Projekten, die aus Mitteln der EU-Programme für die IKT-Forschung und  Entwicklung und für e Infrastrukturen gefördert werden. Damit stellen sie mehr als ein Viertel aller lateinamerikanischen Teilnehmer an den EU-Forschungsprogrammen, und ihr Anteil dürfte dank neuer Fördermöglichkeiten für die Zusammenarbeit mit Drittländern künftig noch zunehmen.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen knüpft an die im September 2010 bei der Konferenz ICT 2010: Digitally Driven in Brüssel veröffentlichte erste koordinierte Aufforderung an, für die gemeinsam insgesamt 10 Mio. EUR zur Förderung von Projekten bereitgestellt wurden, die künftige Internet-Versuchsanlagen und Internetsicherheit, Mikroelektronik und Mikrosysteme, vernetzte Beaufsichtigung und Überwachung sowie e-Infrastrukturen betrafen.

Dies war die letzte Tagung des jährlichen Dialogs, den die Kommission und die brasilianische Regierung im IKT-Bereich eingerichtet haben und der sich auf politische und rechtliche Aspekte sowie die Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung im Rahmen der 2007 aufgenommenen strategischen Partnerschaft EU-Brasilien erstreckt.

Brasilien spielt auch eine zentrale Rolle in dem lateinamerikanischen Netzwerk RedCLARA, der ersten regionalen lateinamerikanischen Forschungs- und Bildungsorganisation, der 12 Länder angehören und die derzeit durch das EU-Kooperationsprogramm @LIS2 bis 2012 mit 12 Mio. EUR gefördert wird. Dank der Hochgeschwindigkeitsanbindung von RedCLARA an das europaweite GEANT2-Netz hat sich daraus eine hochkarätige Zusammenarbeit zwischen Forschern aus der EU und Lateinamerika entwickelt. Über diese leistungsfähige interkontinentale Infrastruktur können beispielsweise europäische Astronomen auf Daten eines einzigartigen Radioteleskops in Chile zugreifen und mit ihren Kollegen in Brasilien oder den USA zusammenarbeiten, wodurch sich die astronomische Beobachtung gewaltig verbessert hat.


Digitale Agenda: Kommission schlägt Investitionen von über 9 Mrd. EUR für Breitbandvorhaben vor
07.11.2011
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, zwischen 2014 und 2020 knapp 9,2 Mrd. EUR für Breitbandvorhaben in ganz Europa aufzuwenden, um Bürgern und Unternehmen in der EU den Zugang zu Hochleistungsnetzen und entsprechenden Breitbanddiensten zu ermöglichen.

Die Finanzierung soll im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Fazilität Connecting Europe (CEF) sowohl in Form von Eigenkapital  und Schuldinstrumenten als auch in Form von Zuschüssen erfolgen. Dadurch würden Privatinvestitionen, kommunale, regionale und nationale öffentliche Mittel sowie die Mittel aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds der EU ergänzt.

Für Investitionen in Hochleistungsnetze würden mindestens 7 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Mittel öffentliche und private Investitionen von insgesamt 50 bis 100 Mrd. EUR und damit einen wesentlichen Teil der rund 270 Mrd. EUR mobilisieren könnten, die benötigt werden, um die Breitbandziele der Digitalen Agenda zu verwirklichen. Mit den verbleibenden CEF-Mitteln für die digitale Infrastruktur könnte die Infrastruktur für digitale Dienste im öffentlichen Interesse (z. B. elektronische Gesundheitsdaten, elektronischer Identitätsnachweis, elektronisches Beschaffungswesen) gefördert werden. Ergänzt wird die geplante finanzielle Förderung durch den Entwurf der neuen Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze und  dienste, in denen neue Ziele, Prioritäten und Projekte von gemeinsamem Interesse sowie Kriterien für künftige derartige Projekte festgelegt werden.

Mittel für die Breitbandinfrastruktur
EU-Mittel aus der Fazilität Connecting Europe dürften zusätzliche private und öffentliche Gelder für Breitbandinfrastrukturvorhaben mobilisieren, da sie die Glaubwürdigkeit der Projekte steigern und deren Risikoprofil verbessern würden. Bereitgestellt würden die Mittel größtenteils in Form von Eigenkapital, Schuldtiteln oder Garantien. Dadurch würde das Interesse der Kapitalmarktanleger geweckt, und die Kommission würde zusammen mit internationalen Finanzinstitutionen wie der Europäischen Investitionsbank einen Teil des Risikos absorbieren und zu einem besseren Projekt-Rating beitragen.

Die Vorhaben werden voraussichtlich von den etablierten Telekommunikationsgesellschaften sowie neuerdings von anderen Marktteilnehmern wie Wasserversorgungsunternehmen, Abwassergesellschaften, Stromversorgern, Investitionsgemeinschaften und Bauunternehmen vorgestellt. In vielen Fällen dürften sich mehrere dieser Investoren für ein Vorhaben zusammenschließen. Die Kommission geht auch davon aus, dass sich staatliche Stellen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften an den Vorhaben beteiligen werden.
 
Ziel ist es, Investitionen in Breitbandinfrastrukturprojekte – insbesondere in Gebieten jenseits der Städte und Ballungsgebiete – zu fördern, die zunächst weniger attraktiv erscheinen.
Der Zugang zu einer Finanzierung im Rahmen der CEF würde Investitionen ankurbeln und den Wettbewerbsdruck erhöhen, was Netzbetreiber dazu bewegen würde, stärker in ihre eigenen Netze zu investieren.
Die CEF würde auch Mittel für technische Hilfe und horizontale Unterstützung z. B. für die Erstellung von Breitbandkarten der bestehenden sowie künftiger Netze bereitstellen.

Mittel für den Ausbau der Infrastruktur für digitale Dienste
Projekte für den Ausbau der Infrastruktur für digitale Dienste, die für CEF-Zuschüsse in Betracht kommen, würden von der Kommission aus Projektanträgen in den folgenden Bereichen ausgewählt:

  • bandbreitenstarke Backbone-Anbindungen für öffentliche Verwaltungen überall in Europa
  • grenzüberschreitende E-Government- und E-Health-Dienste
  • Lösungen für den Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors und mehrsprachigen Diensten
  • EU-weite Authentisierung des elektronischen Identitätsnachweises (eID), damit Bürger und Unternehmen digitale Dienste in allen Mitgliedstaaten nutzen können
  • elektronisches Beschaffungswesen
  • Vereinfachung von Verwaltungsabläufen bei der Gründung von Unternehmen in anderen Ländern der EU
  • Zusammenarbeit mit dem Ziel, illegale Inhalte (z. B. Kinderpornografie) aus dem Internet zu entfernen
  • koordinierte Reaktion auf Cyber-Bedrohungen
  • Lösungen für den Zugang zu Europas kulturellem Erbe (Europeana)
  • Informations- und Kommunikationstechnologielösungen für intelligente Energienetze und die Bereitstellung von "Smart Energy Services".


Die Projekte würden danach bewertet, inwieweit sie zu einem digitalen EU-Binnenmarkt beitragen können. Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch Zuschüsse. Die Mittel würden zur Förderung der europaweiten Interoperabilität und zur Deckung der Kosten eingesetzt, die durch die Anbindung bestehender – meist nationaler – Infrastrukturen und den Betrieb eigener europäischer Infrastrukturkomponenten für digitale Dienste entstehen.
Das genaue jährliche CEF-Finanzierungsvolumen für die Förderung der Breitbandinfrastruktur und der Infrastruktur für digitale Dienste soll in Jahresarbeitsprogrammen festgelegt werden.
 
Nutzen für Unternehmen
Die Digitale Agenda setzt die Breitbandziele für 2020, wonach Breitbandanschlüsse von mindestens 30 Mbit/s für alle bereitgestellt und Breibandgeschwindigkeiten von über 100 Mbit/s für mindestens die Hälfte aller Haushalte erreicht werden sollen, denn bandbreitenstarke Zugangsnetze sind von zentraler Bedeutung für Produktionssteigerungen, mehr Wettbewerb auf den Weltmärkten und die Schaffung von Arbeitsplätzen (auf jeden verlorenen Arbeitsplatz kommen 2,6 neue, durch Investitionen in die Informations- und Kommunikationstechnologien entstandene Arbeitsplätze). Laut McKinsey & Company bewirkt eine Steigerung der Breitbanddurchdringung um 10 Prozentpunkte (bezogen auf die Haushalte eines Landes) einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts zwischen 0,9 und 1,5 %.
So können schnelle Breitbandanschlüsse z. B. der Schlüssel für einen erheblichen Produktivitätszuwachs bei den 23 Millionen KMU in der Europäischen Union sein, wenn diese Zugang zu modernsten Softwareanwendungen, Datenspeichertechnologien und anderen potenziellen Vorteilen des Cloud-Computing erhalten.
Schnelle Breitbandanschlüsse geben ferner die Möglichkeit zur Telearbeit, so dass Firmen die besten Mitarbeiter unabhängig von deren Standort anwerben und Arbeitnehmer ihrerseits Kenntnisse und Erfahrung optimal einsetzen können. Telearbeit kann außerdem dabei helfen, Arbeits- und Familienleben besser in Einklang zu bringen. Nutzer werden zunehmend Inhalte erstellen können, die insbesondere in kreativen Tätigkeitsbereichen und in der Unterhaltung als Einkommensquelle dienen werden.
Investitionen in schnelle Breitbandnetze und Hochleistungsnetze würden die Beschäftigung im Baugewerbe und in den Zulieferbranchen unmittelbar fördern. Allein in Deutschland wird davon ausgegangen, dass durch den Ausbau von Breitbandnetzen innerhalb von zehn Jahren bis 2020 fast eine Millionen (968 000) Arbeitsplätze geschaffen werden. In Frankreich würde der Ausbau eines FTTH-Glasfasernetzes jährlich 360 000 Arbeitsplätze schaffen und damit eine Wertschöpfung von 20 Mrd. EUR erzeugen.
Der Zugang zu europaweiten E-Government-Diensten über Breitbandnetze würde Verwaltungsvorgänge beschleunigen und die damit verbundenen Kosten insbesondere für Unternehmen senken, die in mehr als einem Mitgliedstaaten tätig sind.
Mehr Investitionsanreize
Es wird erwartet, dass Telekommunikationsunternehmen, für die derzeit möglicherweise nicht genügend Investitionsanreize bestehen, durch den Zugang zu den Finanzmärkten schneller investieren werden. Die Kommission schätzt, dass jeder Euro, der durch innovative Finanzierung über die CEF in die Breitbanderschließung fließt, brutto zwischen 6 und 15 EUR an privaten Investitionen mobilisieren kann. Genaue Zahlen richten sich dabei nach dem Finanzierungsbedarf und dem Risikoprofil der einzelnen Projekte. Bonitätsverbesserungen würde Investoren (Versorgungsunternehmen, öffentlich-privaten Partnerschaften, etablierten Konzessionsinhabern, Netzbetreibern usw.), deren Investitionen sich amortisieren sollen, zusätzliches Kapital verschaffen. Durch die Bereitstellung umfangreicher Finanzmittel und die Absenkung der Investitionsrisiken würde die CEF diesen Investoren einen Anreiz geben, hochleistungsfähige Breitbandnetze auch jenseits der dichtbesiedelten Gebiete auszubauen.
 
Bürger profitieren von vielfältigeren und besseren Online-Diensten
Durch den Zugang zu innovativen interaktiven Diensten über Netzanschlüsse mit hohen und sehr hohen Bandbreiten können Bürger nicht nur auf neue Weise online einkaufen, gestalten, lernen, Kontakte knüpfen und miteinander kommunizieren, es bieten sich auch ultimative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen, u. a. in den Bereichen Gesundheit, demografischer Wandel, Energie- und Ressourceneffizienz, Verkehr, Stauvermeidung und Klimawandel.
In der Gesundheitsversorgung würden Übertragungsraten von über 50 Mbit/s z. B. die Telediagnostik ermöglichen. Damit kann für jeden Patienten unabhängig von seinem Aufenthaltsort in der EU die weltweit beste Diagnosetechnik genutzt und eine ständige Fernunterstützung von medizinischem Personal gewährleistet werden, das sich um zu Hause lebende pflegebedürftige oder kranke Menschen kümmert.

Nächste Schritte
Die Vorschläge der Kommission werden dem Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Annahme übermittelt.


Links

Digitalisierung des europäischen Kulturerbes soll Wachstum fördern
07.11.2011
Ziel ist es, einen breiteren Zugang zum kulturellen Erbe Europas zu schaffen und das Wachstum der Kreativbranchen in Europa zu fördern.

Die EU-Kommission hat eine Empfehlung angenommen, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Bemühungen um die Digitalisierung ihres kulturellen Erbes zu intensivieren, ihre Ressourcen zu bündeln und den privaten Sektor einzubinden. Die digitalen Datenbestände sollen über Europeana, Europas Online-Bibliothek, -Museum und -Archiv, zugänglich gemacht werden.

In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, tragfähige Pläne zu entwickeln und Partnerschaften einzugehen, damit der Datenbestand von Europeana von heute 19 Millionen Objekten bis 2015 auf 30 Millionen anwachsen kann. Außerdem sollten sie gewährleisten, dass mehr urheberrechtlich geschützte oder vergriffene Werke online verfügbar gemacht werden, und ihre innerstaatlichen Vorschriften und Strategien darauf ausrichten, dass digitale Datenbestände langfristig konserviert werden.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erläuterte: "Europa verfügt wahrscheinlich über das reichhaltigste kulturelle Erbe der Welt und kann es sich nicht leisten, die der Digitalisierung innewohnenden Chancen verstreichen zu lassen, weil das einem kulturellen Rückschritt gleichkäme. Dank der Digitalisierung hält die Kultur Einzug ins Wohnzimmer. Sie ist eine wertvolle Ressource z.B. für Bildung, Reisespiele, Unterhaltung und die Kreativindustrie insgesamt. Investitionen in die Digitalisierung schaffen neue Unternehmen und neue Arbeitsplätze".

Die seit ihrer Gründung im Jahr 2008 von 2 Millionen auf mehr als 19 Millionen Werke angewachsene Datenbank verfügt inzwischen über eine neue, leichter bedienbare und interaktivere Benutzeroberfläche. Im Hinblick auf eine ausgewogenere Gesamtdarstellung des europäischen Kulturerbes wird in der Empfehlung angeregt, jeder Mitgliedstaat solle bis 2015 eine konkrete Mindestanzahl von Werken in das Portal einstellen.

Mit ihrer Empfehlung stützt sich die Kommission auf die Schlussfolgerungen des Ausschusses der Weisen (einer hochrangigen Reflexionsgruppe) zur Digitalisierung des kulturellen Erbes Europas, der 2010 gegründet worden war.

Maßnahmen zur Förderung der Kultur- und Kreativindustrien und zur nachhaltigen Finanzierung von Europeana zählen zu den Zielen der Digitalen Agenda für Europa.
 
Hintergrund
Durch die Bereitstellung im Internet soll das kulturelle Erbe Bürgern in ganz Europa zu Freizeit-, Lern- und Arbeitszwecken zugänglich gemacht werden. Die digitalisierten Werke können darüber hinaus auch für gewerbliche wie für nicht-gewerbliche Zwecke genutzt werden, wie die Entwicklung von Lern- und Bildungsprogrammen, Dokumentationen oder Tourismus-Anwendungen. Dadurch werden der europäischen Kreativindustrie, die derzeit etwa 3,3 % des europäischen BIP erwirtschaftet und 3 % aller Arbeitsplätze in der EU stellt, enorme wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten geboten.
Österreich hat bislang 600.00 Werke digitalisiert und in Europeana eingestellt und somit noch Aufholbedarf! Zum Vergleich: Belgien - 759.000; Deutschland - 5.496.000, Frankreich - 4.308.000, Griechenland - 618.000, Irland - 1.236.000, Italien - 3.705.000, Niederlande  - 1.571.000, Polen - 1.575.000 oder Spanien mit 2.676.000.

Mit der neuen Empfehlung wird eine Empfehlung aus dem Jahr 2006 aktualisiert. Sie berücksichtigt die Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten von 2008 und 2010, aus denen hervorgeht, dass trotz einiger Verbesserungen mehr Engagement im Hinblick auf die finanziellen Ressourcen, quantitative Zielvorgaben für die Digitalisierung und die Unterstützung von Europeana erforderlich ist.

Die Mitgliedstaaten werden mit der Empfehlung aufgefordert,

  • solide Investitionspläne für die Digitalisierung zu beschließen und öffentlich-private Partnerschaften zu fördern, um ihre Kosten zu schultern; in der Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze für eine faire und ausgewogene Partnerschaft aufgeführt;
  • bis 2015 30 Millionen Werke in Europeana zugänglich zu machen, darunter sämtliche nicht mehr urheberrechtlich geschützten Meisterwerke und Werke, deren Digitalisierung mit öffentlichen Geldern finanziert wurde;
  • mehr urheberrechtlich geschützte Werke online zugänglich zu machen, z.B. durch die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Digitalisierung vergriffener Werke in großem Maßstab und die Gewährleistung ihrer Zugänglichkeit über Grenzen hinweg;
  • ihre Strategien für die langfristige Bewahrung digitalen Materials auszubauen und ihre Gesetzgebung anzupassen, indem sie beispielsweise gewährleisten, dass technische Schutzvorkehrungen nicht die Maßnahmen von Bibliotheken zur Bewahrung hinterlegten Materials beeinträchtigen.

Das Europeana-Portal und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten zählen zu den digitalen Infrastrukturen, die aus der Fazilität „Connecting Europe“ 2014-2020 finanziert werden können. Die Digitalisierung kultureller Werke bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Interaktion mit der Öffentlichkeit und für kommerzielle Nutzungen. So konnten im Zuge des vor kurzem begonnenen Europeana-Projekts "Der Erste Weltkrieg in Alltagsdokumenten" (http://www.europeana1914-1918.eu/de) Bürger persönliche Erinnerungsstücke zu einer virtuellen Sammlung beisteuern, für die inzwischen bereits mehr als 25 000 Einzelstücke gesammelt und digitalisiert worden sind. 


EU-Gelder zum Nutzen der Bürger
24.10.2011
Der EU-Haushalt kann dazu beitragen, für mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu sorgen, indem Europa vernetzt wird, und indem in Europas Menschen sowie in Europas Regionen investiert wird. Interessante Beispiele aus den Bereichen IKT und Forschung belegen das eindrücklich.

Der Haushalt der Europäischen Union bietet den 500 Mio. BürgerInnen einen erheblichen Mehrwert. Er ist zwar relativ klein (rund 1 % des Brutto-Nationaleinkommens der EU), führt aber in vielen Fällen zu konkreten Ergebnissen, weil sich durch eine Finanzierung auf EU-Ebene eine größere Wirkung erzielen lässt.

Vernetzung Europas: Telekommunikation und IKT
Niedrigere Preise, größere Auswahl hochwertiger Dienstleistungen: Verbraucher und Unternehmen in Europa verfügen heutzutage über eine größere Auswahl qualitativ hochwertiger Telefondienste, die wesentlich preisgünstiger sind. Dies ist das unmittelbare Ergebnis der EU-Liberalisierungsmaßnahmen für den Telekommunikationsmarkt, die zu mehr Wettbewerb geführt haben. Die Menschen können nun zwischen mehreren Telefonanbietern wählen und innerhalb eines Arbeitstages (unter Beibehaltung derselben Telefonnummer) wechseln. Hierdurch sind die Kosten für Inlandsgespräche ins Festnetz seit 1998 um über 60 % gesunken. Die Preise für Mobilfunkgespräche sind zwischen 2006 und 2010 um mindestens 30 % zurückgegangen.

Roaming
Dank der von der Kommission ausgearbeiteten Rechtsvorschriften wurden Preisobergrenzen eingeführt, wodurch die Roaminggebühren für Mobilfunkgespräche innerhalb der EU seit 2005 um 73 % gesunken sind. Diese Obergrenzen wurden jedes Jahr weiter gesenkt, zuletzt zum 1. Juli 2011. Darüber hinaus besteht für Verbraucher und Geschäftsleute nicht länger die Gefahr unerwartet hoher Rechnungen für das Herunterladen von Daten über mobile Netzwerke, da die monatlichen Rechnungen für das Herunterladen von Daten auf 50 EUR begrenzt sind, sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Kommission will erreichen, dass die Tarife von Roaming- und Inlands-Mobilfunkdiensten bis 2015 weitgehend angeglichen werden. Im Juli 2011 wird die Kommission daher neue Roaming-Bestimmungen vorschlagen, die ab dem 1. Juli 2012 gelten sollen.

Digitaler Binnenmarkt
Die Europäische Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten an der Schaffung eines Digitalen Binnenmarktes. Internetgestützte Unternehmen können sich nur in einem Umfeld ohne Grenzen entwickeln, aber derzeit besteht Europa aus verschiedenen nationalen Online-Märkten. Die Verbraucher in der EU kommen somit nicht in den Genuss der Vorteile eines Digitalen Binnenmarktes. 60 % der Bestellungen im grenzüberschreitenden Einkauf über das Internet schlagen fehl. Zurzeit finden nur 8 % der Online-Einkäufe innerhalb der EU grenzüberschreitend statt. Oft können Verbraucher Musik nicht legal aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über das Internet herunterladen. Sollte der Digitale Binnenmarkt nicht verwirklicht werden, könnte Europa in den nächsten 10 Jahren seinen Wettbewerbsvorteil einbüßen. Damit dies nicht passiert, arbeitet die Kommission an einer Überwindung der Fragmentierung sowie an einer Stärkung des Binnenmarktes.

Superschnelles Internet
Weithin verfügbare superschnelle Internetzugänge zu konkurrenzfähigen Preisen sind unverzichtbar für Wachstum und Wohlstand in Europa. Die EU hat sich daher das Ziel gesetzt, bis 2013 grundlegende Breitbanddienste für alle Europäer verfügbar zu machen und sicherzustellen, dass bis 2020 i) alle Europäer Zugang zu viel höheren Internetgeschwindigkeiten von über 30 Mbit/s haben und ii) mindestens 50 % aller europäischen Haushalte Internetzugänge mit über 100 Mbit/s haben.
 
Mobilfunk- und Breitbanddienste der dritten und vierten Generation
Mithilfe von EU-Fördermitteln hat die europäische Industrie weltweit die Führung in Mobil- und Drahtlostechnologien sowie -standards übernommen. Die europäischen 3G-Standards werden von über 6 Millionen Mobiltelefonen weltweit genutzt. Eine vor 10-15 Jahren auf EU-Ebene getätigte Investition in Höhe von 120 Mio. EUR hat den heutigen Produkt- und Dienstleistungsmarkt für Telekommunikationsgeräte mit einem Volumen von 250 Mrd. EUR ermöglicht. Mithilfe von EU-Fördermitteln haben Wissenschaftler das erste Konzept für das Mobilfunknetz der 4. Generation entwickelt. 4G ist die modernste drahtlose Technologie, die zehnmal schneller ist als 3G-Mobilfunknetze. 4G ermöglicht die notwendige Geschwindigkeit, um die Nachfrage nach bandbreitenintensiven Diensten in den nächsten 100 Jahren zu decken, und sorgt für mehr Wirtschaftswachstum. 2016 werden schätzungsweise 500 Millionen Nutzer die Vorteile von 4G-Kommunikationsnetzen genießen. Marktanalysten gehen davon aus, dass die Betreiber bis 2013 rund 6 Mrd. EUR weltweit in 4G-Ausrüstungen investieren.

Investition in die Bürger: Forschung
Bestimmte Forschungsvorhaben sind sehr kostspielig und müssen daher in großem Maßstab durchgeführt werden, um zu aussagekräftigen Ergebnissen gelangen zu können. Dabei ist das Kosten/Nutzen-Verhältnis zu optimieren. Die gemeinsame Durchführung bestimmter Forschungsvorhaben auf EU-Ebene vermeidet Doppelarbeit, ermöglicht die Bündelung von Fähigkeiten und vorhandenem Wissen und schafft einen größeren Mehrwert als Ausgaben auf nationaler Ebene. Ein Euro aus Mitteln des EU-Rahmenprogramms führt zu einer Zunahme des wirtschaftlichen Mehrwerts von 7 -14 EUR. Die langfristigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen des laufenden Siebten Forschungsrahmenprogramms (rund 8 Mrd. EUR jährlich) zeigen sich in 900 000 Arbeitsplätzen, davon 300 000 in der Forschung, in zusätzlichen 0,96 % des BIP, zusätzlichen Exporten im Umfang von 1,57 % und einem Rückgang der Importe um 0,88 %.
Nur durch die Bündelung von Ressourcen, sowohl durch den Einsatz von EU-Förderprogrammen als auch über die weitere Koordinierung der nationalen Finanzierung, kann die EU die kritische Masse in Wissenschaft und Forschung erreichen, um bei der Bewältigung der größten Herausforderungen, vor denen Europa und die Welt heute und in die Zukunft stehen, eine führende Rolle zu übernehmen. Hierzu gehören Klimawandel, Energieversorgungs- und Ernährungssicherheit, Ressourceneffizienz und Bevölkerungsalterung.
Die Fortschritte bei der Lösung dieser Probleme werden nicht nur direkt das Leben von Millionen Europäern verbessern. Europa erhält hierdurch einen Wettbewerbsvorteil in den Industriezweigen der Zukunft sowie bei Produkten und Dienstleistungen, die andere Länder, die vor den gleichen Herausforderungen stehen, erwerben wollen. Dies wiederum führt zur Schaffung nachhaltiger und qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze in Europa.
 
Aufgrund der europäischen Initiative für umweltfreundliche Automobile wird die großflächige Einführung von Elektrofahrzeugen in Europa kommerzielle Realität. Im Rahmen der Initiative, die 51 Forschungsprojekte, große Zulieferer wie Siemens und führende Autohersteller (Volkswagen und Renault) vereint, konnte erreicht werden, dass die wichtigsten Akteure an einem Strang ziehen. Im Mittelpunkt stehen europäische Standards, Stromversorgungsnetze, intelligente IKT-Technologien, schnelleres Aufladen, Batterien mit längerer Lebensdauer und leichtere, robustere Autoteile. Da das Erdöl knapper wird und der Druck auf die Automobilhersteller, umweltfreundlicher zu bauen, wächst, setzen sich viele Länder ehrgeizige Ziele für die Einführung von Elektroautos: Für 2020 strebt China bei Neuwagenverkäufen 50 % an. Der Weltmarkt, auf dem Europa eine führende Rolle spielen muss, wird immer größer. Die Elektroauto-Technologie birgt das Potenzial für beispiellose Beschäftigungsmöglichkeiten und Wachstum. Die Gesamtinvestitionen in die europäische Initiative für umweltfreundliche Automobile belaufen sich auf 5 Mrd. EUR, von denen 4 Mrd. EUR von der Europäischen Investitionsbank und eine Milliarde aus dem EU-Forschungsprogramm kommen. Europa kann in diesem neuen Sektor nur dann eine Vorreiterrolle spielen, wenn es gelingt, zusammenzuarbeiten, einheitliche Standards festzulegen und bei der Entwicklung kompatibler und einander ergänzender Technologien Einigung zu erzielen.

EU-Fördermittel mobilisieren Privatinvestitionen. Ein Beispiel hierfür ist die EU-Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF), die Mittel für groß angelegte, mit hohem Risiko verbundene Technologieprojekte von potenziell großem wirtschaftlichem und sozialem Nutzen bereitstellt: Hier ist das Kreditvolumen zwölfmal, die zusätzlich mobilisierten Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation dreißigmal so groß wie der EU-Beitrag.
Eine erste Pilotinitiative zur Verknüpfung nationaler Forschungsprogramme und öffentlicher Mittel zur Erforschung neurodegenerativer Erkrankungen, insbesondere von Alzheimer, ist 2009 angelaufen. Derzeit beteiligen sich 23 Länder an ihr. Wenn die Forschungstätigkeit in der EU besser koordiniert wird, kann Europa die gesellschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit diesen Fragen effizienter angehen.

Wir müssen unsere Forschungsressourcen und -kenntnisse bündeln, wenn wir mit den USA und Japan konkurrieren wollen. Beide verfügen über viel mehr Einwohner und somit größere öffentliche und private Forschungs- und Innovationsbudgets als jeder einzelne EU-Mitgliedstaat. Auch die Schwellenländer sind in den Wettbewerb eingetreten und holen rasch auf. Während die Forschungsinvestitionen zwischen 1995 und 2008 in der EU insgesamt real um 50 % gestiegen sind, stiegen sie in den USA um 60 %, in den vier wissensintensivsten asiatischen Ländern (Japan, Südkorea, Singapur und Taiwan) um 75 %. Der Zuwachs bei den Investitionen liegt mit 145 % in den BRIS-Ländern (Brasilien, Russland, Indien und Südafrika) bzw. 855 % in China sogar höher. Setzt sich der aktuelle Trend fort, wird China – was den Umfang der FuE-Ausgaben anbelangt – die EU bis 2014 überholt haben.


Digitale Agenda: Öffentliche Konsultationen über den Zugang zu Telekom-Netzen bis 28.11.2011
10.10.2011
Die Europäische Kommission hat zwei öffentliche Konsultationen über den Zugang alternativer Betreiber zu Telefonfestnetzen und Breitbandnetzen etablierter Betreiber eingeleitet.

Die Konsultationen fügen sich ein in die Bemühungen der Kommission um den Ausbau des Binnenmarktes für Telekommunikationsdienste durch ein einheitliches und kohärentes Vorgehen bei der Regulierung von Telefon- und Breitbandnetzen in allen Mitgliedstaaten.

Gegenstand der ersten Konsultation ist der diskriminierungsfreie Zugang alternativer Betreiber zu Infrastruktur und Diensten marktbeherrschender Telekommunikationsbetreiber. Die zweite Konsultation betrifft die Methode, nach der die nationalen Regulierungsbehörden die von den Betreibern für diesen Zugang auf Vorleistungsebene zu zahlenden Preise berechnen (Verpflichtung zur Kostenorientierung). Die Ergebnisse der Konsultationen werden der Kommission dabei helfen, Empfehlungen für eine einheitliche, investitionsfördernde Anwendung von Nichtdiskriminierungs- und Preiskontrollmaßnahmen zu formulieren.

Hierzu Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für die Digitale Agenda: "Wir brauchen eine einheitliche Regulierung in allen Mitgliedstaaten, um im Interesse von Wettbewerb und Investitionen faire Wettbewerbsbedingungen für den Telekommunikationsbereich in der gesamten EU zu erreichen. So werden die Märkte davon überzeugt, dass Investitionen in Glasfasernetze sicher und rentabel sind."

Eine einheitliche Regulierungspraxis ist entscheidend im Hinblick auf Vorhersehbarkeit und Klarheit der Vorschriften für die die Telekom-Betreiber, insbesondere in Anbetracht der hohen Investitionen, die für die Einführung der ultraschnellen, auf Glasfasertechnologie beruhenden Netze notwendig sind. Diese Netze der nächsten Generation sind wichtig, um das Ziel der Digitalen Agenda für Europa zu erreichen, nämlich bis 2020 die Versorgung aller EU-Bürger mit schnellen und ultraschnellen Breitbanddiensten sicherzustellen. Ist eine einheitliche Regulierung gegeben, können Telekom-Betreiber auch leichter in mehreren Mitgliedstaaten tätig sein.
Im Rahmen der Konsultation zur Preispolitik auf Vorleistungsebene wird insbesondere untersucht, wie sich das Verhältnis zwischen den Zugangspreisen bei Kupferkabelnetzen und Glasfasernetzen auf die Investitionen in neue Glasfasernetze auswirken kann.
Die Kommission prüft diese Fragen, da die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden derzeit bei der Regulierung in diesem Bereich unterschiedlich vorgehen.
 
Wenden die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden die Leitlinien der Kommission an, wird dadurch sichergestellt, dass die Betreiber Breitbandzugangsprodukte wie entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss oder Bitstromzugang in der gesamten EU auf ähnliche Weise erwerben können. Dies ermöglicht den Betreibern letztendlich, ihre eigenen Leistungen im Wettbewerb auf Endleistungsebene zu gleichberechtigten Bedingungen anzubieten.
Beide Konsultationen stehen Telekom-Betreibern, Verbraucherorganisationen, den nationalen Regulierungsbehörden, den Mitgliedstaaten und anderen Interessenten bis zum 28. November 2011 offen.

Hintergrund
Nach den EU-Telekom-Vorschriften können die nationalen Regulierungsbehörden von marktbeherrschenden Betreibern verlangen, ihre Konkurrenten gegenüber ihrem eigenen Endkundengeschäft nicht zu benachteiligen, und sie so daran hindern, ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. In den vergangenen acht Jahren hat die Kommission im Rahmen des Konsultationsverfahrens nach Artikel 7 der EU-Rahmenrichtlinie für die elektronische Kommunikation Vorschläge der nationalen Regulierungsbehörden zum Umgang mit marktbeherrschenden Betreibern geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die Regulierungsbehörden den genauen Anwendungsbereich der Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung und deren konkrete Umsetzung unterschiedlich interpretieren und Überwachung und Durchsetzungsmaßnahmen ebenfalls voneinander abweichen.

Die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden verfolgen auch stark divergierende Konzepte bei der Festsetzung kostenorientierter Preise, die alternative Betreiber für den Zugang zur Telekom-Infrastruktur zahlen müssen. Auch dort, wo die Behörden die Preise für die gleichen Zugangsprodukte auf dieselbe Weise berechnen, ist die konkrete Anwendung sehr unterschiedlich. Dies führt zu beträchtlichen Preisunterschieden in Europa (z. B. von 5,21 EUR/Monat in Litauen bis 12,41 EUR/Monat in Irland für den Zugang zum Teilnehmeranschluss auf der Vorleistungsebene). Nach Auffassung der Kommission können diese großen Unterschiede zwischen den Ländern nicht allein durch Differenzen bei den zugrunde liegenden Kosten erklärt werden.

Die sich daraus ergebende Zersplitterung im Regulierungsbereich gefährdet nicht nur die unbedingt erforderlichen Investitionen in neue Technologien, sondern behindert auch die Entwicklung des EU-Binnenmarktes für Telekommunikation und das Entstehen europaweit tätiger Betreiber. Daher kündigte die Kommission in der Digitalen Agenda für Europa an, dass die Formulierung von Leitlinien für die nationalen Regulierungsbehörden zu diesen Themen für sie eine Priorität sein werde. 


Forschung & Innovation: P2P und PPP
10.10.2011
Europäische Kommission ruft angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen zu Partnerschaften auf.

Die Europäische Kommission hat öffentliche und private Akteure dazu aufgerufen, ihre Kräfte auf europäischer Ebene zu bündeln, um den großen gesellschaftlichen Herausforderungen mit Antworten aus Forschung und Innovation zu begegnen. In ihrer Mitteilung zieht die Europäische Kommission erste Lehren aus Pilotprojekten und zeigt Schritte auf, wie noch mehr öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften gebildet werden können, die noch effizienter sind.

Die Kommissionsmitteilung legt nahe, dass die verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen einfacher und flexibler werden müssen, sobald sich Partnerschaften auf EU-Ebene als notwendig und nützlich erweisen. Engpässe und Hindernisse bei der grenzübergreifenden Forschung gilt es abzubauen, und alle Partner, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten und der privaten Partner, müssen sich für die Projekte finanziell langfristig engagieren.

Forschung und Innovation bieten nicht nur Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen – wie die Alterung der Bevölkerung, die Auswirkungen des Klimawandels, die knapper werdenden Ressourcen – sondern auch neue große Chancen für das Wachstum. Vor allem angesichts der derzeitigen Haushaltseinschnitte sind die Probleme jedoch häufig für einen Mitgliedstaat oder ein Unternehmen allein zu groß, um sie im Alleingang lösen zu können.

Die Vorschläge, die aus dem in der Mitteilung skizzierten Ansatz hervorgehen, werden gegen Ende des Jahres in das Horizon-2020-Paket der Kommission einfließen.
Dazu Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft: "Europa muss seine Ressourcen optimal einsetzen. Nur so lassen sich Herausforderungen wie bessere Gesundheit, umweltfreundlicherer Verkehr und eine modernere Industriebasis bewältigen.  Die Mitgliedstaaten und die Industrie müssen sich stärker und langfristig in strategischen Partnerschaften engagieren. Eine Verkürzung der Zeitspannen bis zur Vermarktung innovativer neuer Produkte und Dienstleistungen wird die Führungsposition Europas festigen und der Wirtschaft neuen Schwung geben."
 
Hintergrund
Auf europäischer Ebene wurden schon zahlreiche Initiativen ergriffen. So wird die EU-Forschungsförderung auf dem Gebiet der 6000 bekannten seltenen Krankheiten, von denen über 20 Millionen europäische Bürger betroffen sind, besser koordiniert. Die Gemeinsame Technologieinitiative Clean Sky, die von der EU und der Luftfahrtindustrie unterstützt wird, entwickelt neue, umweltfreundliche Flugzeugtechnologien. Ferner hat die Europäische Kommission eine Europäische Innovationspartnerschaft als Pilotprojekt im Rahmen Ihrer Strategie für die Innovationsunion angestoßen, die sich mit dem Thema "Aktivität und Gesundheit im Alter" befasst. Ziel dieser Pilot-Partnerschaft ist es, bis zum Jahr 2020 in der Europäischen Union die durchschnittliche Lebensspanne in Gesundheit um zwei Jahre zu erhöhen. Hierbei werden mit der Partnerschaft drei sich ergänzende Ziele verfolgt:  Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität der Europäer, Unterstützung der langfristigen Tragfähigkeit und Effizienz der Gesundheits- und Sozialsysteme sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie.

Die Mitteilung der Kommission zur Schaffung einer "Innovationsunion" hat bereits deutlich gemacht, wie wichtig europäische Partnerschaften in Forschung und  Innovation sind. Einige Forschungs- und Innovationstätigkeiten sind so umfangreich und komplex, dass sie einer EU-weiten Koordinierung bedürfen, um Überschneidungen und den ineffizienten Einsatz öffentlicher und privater Gelder zu vermeiden. Partnerschaften können auch den Forschungs- und Innovationszyklus beschleunigen, da Ideen schnell und effizient in nützliche Produkte und Dienstleistungen verwandelt werden können.

Partnerschaften bringen Akteure des öffentlichen Sektors auf europäischer und nationaler Ebene in öffentlich-öffentlichen Partnerschaften (P2P) und Akteure des öffentlichen und privaten Sektors in öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) mit folgenden Zielen zusammen:

  • Aufbau einer kritischen Masse, damit die benötigte Größenordnung und der erforderliche Umfang erreicht werden, um wettbewerbsfähig zu werden und zu bleiben und um wichtige gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen;
  • Umstellung von kurzfristigen auf langfristige Konzepte;
  • Erleichterung der Entwicklung einer gemeinsamen Vision und Aufstellung einer strategischen Agenda;
  • Beitrag zur Entwicklung von einem projektgestützten zu einem programmgestützten Ansatz in der europäischen Forschung und Innovation; dieses breit angelegte Konzept bindet alle potenziellen Partner ein;
  • Schaffung maßgeschneiderter Strukturen und Vereinbarungen für Partnerschaften, abhängig von deren Art und Zielen.


Im Zuge des siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) wurden wertvolle Erfahrungen aus den verschiedenen Partnerschaftsformen gewonnen. Hierunter fallen öffentlich-öffentliche Partnerschaften in der Forschung in Form gemeinsamer Programmplanungsinitiativen (JPI) und Initiativen nach Artikel 185, PPP aus den gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI) und dem Konjunkturprogramm sowie Europäische Industrieinitiativen im Rahmen des SET-Plans.


EC: Forschung ohne Grenzen
26.09.2011
Konsultation zum Europäischen Forschungsraum bis 30.11.2011

Wissenschaftskreise sowie andere interessierte Gruppen und Personen haben nun die Gelegenheit, bei der Gestaltung der europäischen Forschungslandschaft mitzuhelfen. Die Europäische Kommission leitet eine öffentliche Konsultation ein, um herauszufinden, wie die Rahmenbedingungen für die europäische Forschung radikal verbessert werden können. Ziel ist die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR) bis 2014 durch die Schaffung eines echten Binnenmarkts für Wissen, Forschung und Innovation, der es Forschern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen ermöglicht, sich über Grenzen hinweg frei zu bewegen, miteinander in Wettbewerb zu treten und zusammenzuarbeiten, was zur Steigerung des Wachstumspotenzials führen soll.

Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung und Innovation, sagte dazu: "Wir müssen die europäische Wirtschaft ankurbeln und dazu das Beste aus unserer Forschung herausholen. Es kann nicht sein, dass es für unsere besten Forscher häufig attraktiver und einfacher ist, jenseits des Atlantiks zu arbeiten als in einem anderen EU-Land. Wir wollen von den Forschern wissen, was sie brauchen, damit wir gemeinsam am Abbau der Hindernisse für Wachstum und Beschäftigung arbeiten können."

Die Konsultation läuft bis zum 30. November 2011. Die Europäische Kommission stellt darin u. a. folgende Fragen:

  • Fühlen sich die Forscher bei der Suche nach neuen Gelegenheiten durch nationale Grenzen behindert?
  • Benötigen die Wissenschaftler neue Forschungsinfrastrukturen, um besser forschen und ihre Ideen erproben zu können?
  • Brauchen die Forscher mehr Möglichkeiten zum Meinungsaustausch, zur Verwirklichung neuer Projekte und zur Schaffung neuer Produkte und Dienste?


Ausgehend von den Antworten auf diese und viele andere Fragen wird die Kommission ihren Vorschlag für einen verbesserten EFR-Rahmen fertigstellen, den sie bis Ende 2012 zu veröffentlichen gedenkt. Diese Rahmenbedingungen sollen die Koordinierung der Forschungsfinanzierung über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg optimieren und die Effizienz und Wirkung der europäischen Forschung steigern.

Die Europäische Kommission hat den EFR als Voraussetzung für eine neue Ära der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa erkannt, in der die besten Köpfe zusammenarbeiten, um die Europäische Union zu einer "Innovationsunion" zu machen. Im Februar bekräftigte der Europäische Rat seine Unterstützung und rief die Europäische Union auf, zügig alle verbleibenden Hemmnisse zu beseitigen, um mehr Talente und Investoren anzulocken, damit bis 2014 ein einheitlicher Europäischer Forschungsraum entsteht.
 
Jeder, der sich für europäische Forschung und Innovation interessiert, kann sich unter folgender Internetadresse an der Konsultation beteiligen.

Hintergrund
Die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums (EFR) wurde im Jänner 2000 von der Europäischen Kommission in der Mitteilung "Hin zu einem europäischen Forschungsraum" vorgeschlagen und auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 in die Wege geleitet. Gestützt auf das Grünbuch der Europäischen Kommission über den EFR erhielt dieses Vorhaben im Jahr 2007 neue Impulse.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine Rechtsgrundlage für den Europäischen Forschungsraum geschaffen. Ein solcher Raum soll insbesondere die Freizügigkeit der ForscherInnen, aber auch den freien Verkehr der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Technologien ermöglichen. Zu diesem Zweck drängt die EU auf den Abbau steuerlicher und rechtlicher Hindernisse, die der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung entgegenstehen.
Im Einklang mit ihrer Ankündigung in der Mitteilung über die Innovationsunion wird die Europäische Kommission 2012 einen neuen Rahmen für den Europäischen Forschungsraum vorschlagen.
Im Jahr 2008 leitete der Rat den Ljubljana-Prozess zur Stärkung der politischen Führung des EFR ein und billigte eine gemeinsame "Vision 2020" für den EFR. Konkrete Fortschritte wurden durch eine Reihe von Partnerschaftsinitiativen erzielt, die die Kommission 2008 zur Steigerung der Zusammenarbeit in fünf Bereichen vorgeschlagen hatte:

  • Forscherkarrieren (Arbeitsbedingungen und Mobilität);
  • gemeinsame Aufstellung und Durchführung von Forschungsprogrammen;
  • Schaffung europäischer Weltklasse-Forschungsinfrastrukturen;
  • Wissenstransfer und Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Forschung und Unternehmen;
  • internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit.

EU: Konsultation zeigt breite Unterstützung für Europäisches Innovations- und Technologieinstitut
26.09.2011
Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen unterstützen entschieden den Auftrag des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), eine verstärkte und bessere Zusammenarbeit zwischen Hochschul- und Geschäftswelt sowie der Welt von Forschung und Innovation voranzutreiben.

Dies hat eine öffentliche Konsultation ergeben, an der sich fast 200 Organisationen und Einzelpersonen beteiligt haben. Nach der Ansicht der Teilnehmer sollte das EIT bei "Horizon 2020" – dem künftigen EU-Programm für Forschung und Innovation – eine besondere Rolle spielen und dafür sorgen, dass europäische und nationale Anstrengungen enger miteinander verknüpft werden. Die Mehrzahl der Teilnehmer lobten die Art und Weise, wie das EIT Unternehmen in seine Arbeit involviert, und fordern, dass das Institut seine Informationstätigkeit ausdehnt. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die strategische Innovationsagenda für das EIT einfließen, die die Europäische Kommission bis Ende des Jahres vorlegen wird.

Androulla Vassiliou, EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend, begrüßte die Unterstützung, die im Rahmen der Konsultation für das EIT zum Ausdruck gebracht wurde: "Dies zeigt eindeutig, dass sich das EIT auf dem richtigen Weg befindet und eine wesentliche Rolle bei der Innovationsförderung in Europa spielt. Von allen Seiten wird nachdrücklich gewünscht, dass die Zukunft des EIT gesichert wird. Die Anregungen, die wir erhalten haben, werden der Europäischen Kommission dabei helfen, Lösungen für künftige Herausforderungen im Bereich der Innovation zu entwickeln."
Fast alle Teilnehmer (90 %) waren sich darüber einig, dass das EIT eine besondere Rolle im Rahmen von Horizon 2020 spielen sollte. Ebenso wichtig war es für die Konsultationsteilnehmer, dass die Aktivitäten des EIT und seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) – einer innovativen Form von öffentlich-privaten Partnerschaften – konsolidiert werden, indem greifbare Ergebnisse und konkrete Vorteile für die Gesellschaft erzielt werden. Gegenwärtig gibt es drei Wissens- und Innovationsgemeinschaften, und zwar für die Bereiche Klimawandel, nachhaltige Energien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien.
Für die Schaffung neuer KIC wurden die Themengebiete Gesundheit/Altern (81 %) und nachhaltige Städte/Mobilität (77 %) für am wichtigsten befunden. Laut den Teilnehmern sollten die neuen KIC an der kommenden EU-Strategie für Forschung und Innovation ausgerichtet sein; sie sollten nachhaltige und systematische Auswirkungen haben und eine kritische Masse an Interessenträgern aus den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation, die für Spitzenleistungen stehen, vereinen.
 
Die Beteiligung von Unternehmen wurde von den Konsultationsteilnehmern als besonders wichtig für den künftigen Erfolg des EIT angesehen. Flexibilität, eindeutige Regeln und klare Rendite sind nach ihren Aussagen von grundlegender Bedeutung, wenn es darum geht, den Privatsektor für eine Beteiligung zu gewinnen.
Weiterhin forderten sie, dass das EIT und seine KIC verstärkt Ergebnisse kommunizieren und die europaweiten Kontakte verbessern. Das EIT sollte neue Modelle des Wissensaustausches und der offenen Innovation fördern und konkrete Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse seiner Aktivitäten und Innovationsmodelle unter allen relevanten Interessenträgern entwickeln.

Hintergrund
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) wurde 2008 auf Initiative der Europäischen Kommission gegründet und ist eine eigenständige Einrichtung der EU, über die internationale Spitzenleistungen auf dem Gebiet der Innovation gefördert werden. Dieses Ziel soll über das neuartige Konzept von grenzübergreifenden öffentlich-privaten Partnerschaften, den sogenannten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC), erreicht werden. Das EIT verfügt über einen Verwaltungshauptsitz in Budapest, während die an 16 Standorten in ganz Europa von Barcelona bis Stockholm operierenden KIC erstklassige Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen vereinen. Bisher wurden drei KIC gegründet, deren Schwerpunkte auf nachhaltiger Energie (InnoEnergy KIC), Klimawandel (Climate KIC) und Informations- und Kommunikationsgesellschaft (EIT ICT Labs) liegen.
Für den Zeitraum 2007-2013 erhält das EIT 309 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt.
Die öffentliche Konsultation zur Zukunft des EIT wurde vom 14. April bis zum 30. Juni 2011 durchgeführt. Bei der Kommission gingen 187 Stellungnahmen ein, von denen 134 per Online-Formular und 53 in schriftlicher Form übermittelt wurden. Im Rahmen der Konsultation äußerte sich eine große Bandbreite von Interessenträgern aus der Hochschulbildung (35 %), der Geschäftswelt (26 %) und dem Forschungsbereich (22 %).
Die Europäische Kommission hat in ihrem im Juni vorgelegten Haushaltsplan für den Zeitraum 2014-2020 eine erhebliche Aufstockung der Mittel für Forschung und Innovation vorgeschlagen. Im Rahmen dieses Vorschlags wäre das Europäische Innovations- und Technologieinstitut Bestandteil der EU-Strategie „Horizon 2020“ für Forschung und Innovation, für die 80 Mrd. EUR vorgesehen sind. Ziel ist es dabei, Europas Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu steigern und zur Schaffung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze und Ideen beizutragen.

Die nächsten Schritte
Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum EIT werden in dessen künftige Strategie einfließen (strategische Innovationsagenda).
Neben dieser Konsultation wird die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene strategische Innovationsagenda für das EIT die Ergebnisse einer unabhängigen, externen Bewertung des EIT, den vom Verwaltungsrat des Instituts eingereichten Strategieentwurf und die laufenden Diskussionen zum künftigen EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizon 2020) berücksichtigen. 


EC: "Practical Guide to EU-Funding Opportunities for Research and Innovation"
09.09.2011
Europäische Kommission veröffentlicht Leitfaden zu Fördermöglichkeiten für Forschung und Innovation

Ziel des Leitfadens ist es, potentiellen AntragstellerInnen für eine Forschungs- und Innovationsförderung der EU den Weg zu geeigneten Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.

Das Dokument richtet sich an Forschende, Forschungseinrichtungen, ProjektmanagerInnen, politische Akteure sowie an Unternehmen, die Forschungs- und Innovationsaktivitäten durchführen.

Folgende Programme werden vorgestellt:

  • FP7
  • CIP
  • Strukturfonds
  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • Europäischer Fischereifonds (EFF)

Im zweiten Teil des Dokuments wird auf zusätzliche Fördermöglichkeiten für Forschung und Innovation durch folgende Programme eingegangen:

  • Lebenslanges Lernen und EU-Programme der internationalen Kooperation im Bildungsbereich
  • LIFE+ im Bereich Umwelt
  • Förderung in den Überseeischen Ländern und Gebieten, das Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
  • Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)

Neben Kurzvorstellungen der einzelnen Programme enthält der Leitfaden u.a. eine Checkliste für jeden der Fonds sowie ein Scoreboard zur Identifizierung der geeigneten Förderung. 

 


HORIZON 2020: Europäische Kommission veröffentlicht Berichte zu "Horizon 2020 thematic Workshops"
29.08.2011
Die Europäische Kommission hat im Juni und Juli Stakeholder-Workshops zu den gesellschaftlichen Herausforderungen und weiteren Aspekten des zukünftigen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizon 2020" durchgeführt

Die Workshops bauten auf den Ergebnissen der Konsultation zum Grünbuch "Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation" auf.
Ziel des Austausches war es, die Einschätzungen der Expert/-innen zur Bewältigung der Grand Challenges (Health, Demographic Change and Wellbeing;  Food Security and Bio-based Economy;  Secure, Clean and Efficient Energy; Smart, Green and Integrated Transport; Resource Efficiency and Climate Change; Inclusive, Innovative and Secure Societies) sowie weiteren ausgewählten Aspekten des 'Horizon 2020' einzuholen und zu diskutieren.

Zu 14 Themenbereichen fanden in der Regel zwei aufeinander folgende Workshops mit Vertreter/-innen aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie von Ministerien statt.

Neben den sechs Grand Challenges hatten die Workshops folgende Themen zum Gegenstand:

  • Future and Emerging Technologies;
  • Leadership in Enabling and Industrial Technologies;
  • Innovation in Small and Medium-Sized Enterprises;
  • Access to Risk Finance;
  • European Research Council;
  • Research Infrastructures;
  • Marie Curie Actions;
  • European Institute of Innovation and Technology

 Zusammenfassende Berichte sowie weitere Dokumente zu den einzelnen Workshops können auf unten angeführter Webseite eingesehen werden (s. Links).


Digitale Agenda: Bewältigung der demografischen Alterung
15.08.2011
Die Europäische Kommission ruft die EU-Mitgliedstaaten zur Formulierung und Verfolgung einer gemeinsamen Zielvorstellung bezüglich der Koordinierung der EU-Forschung auf dem Gebiet der Bevölkerungsalterung auf. Dies ist die Botschaft einer gerade angenommenen Empfehlung der Kommission mit dem Titel "Länger und besser leben – Möglichkeiten und Probleme des demografischen Wandels".

Darin drängt die Kommission die Mitgliedstaaten zur Beteiligung an der gemeinsamen Programmplanungsinitiative zur Bevölkerungsalterung, die sich beispielsweise mit folgenden Fragen befasst:

  • Wie können die Menschen länger auf dem Arbeitsmarkt gehalten werden?
  • Wie hilft man älteren Menschen, so lange wie möglich aktiv zu sein, gesund zu bleiben und eine bessere Lebensqualität zu genießen?
  • Wie wird unser künftiges Pflegesystem nachhaltig?


Im Jahr 2025 werden mehr als 30 % der Europäer über 65 Jahre alt sein, gleichzeitig wird sich die Zahl der über 80-Jährigen nahezu verdoppeln. Dreizehn Länder haben bislang ihre Teilnahme an der gemeinsamen Programmplanungsinitiative zugesagt, die herausragende Wissenschafter aus den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft, Gesundheit und Technik mit Vertretern von Industrie, Politik und Verbraucherverbänden zusammenbringt, um den Wissensstand in Bezug auf die Auswirkungen des Alterns auszubauen. Es ist das erste Mal, dass Mitgliedstaaten bei der Finanzierung der strategischen Forschung zur Bevölkerungsalterung zusammenarbeiten.

Die Initiative wird einen wichtigen Beitrag zur Europäischen Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter sowie zur Digitalen Agenda für Europa leisten. Ferner ergänzt sie altersbezogene Forschungstätigkeiten innerhalb des Siebten Rahmenprogramms (7. RP), des gemeinsamen Programms "Umgebungsunterstütztes Leben" (AAL JP) und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP).
Hierzu die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission Neelie Kroes: "Ich beglückwünsche die EU-Mitgliedstaaten, die diese gemeinsame Initiative ergriffen haben, die uns neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Auswirkungen der demografischen Veränderungen bringen wird. Ich freue mich schon auf die Beteiligung weiterer Mitgliedstaaten, damit wir die neuen Chancen, die eine alternde Gesellschaft bietet, erkennen, anstatt von ihren Problemen überwältigt zu werden."
 
Der Empfehlung zufolge sollten die Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen in ihren Forschungsplan zur Bevölkerungsalterung aufnehmen:

  • Bestimmung relevanter nationaler Programme und Forschungstätigkeiten und Informationsaustausch hierüber sowie Austausch von bewährten Praktiken, Methoden und Leitlinien;
  • Bestimmung von Bereichen oder Forschungstätigkeiten, für die eine gemeinsame Koordinierung oder die Bündelung von Ressourcen nützlich wäre;
  • Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse älterer Menschen bei der Festlegung der Ziele von Alterungsforschungsprogrammen;
  • gegebenenfalls gemeinsame Nutzung vorhandener Forschungsinfrastrukturen oder Entwicklung neuer Instrumente wie koordinierter Datenbanken oder Entwicklung von Modellen zur Untersuchung von Alterungsprozessen;
  • Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor sowie zwischen den verschiedenen Forschungstätigkeiten und Wirtschaftsbereichen im Zusammenhang mit demografischem Wandel und Bevölkerungsalterung;
  • Vernetzung der auf dem Gebiet des demografischen Wandels und der Bevölkerungsalterung forschenden Einrichtungen.


Die gemeinsame Programmplanungsinitiative "Länger und besser leben – Möglichkeiten und Probleme des demografischen Wandels" wird in den kommenden Monaten mit Unterstützung namhafter Fachleute ihren gemeinsamen strategischen Forschungsplan zur Bevölkerungsalterung ausarbeiten. Anschließend wird dieser Forschungsplan mit Hilfe gemeinsamer Aktionen und Projekte umgesetzt, wofür erhebliche Finanzmittel und eine engagierte Mitwirkung aus den beteiligten Ländern benötigt werden. Die Europäische Kommission wird die Koordinierung der Initiative finanziell unterstützen. Erste Ergebnisse werden nach 2012 erwartet, beispielsweise wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für eine Anpassung der Rentensysteme, die nicht wie heute nur auf dem Alter basiert, sondern auch die Arbeitsfähigkeit der Menschen berücksichtigt.

Hintergrund
Am 26. Mai 2010 legte der EU-Ministerrat "Wettbewerbsfähigkeit" die gemeinsame Programmplanungsinitiative "Länger und besser leben – Möglichkeiten und Probleme des demografischen Wandels" fest. Dies ist eines der Gebiete, auf dem eine gemeinsame Programmplanung angesichts der derzeit fragmentierten Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten einen wesentlichen Mehrwert bringen würde.
Die Federführung übernimmt das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung. Zwölf weitere Länder haben bislang ihre Teilnahme zugesagt (Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei und Vereinigtes Königreich), drei Länder nehmen als Beobachter teil (Belgien, Irland und Norwegen).
Die Kommission wirkt als nicht stimmberechtigtes Mitglied der Verwaltungsstruktur mit.


"European Union Women Innovators Prize" für Unternehmerinnen
15.08.2011
Preise bis zu 100.000 Euro!

Im Rahmen der "Innovationsunion" schreibt die Europäische Kommission einen Wissenschaftspreis aus, der sich explizit an Unternehmerinnen richtet. Mit dem "European Union Women Innovators Prize" möchte die Europäische Union Frauen auszeichnen, die in einem EU-Forschungsförderungsprogramm unterstützt wurden bzw. werden und sich durch eine Firmengründung in der Wirtschaft etabliert haben.

Bewerberinnen müssen die Nationalität eines EU-Mitgliedstaats oder Assoziierten Staats haben und die Gründung eines Unternehmens nachweisen können.

Mit der Ausschreibung können drei innovative Unternehmerinnen geehrt werden; die Preise sind wie folgt dotiert:

1. Preis: 100.000 EUR
2. Preis: 50.000 EUR
3. Preis: 25.000 EUR

Die Gewinnerinnen werden auf der "EU Innovation Convention" am 5. Dezember 2011 in Brüssel bekanntgegeben.

Bewerbungsschluss: 20. September 2011 (17:00 Uhr Brüsseler Zeit)


Europas Innovationsnotstand und die Fortschritte der Mitglieder
15.08.2011
Die Innovationsleistung der EU muss auf vielen Gebieten deutlich verbessert werden, wenn die Strategie „Europa 2020“ ein intelligentes und nachhaltiges Wachstum hervorbringen soll.

Dies ist das Fazit des Berichts der Europäischen Kommission 2011 über die Wettbewerbsfähigkeit der Innovationsunion. Europa braucht mehr und "intelligentere" Investitionen sowohl in die öffentliche als auch in die private Forschung und Entwicklung – dies fördert nicht nur mittelfristig das Wachstum, sondern wirkt in Krisenzeiten auch antizyklisch. Notwendig sind eine verstärkte Forschungszusammenarbeit EU- und weltweit sowie eine stärkere Nutzung der Forschungsergebnisse, worunter auch ein besserer Schutz der Rechte am geistigen Eigentum fällt. Die Bildungssysteme müssen dem Innovationsbedarf der Wirtschaft angepasst werden. Innovative und schnell wachsende KMU brauchen mehr Unterstützung. Um auf die vielversprechende Innovationsbilanz Europas aufbauen und die globalen Herausforderungen wie den Klimawandel bewältigen zu können, bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung. Die geschlechterspezifische Diskrepanz in Wissenschaft und Forschung gilt es zu beseitigen.

"Der Bericht unterstreicht, dass der Weg zur Innovationsunion noch lang ist und dass auf diesem Weg noch viele Herausforderungen zu bewältigen und Hindernisse zu überwinden sind. Er bestätigt aber auch, dass sich die EU auf die richtigen Strategien verständigt hat, um ihr Ziel zu erreichen. Die Verwirklichung der Innovationsunion auf europäischer und nationaler Ebene ist ein wirtschaftliches Muss, das für das nachhaltige Wachstum ebenso wichtig ist wie die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen", so Máire Geoghegan-Quinn, in der Kommission zuständig für Forschung, Innovation und Wissenschaft. 

Der Bericht untersucht die Stärken und Schwächen der nationalen Forschungs- und Innovationssysteme und bietet solide Fakten, an denen sich nationale Strategien orientieren können. Der Bericht, der sich auf den Leistungsanzeiger der Innovationsunion stützt, enthält auch ein Datenblatt zur Forschungs- und Innovationsleistung jedes Landes.
 
Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts

  • Europa muss die Investitionen in Forschung und Innovation beschleunigen. Die EU bewegt sich langsam auf ihr Ziel einer FuE-Quote von 3 % des BIP zu (2009 lag diese bei 2,01 %), doch der Abstand zu ihren führenden Wettbewerbern wird immer größer, was insbesondere auf die geringeren FuE-Investitionen der Wirtschaft zurückzuführen ist.  Im Jahr 2008 wurden 24 % der gesamten weltweiten FuE-Ausgaben in der EU getätigt, im Jahr 1995 waren es noch 29 %. Im Verhältnis zum BIP investiert die Wirtschaft in Japan oder in Südkorea doppelt so viel wie in Europa.
  • In Krisenzeiten haben verstärkte Investitionen in Forschung und Innovation antizyklische Wirkung. Länder, die ihre Investitionen in Forschung und Innovation erhöht haben, haben bessere Aussichten, die Krise zu bewältigen. 2009 konnten siebzehn und 2010 sechzehn Mitgliedstaaten ihren FuE-Etat aufrechterhalten oder aufstocken. 
  • Investitionen in Innovation müssen „intelligenter“ sein. Die größten Erfolge verzeichnen diejenigen, die mit ihren Investitionen eine intelligente Spezialisierung verfolgen und dabei Strategien der Angebotsseite (wie die öffentliche Förderung höherer Bildung, von FuE in Unternehmen, Risikokapital und von wissenschaftlich-technischen Infrastrukturen) und der Nachfrageseite (wie öffentliche Aufträge für innovative Produkte, leistungsgestützte Normung und eine wettbewerbsfördernde Regulierung der Produktmärkte) miteinander kombinieren.
  • Die Entwicklung hoch qualifizierter Menschen muss sich am Bedarf der Wirtschaft orientieren. Nur 46 % der Forscher in der EU arbeiten in der Privatwirtschaft (80 % in den USA). Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bildungssysteme so anpassen, dass die Zahlen weiter steigen, aber auch eine bessere Anpassung an den Bedarf der Unternehmen sichergestellt ist.
  • Die Integration und Internationalisierung der Forschung führt zu einer höheren Rentabilität. Internationalisierung und Effizienz bei der Hervorbringung wissenschaftlicher Exzellenz verstärken sich gegenseitig. Die Weitergabe von Wissen innerhalb Europas (etwa zwischen Studierenden sowie bei gemeinsamen Veröffentlichungen und Patentanmeldungen) ist ein großer Vorteil und wird durch die Vollendung des Europäischen Forschungsraums weiter gefördert. Allerdings konzentriert sich dies auf einige wenige westeuropäische Länder.
  • Schwache Rahmenbedingungen verhindern, dass Wissen für marktfähige Produkte und Dienstleistungen genutzt wird. Europa verliert bei der Nutzung der Forschungsergebnisse an Boden. Die EU ist mit einem Anteil von 29 % im Jahr 2009 der größte Produzent wissenschaftlicher Peer-Review-Publikationen in der Welt, doch die Wachstumsrate bei der Zahl der PCT-Patentanmeldungen (Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens) in Japan und Südkorea ist fast doppelt so hoch wie in der EU. Die Hälfte aller Mitgliedstaaten meldet überhaupt keine Hightech- Patente beim Europäischen Patentamt (EPA) an. Schutz und Verwaltung des geistigen Eigentums müssen kosteneffizienter werden. Das EU-Patent, über das derzeit verhandelt wird, ist hier ein wichtiger Anfang.
  • Europa verfügt über ein großes technologisches Innovationspotenzial, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. 2007 entfielen auf die EU 40 % der Patente im Zusammenhang mit Klimaschutztechnologien. Dies zeigt, dass gezielte Investitionen in Schlüsselbereichen der Forschung und Demonstration in Kombination mit Maßnahmen zur Stützung der Marktentwicklung zu neuen Technologien und Innovationen führen können. In diesem Geist wurden auch die Europäischen Innovationspartnerschaften von der Innovationsunion ins Leben gerufen.
  • Wir brauchen innovativere und schneller wachsende KMU. Die EU muss bei der Forschungsintensität, auch von mittleren Hightech-Unternehmen gegenüber den USA aufholen. Anders gesagt, es bedarf struktureller Veränderungen sowohl innerhalb als auch zwischen Sektoren. Einige europäische Länder wie Österreich und Dänemark haben den strukturellen Wandel hin zu einer eher wissensintensiven Wirtschaft geschafft.  Viele dieser Länder haben die Wirtschaftskrise auch besser überstanden. Gemeinsam sind diesem Erfolg innovative und schnell wachsende KMU, die die wissenschaftliche Exzellenz in der öffentlichen Forschung nutzen können, sowie günstige Rahmenbedingungen für die Vermarktung der neuen Erkenntnisse.

Hintergrund
Als Beitrag zur Strategie Europa 2020 liefert der alle zwei Jahre vorgelegte Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der Innovationsunion – der sich auf alle 27 Mitgliedstaaten und sechs assoziierte Länder erstreckt – eine eingehende statistische und wirtschaftliche Untersuchung der wichtigsten Merkmale eines effizienten Forschungs- und Innovationssystems. Dies ist die erste Ausgabe im Rahmen der Leitinitiative Innovationsunion und löst damit den bisherigen Bericht über Wissenschaft, Technologie und Wettbewerbsfähigkeit ab.


Digitale Agenda: "Open Access" zu wissenschaftlichen Informationen - Ihre Meinung bis 9.9.2011!
01.08.2011
ForscherInnen, IngenieurInnen und Unternehmen in Europa müssen schnell und einfach auf wissenschaftliche Informationen zugreifen können, um mit ihren Kollegen in anderen Teilen der Welt auf Augenhöhe in einen Wettbewerb treten zu können.

Moderne digitale Infrastrukturen können dies wesentlich erleichtern. Einige Herausforderungen bleiben jedoch bestehen, wie z. B. die hohen und steigenden Abonnementpreise für wissenschaftliche Publikationen, der kontinuierlich wachsende Umfang wissenschaftlicher Daten und die Notwendigkeit, Forschungsergebnisse auszuwählen, zu verwalten und zu bewahren. Ein offener Zugang, "Open Access", im Sinne eines kostenlosen Zugangs zu wissenschaftlichen Inhalten über das Internet, kann dazu beitragen, diese Herausforderungen zu meistern.

Die Europäische Kommission hat auf Initiative der für die Digitale Agenda zuständigen Vizepräsidentin Neelie Kroes und der Kommissarin für Forschung und Innovation, Máire Geoghegan-Quinn, eine öffentliche Konsultation über den Zugang zu digitalen wissenschaftlichen Informationen und ihre Bewahrung eingeleitet. 
Wissenschaftler, Einrichtungen der Forschungsfinanzierung, Universitäten und sonstige Interessengruppen sind aufgerufen, ihre Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen einzureichen. Die Konsultation läuft bis zum 9. September 2011. Der Zugang zu Wissen und dessen Weiterverwendung sind ein zentrales Ziel der Digitalen Agenda für Europa und der Innovationsunion.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte dazu: "Die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung sollten grundsätzlich so weit wie möglich verbreitet werden. Die weite Verbreitung von Wissen innerhalb des Europäischen Forschungsraums und darüber hinaus ist ein wesentlicher Motor für wissenschaftlichen Fortschritt und Innovationen und damit für Wachstum und Beschäftigung in Europa. Wir streben einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen an, damit wir alle in möglichst großem Ausmaß von Forschungsinvestitionen profitieren können – im Interesse des wissenschaftlichen Fortschritts, aber auch der Bildung, der Innovationen und anderer Formen der kreativen Weiterverwendung. Aus dem gleichen Grund müssen wir wissenschaftliche Aufzeichnungen für künftige Generationen bewahren."
 
Beteiligte Akteure sind eingeladen, ihre Ansichten zu zentralen forschungspolitischen Themen zu äußern. Dabei geht es um die Frage,

  • wie wissenschaftliche Artikel für Forscher und die Gesellschaft insgesamt besser zugänglich werden könnten,
  • wie Forschungsdaten weithin zur Verfügung gestellt und weiterverwendet werden können und
  • wie ein kontinuierlicher Zugang zu digitalen Inhalten sichergestellt werden kann und welche Hindernisse der Bewahrung wissenschaftlicher Ergebnisse noch im Wege stehen.

Nächste Schritte
Die Europäische Kommission beabsichtigt, bis Ende 2011 eine Mitteilung über den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung herauszugeben. Sie soll ergänzt werden durch eine Empfehlung zu Maßnahmen, mit denen die EU-Mitgliedstaaten den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen verbessern können.

Hintergrund
Im Februar 2007 hatte die Kommission eine Mitteilung zum Thema "Wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung" angenommen.
Im August 2008 leitete sie im Zuge des 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP7) das Pilotprogramm "Open Access" ein. Das Programm erstreckt sich auf etwa 20 % des RP7-Budgets und deckt die Bereiche Gesundheit, Energie, Umwelt, Teile des Programms Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die Bereiche elektronische Infrastrukturen, Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften wie auch das Programm Wissenschaft in der Gesellschaft ab. ForscherInnen, die an RP7-Vorhaben in diesen Bereichen teilnehmen, sind im Rahmen des Pilotprogramms verpflichtet, die daraus resultierenden Publikationen frei zugänglich zu machen.


EU Konsultation: Praktische Regeln für Meldung von Datenschutzverstößen – bis 9.9.2011
01.08.2011
Die Europäische Kommission holt die Meinung von Telekommunikationsbetreibern, Anbietern von Internetdiensten, Mitgliedstaaten, nationalen Datenschutzbehörden, Verbraucherorganisationen und anderen interessierten Kreisen zu dem Thema ein, ob zusätzliche praktische Regeln für eine einheitliche Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in der EU erforderlich sind.

Durch die überarbeitete Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2009/136/EG), die am 25. Mai 2011 als Teil eines Pakets neuer EU-Telekommunikationsvorschriften in Kraft getreten ist, sind Betreiber und Anbieter von Internetdiensten verpflichtet, die nationalen Behörden und ihre Kunden unverzüglich über Verletzungen des Schutzes der von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu benachrichtigen. Die Kommission möchte zunächst Beiträge über bestehende Verfahren und anfängliche Erfahrungen mit den neuen Telekommunikationsvorschriften einholen. Danach könnte sie zusätzliche praktische Regeln vorschlagen, durch die geklärt werden soll, wann Verstöße gemeldet werden sollten sowie welche Verfahren und Formate dafür verwendet werden sollten. Beiträge zu dieser Konsultation können bis zum 9. September 2011 eingereicht werden.

"Die Pflicht, Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften zu melden, ist ein wichtiger Bestandteil der neuen EU-Telekommunikationsvorschriften. Dies muss innerhalb der EU jedoch einheitlich erfolgen, damit sich die Unternehmen nicht mit unterschiedlichen, komplizierten nationalen Regelungen auseinandersetzen müssen. Ich möchte gleiche Voraussetzungen schaffen, die den Verbrauchern Sicherheit geben und praktische Lösungen für Unternehmen bieten", so die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes.
 
Mit der Konsultation wird um Beiträge zu den folgenden konkreten Themen gebeten:

  • Umstände: wie die neue Verpflichtung gemäß den Telekommunikationsvorschriften erfüllt wird bzw. erfüllt werden soll; welche Verstöße eine Benachrichtigung des Teilnehmers oder der Person erforderlich machen würden bzw. Beispiele für Schutzmaßnahmen zur Verschlüsselung von Daten;
  • Verfahren: Meldefrist, Mittel für eine Benachrichtigung und Verfahren im Einzelfall;
  • Formate: Inhalt der Meldung an die nationalen Behörden und die betroffene Person, bestehende Standardformate bzw. Realisierbarkeit eines EU-weit gültigen Standardformats;

Außerdem möchte die Kommission mehr über grenzübergreifende Verstöße und die Einhaltung anderer EU-Verpflichtungen im Bezug auf Sicherheitsverletzungen erfahren.

Hintergrund
Telekommunikationsbetreiber und Anbieter von Internetdiensten verfügen über verschiedene Daten ihrer Kunden, wie Name, Adresse und Bankangaben, zusätzlich zu den Angaben über Telefonanrufe und aufgerufene Websites. Durch die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation sind Telekommunikationsbetreiber und Anbieter von Internetdiensten verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und zu schützen. Manchmal werden Daten jedoch gestohlen, gehen verloren oder es erhalten Unbefugte Zugriff darauf. Diese Fälle werden als Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bezeichnet. Gemäß der überarbeiteten Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2009/136/EG) ist der Betreiber verpflichtet, im Fall eines Verstoßes gegen den Datenschutz eine bestimmte nationale Behörde, normalerweise die nationale Datenschutzbehörde oder die für die Kommunikation zuständige Regulierungsbehörde, zu benachrichtigen. Der Betreiber muss außerdem die betroffene Person direkt darüber informieren.
Durch die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation kann die Kommission technische Durchführungsmaßnahmen, d. h. praktische Regeln als Ergänzung zu den bestehenden Rechtsvorschriften, in Bezug auf die Umstände, Formate und Verfahren der Meldepflicht vorschlagen, um eine einheitliche Umsetzung der Vorschriften zu Datenschutzverstößen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.


EUROPA FORSCHT: Start der Ausschreibungsrunde - 7 Milliarden Euro für Forschung und Innovation
20.07.2011
Die für Forschung zuständige EU-Kommissarin Máire Geoghegan-Quinn hat die Bereitstellung von 7 Mrd. Euro an Forschungsmitteln zur Ankurbelung von Innovation durch Forschung angekündigt.

Das größte Förderpaket der Europäischen Kommission, das es im Rahmen des Siebten EU-Forschungsrahmenprogramms (RP7) jemals gegeben hat, soll kurzfristig ca. 174 000 Arbeitsplätze und in den nächsten 15 Jahren annähernd 450 000 Arbeitsplätze und ein BIP-Wachstum von fast 80 Mrd. EUR schaffen . Die EU-Forschungsförderung, die an oberster Stelle der politischen Agenda steht, wurde nunmehr in den Mittelpunkt der Innovationsunion  gerückt, d. h. einer kohärenten Innovationsstrategie, die Europa benötigt, um mit großen dynamischen Ländern wie den USA und China konkurrieren zu können.

Finanzhilfen sollen die Forschung fördern, um die größten gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen Europa und die Welt stehen. Hochschulen, Forschungsorganisationen und Industrie gehören zu den mehr als 16 000 Empfängern der Fördermittel. Besonderes Augenmerk liegt auf den KMU, für die u. a. ein Förderpakt von fast 1 Mrd. EUR vorgesehen ist. Ferner wird es einen neuen EU-Preis für Innovationsleistungen von Frauen geben, deren Arbeit durch das RP7 oder frühere Programme gefördert wurde.  Der Großteil der "Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen" (Aufforderungen zur Beantragung von Geldern) wird am 20. Juli veröffentlicht werden.

"Europa zeigt heute erneut, dass Forschung und Innovation an oberster Stelle der politischen Agenda für Wachstum und Arbeitsplätze stehen. Der EU-weite Wettbewerb um diese Gelder wird die besten Forscher und Innovatoren Europas zusammenführen, um die größten Probleme unserer Zeit wie Energie, Lebensmittelsicherheit, Klimawandel und Bevölkerungsalterung anzugehen. Die Kommission schlägt eine erhebliche Steigerung der Fördermittel für Forschung und Innovation des Programms "Horizon 2020" für die Zeit nach 2013 um 46 % vor, und ich möchte den Steuerzahlern bereits mit den von uns heute angekündigten Aufforderungen zeigen, dass wir entschlossen sind, für jeden Euro die bestmögliche Leistung zu bekommen", erklärte EU-Kommissarin Geoghegan-Quinn. 
 
Nähere Angaben zu den Finanzhilfen
Der Hauptschwerpunkt der Aufforderungen liegt auf der Verzahnung von Forschung und Innovation, um gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und nachhaltig Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen, indem Europa eine Führungsposition auf den entscheidenden Technologiemärkten der Zukunft einnimmt.

Erreicht werden soll dies dadurch, dass stärker als je zuvor Aktivitäten gefördert werden, die dazu beitragen, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen, etwa durch den Nachweis, dass neue Technologien über ein kommerzielles Potenzial verfügen oder in einem ausreichend großen Maßstab verwendet werden können, um industriell rentabel zu sein. Dieser marktgekoppelte Ansatz steht auch im Mittelpunkt der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP), die im Rahmen des Aktionsplans "Innovationsunion" gegründet werden. Jede EIP, einschließlich der Pilotpartnerschaft zum Thema "Aktives und gesundes Altern", wird durch Projekte des RP7 gefördert werden.
Insgesamt werden 220 Mio. EUR der 656 Mio. EUR, die für die Gesundheitsforschung zur Verfügung stehen, und 240 Mio. EUR der 1,3 Mrd. EUR an Fördermitteln für die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Forschungsarbeiten vergeben, die auf die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit einer alternden Bevölkerung abzielen.
Die restliche IKT-Förderung ist für zentrale Entwicklungen bei den Infrastrukturen für Netze und Dienste, bei Nano-/Mikrosystemen, bei der Photonik und Robotik, bei digitalen Inhalten und Sprachtechnologien sowie für Anwendungen wie IKT in den Bereichen Gesundheit und Energieeffizienz bestimmt.

Der Europäische Forschungsrat (European Research Council, ERC) wird annähernd 1,6 Mrd. EUR für die besten erfahrenen Forscher und Nachwuchswissenschaftler, die in Europa arbeiten, bereitstellen.  Um die Lücke zwischen den Ergebnissen der Pionierforschung und der Vermarktung zu schließen, wurde eine „Konzeptnachweis“-Initiative in kleinem Maßstab ins Leben gerufen.  Eine weitere Initiative ist die neue Finanzhilfe "ERC Synergy Grant" zur Förderung einiger kleiner Gruppen von Forschern, die gemeinsam an demselben Projekt arbeiten.
Annähernd 900 Mio. EUR an Fördermitteln für die Mobilität und Laufbahn von Forschern sollen ca. 10 000 hochqualifizierten Forschern durch Marie-Curie-Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.  Dazu gehören 20 Mio. EUR für ein Pilotprojekt zur Finanzierung "Europäischer Industriedoktorate", um Unternehmertum und Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu fördern.

Die für die Umweltforschung vorgesehenen 265 Mio. EUR sollen dazu beitragen, große Herausforderungen, z. B. Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt oder effiziente Nutzung von Ressourcen, zu bewältigen. 

Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach sichereren, gesünderen Lebensmitteln und nachhaltigen biologischen Ressourcen wird die Europäische Kommission mehr als 307 Mio. EUR in den Aufbau einer starken Bio-Wirtschaft investieren, die die Produktionsmethoden verbessern und neue Branchen sowie Arbeitsplätze schaffen soll.
 
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die anerkanntermaßen eine entscheidende Rolle bei Innovationen spielen, erhalten spezielle Anreize für die Beteiligung. Zusätzlich zu neuen, vereinfachten Regeln umfasst das Investitionspaket im Wert von fast 1 Mrd. EUR für KMU Pilotsysteme sowohl im Bereich Gesundheit als auch im Rahmen der für KMU bestimmten "Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis" (RSFF) der Europäischen Investitionsbank.

Für Nanotechnologien sind 488 Mio. EUR vorgesehen, wobei der Schwerpunkt auf Gebieten wie Fabriken der Zukunft, umweltfreundliche Kraftfahrzeuge und energieeffiziente Gebäude liegt. 
Für Forschung und Innovation für mehr Umweltfreundlichkeit, Sicherheit und Effizienz in den Bereichen Verkehr und Mobilität sollen 313 Mio. EUR bereitgestellt werden.
Schließlich hat die Kommission der Initiative "Intelligente Städte" 40 Mio. EUR zugewiesen, um effizientere Möglichkeiten der Energienutzung und der Erbringung von Nahverkehrsleistungen zu finden.

Hintergrund
Das RP7 ist mit einem Budget von mehr als 53 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007 2013 das weltweit größte Forschungsförderprogramm. Mit der Verabschiedung der Strategie Europa 2020 und der Billigung der Innovationsunion im Februar dieses Jahres haben die Mitgliedstaaten Forschung und Innovation ganz oben auf die europäische politische Agenda gesetzt und damit zu Kernstücken von Plänen für Investitionen in nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung gemacht.


Links

Haushaltsplanung der EU bis 2020: Für zukünftige Förderung von Forschung und Entwicklung hat die Europäische Kommission 80 Mrd. Euro vorgesehen
18.07.2011
Der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso hat den Kommissionsvorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 vorgestellt

Für ihre vielfältigen Aktivitäten zum Nutzen von Europas BürgerInnen soll die EU zwischen 2014 und 2020 nach Meinung der Europäischen Kommission 1.025 Milliarden Euro zur Verfügung haben. Das klingt nach einer großen Summe, entspricht aber lediglich 1,05 Prozent des EU-Bruttonationalprodukts und ungefähr einem Fünfzigstel dessen, was die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Haushalten ausgeben.

80 Milliarden Euro des vorgeschlagenen Gesamtbudgets sollen für das kommende "Rahmenprogramm für Forschung und Innovation - Horizon 2020" reserviert werden, welches 2014 starten soll. In der aktuellen Förderperiode von 2007-2013 umfassen das 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) insgesamt 55 Mrd. Euro (einschließlich des EIT) sowie das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) 3,6 Mrd. Euro.

Der Vorschlag für den Finanzrahmen beinhaltet außerdem rund 7 Mrd. Euro für Galileo im Rahmen einer eigenen Budgetlinie. Weitere 2,7 Mrd. Euro für ITER sowie 5,8 Mrd. Euro für die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) sollen zudem künftig außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens platziert werden.

Horizon 2020 soll die drei aktuell laufenden Förderinstrumente für Forschung und Entwicklung - FP7, CIP sowie das EIT - zusammenführen. Das neue Rahmenprogramm wird künftig auf drei Bereichen basieren, welche bereits grundlegend in der Europa 2020 Strategie verankert sind:

  • Exzellenz der wissenschaftlichen Basis;
  • Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen;
  • "industrial leadership" und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.

Es wird zudem eng mit sektoriellen politischen Prioritäten wie Gesundheit, Nahrungsmittel, Sicherheit und bio-economy, Energie und Klimawandel in Verbindung stehen.

Der Kommissionsvorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen übersetzt die politischen Prioritäten der Europäischen Union für die Jahre 2014-2020 in Zahlen. Er setzt jährliche Maximalbeträge für die EU-Ausgaben insgesamt wie auch für die hauptsächlichen Ausgabenkategorien (headings).

Es dauert rund 12 bis 18 Monate um eine Einigung über die gesetzlichen Grundlagen für alle mehrjährigen Programme und Projekte zu erreichen, welche im Rahmen des MFR finanziert werden sollen - wie z.B. auch im Bereich Forschung. Damit diese Programme im Januar 2014 starten können, sollte daher eine politische Einigung zwischen Europäischem Parlament und dem Rat bis Ende 2012 erreicht werden.  


Tenders Electronic Daily (TED): Zwei IKT-Tender mit jeweils 500.000 Euro
18.07.2011
Einreichfristen - 16. September 2011

Auf "Tenders Electronic Daily (TED)" findet man derzeit gleich zwei interessante, ausgeschriebene Dienstleistungsaufträge aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien:

  • Gütezeichen für Schulungen zur Förderung von digitaler Kompetenz (E-Skills) für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
    (= Quality labels for training fostering e-skills for competitiveness and innovation)

    Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Dienstleistungsauftrag mit dem Ziel der Entwicklung von Gütezeichen für industriebasierte Schulungen, die mit dem europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung kompatibel sind.
     
  • Digitale Kompetenz (E-Skills) für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation: Vision, Roadmap und Prognoseszenarien
    (E-skills for Competitiveness and Innovation: vision, roadmap and foresight scenarios)

    Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Dienstleistungsauftrag für die Entwicklung, zusammen mit relevanten Interessengruppen, einer kohärenten Vision und einer detaillierten Roadmap sowie von Prognoseszenarien zu der Lieferung von und Nachfrage nach E-Skills für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Europa (2011-2015). Er wird auf der Dynamik und den Errungenschaften der E-Skills-Strategie der EU basieren. Die benötigten Fertigkeiten umfassen IKT, Marketing, Design, Recht, Management usw. für Unternehmer, Geschäftsführer und IKT-Fachleute sowie fortgeschrittene Anwender in allen Industriebereichen.

TIPP: Tenders Electronic Daily (TED)
Tenders Electronic Daily (TED) ist die Onlineversion des "Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen.TED ermöglicht freien Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten. TED wird fünfmal pro Woche mit etwa 1500 Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und weiteren Ländern aktualisiert.

Die Auftragsbekanntmachungen können nach Land, Region, Wirtschaftssektor und weiteren Kriterien durchblättert, durchsucht und sortiert werden. Die Informationen über jede Auftragsbekanntmachung werden in den 23 EU-Amtssprachen veröffentlicht. Alle Bekanntmachungen der Institutionen der Europäischen Union werden als Vollversion in diesen Sprachen veröffentlicht.

Zur Nutzung von TED ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung und Nutzung ist kostenlos, auch in Zukunft. Durch die Anmeldung wird der Zugriff auf den gesamten TED-Inhalt einschließlich des Archivs ermöglicht, Suchprofilen können entsprechend der Bedürfnissen personalisiert werden, bei dem Suchprofil entsprechenden Veröffentlichungen wird ein E-Mail-Alerts generiert, RSS-Feeds können für Websites und RSS-Leser personalisiert werden


Neues Forum für mehr Innovation in Europas Regionen
04.07.2011
Ein neues Forum unterstützt die europäischen Regionen, ihr Potenzial im Bereich Forschung und Innovation zu erkennen und ihre Wettbewerbsvorteile daraus effektiv zu nutzen.

Die Europäische Kommission startet das Forum für intelligente Spezialisierung, mit dem die Regionen und Mitgliedstaaten bei einer besseren Definition ihrer Forschungs- und Innovationsstrategien unterstützt werden sollen. Da es keine Patentlösung für alle gibt, wird dieses neue Instrument den Regionen dabei helfen, ihre spezifischen Stärken und Schwächen im Bereich Forschung und Innovation zu bewerten und ihre jeweiligen Wettbewerbsvorteile zu nutzen. Die Einrichtung des Forums ist ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zu den Zielen, die sich die Mitgliedstaaten im Bereich Forschung und Innovation im Rahmen der Strategie Europa 2020 gesetzt haben. 
Ein Blick auf dem europäischen "Regionalen Innovationsanzeiger" ergibt, dass bei der regionalen Innovationsleistung in Europa beträchtliche Unterschiede bestehen. Nur 27 EU-Regionen – d. h. jeder zehnte –  haben das Ziel erreicht, 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Forschung und Entwicklung zu investieren. Was  kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anbelangt, zeigt die europäische Innovationslandschaft starke Gegensätze auf. So reichte der Anteil innovativer KMU 2008 von 13 % in Ungarn bis 46 % in Deutschland. Bei der Festlegung  von Schwerpunkten für Forschung und Innovation mangelt es in Europa zudem in gewissem Maße an Ideen: Entweder werden keine klaren Schwerpunkte definiert, oder diese werden unbesehen von einer Region auf eine andere übertragen.

Mit dem neuen Forum sollen nationale und regionale Behörden zur Entwicklung  von "Strategien für intelligente Spezialisierung" ermuntert werden. Alle Regionen sollten ihre Stärken und ihr Potenzial im Bereich Forschung und Innovation identifizieren: Nur so sind sie in der Lage, ihre Anstrengungen und Mittel auf wenige vorrangige Bereiche zu konzentrieren, in denen sie wirklich Spitzenleistungen erbringen und sich im weltweiten Wettbewerb behaupten können. In diesem Sinne soll das Forum Sachverstand und Fachwissen aus Hochschulen, Forschungszentren und regionalen Behörden und Unternehmen zusammenbringen.

Der EU-Kommissar für Regionalpolitik Johannes Hahn erklärte: "Die Regionalpolitik fördert Innovation in den Regionen bereits in hohem Maße. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass mit den EU-Investitionen die größtmögliche Wirkung vor Ort erzielt wird. Das Forum wird die Regionen dabei unterstützen, zukunftsorientierte, gut konzipierte und umfassende Strategien zu entwickeln. Mit diesen wird die Innovation – Europas wichtigster Faktor für Wettbewerbsfähigkeit – weiter gestärkt."

Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, erklärte dazu: 
 
"Mit dem Forum für intelligente Spezialisierung beweist die Kommission, dass sie Regionalpolitik und Forschungs- und Innovationspolitik enger miteinander verknüpfen will, um die bestmöglichen Ergebnisse im Bereich Wachstum und Beschäftigung zu erzielen. Das Forum wird politischen Entscheidungsträgern und Unternehmen dabei helfen, das Forschungs- und Innovationspotenzial und das Talent in allen Teilen der Europäischen Union voll auszuschöpfen. Das Ziel besteht letztendlich darin, in ganz Europa in Wissenschaft und Innovation die Spitzenqualität auf Weltniveau zu fördern und zu entwickeln, die derzeit nur in einigen wenigen EU-Regionen zu finden ist. Dafür müssen wir sorgen, wenn wir Europa in eine Innovationsunion verwandeln und dort Arbeitsplätze schaffen wollen, wo sie dringend benötigt werden."
Das Forum wird heute in Brüssel auf den Weg gebracht, und zwar im Rahmen der Konferenz "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel", auf der jedes Jahr die Manager für Europas Strukturfonds zusammentreffen.

Hintergrund: Strategien zu intelligenter Spezialisierung
Diese mehrjährigen Strategien enthalten einen Policy-Mix und einen Haushaltsrahmen sowie eine Reihe von Prioritäten, mit denen intelligentes Wachstum stimuliert werden soll. Sie stützen sich auf eine starken Partnerschaft zwischen regionalen Behörden, Wirtschaft und Stakeholdern aus Forschung und Wissenschaft. 
Dabei sollten sich diese Strategien nicht nur auf wissenschafts- und technologieorientiertes Wachstum beschränken, sondern auch Innovationen fördern, die nicht wissenschaftlicher Art sind (wie z. B. Förderung von Unternehmertum, Innovation im öffentlichen Sektor und im Dienstleistungsbereich). Darüber hinaus sollte auch sichergestellt werden, dass EU-Investitionen in den Regionen effizienter und komplementär eingesetzt werden, um private Investitionen in den Spezialisierungsbereichen der Regionen zu fördern.
Ein Beispiel für eine solche Strategie ist Flandern in Aktion, mit der Flandern zu den besten fünf wissensbasierten Regionen in Europa im Jahr 2020 werden möchte.

Rolle des Forums
Die neue Struktur, die sogenannte S³-Plattform, wird Regionen und Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der Strategien für intelligente Spezialisierung direkt unterstützen. Sie wird:

  • Feedback und Informationen an Mitgliedstaaten und Regionen liefern,
  • Datenbanken zu politischen Entscheidungsträgern, Experten usw. schaffen und verwalten,
  • ein jährliches Treffen zu intelligenter Spezialisierung für politische Entscheidungsträger fördern,
  • für Informations- und Wissensaustausch sorgen (Vorbereitung eines Leitfadens für politische Entscheidungsträger, Fallstudien, Ausarbeitung einer Peer-Review-Methode zur Bewertung der Strategien für intelligente Spezialisierung usw.).

Zuständigkeit und Standort
Das Forum wird drei Jahre lang vom Institut für technologische Zukunftsforschung (Gemeinsame Forschungsstelle) in Sevilla, Spanien, verwaltet. Betreut wird es von einem Leitungsteam, das aus Vertretern verschiedener Kommissionsdienststellen besteht. Alle EU-Regionen können sich an diesem Forum beteiligen, denn die Entwicklung und der Ausbau von Strategien für intelligente Spezialisierung ist nicht nur für die Regionen von Bedeutung, die bereits eine Spitzenposition einnehmen, sondern auch für diejenigen, die noch dabei sind, ihre Kompetenzen zu verstärken.


Europäische Kommission gibt neuen Namen für das kommende Rahmenprogramm bekannt - HORIZON 2020
27.06.2011
Máire Geoghegan-Quinn, Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, hat den Gewinnervorschlag der Online-Abstimmung "You name it !" zur Benennung des zukünftigen EU-Forschungsrahmenprogramms bekanntgegeben. Der neue Name lautet "Horizon 2020 - the Framework Programme for Research and Innovation". Diese soll ab 2014 alle derzeit durch das Rahmenprogramm für Forschung, Technologische Entwicklung und Demonstration (FP7), das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) erfassten Förderaktivitäten abdecken.


Insgesamt gingen 8.318 Stimmen bei der Europäischen Kommission ein. Von den drei vorausgewählten Vorschlägen erhielten "Horizon 2020 3.055, "Imagine 2020" 2.785 und  "Discover 2020" 2.478 Stimmen.

Der Wettbewerb "You Name It" war am 28. März im Rahmen der Stakeholder-Konsultation zum Grünbuch "Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation" gestartet worden
Durch den Verweis auf das Jahr "2020" im neuen Namen soll der Bezug zur "Europa 2020 Strategie" der EU verdeutlicht werden. Der Zusatz "Framework Programme for Research and Innovation" unterstreicht die Kontinuität zu vorangegangenen Rahmenprogrammen.


Digitale Agenda: "Scoreboard" belegt Fortschritte
20.06.2011
Die Europäische Kommission hat sogenanntes "Scoreboard", einen Fortschrittsanzeiger veröffentlicht, der die Leistung der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der vereinbarten Ziele der Digitalen Agenda für Europa ein Jahr nach Bestehen verdeutlicht. In Übereinstimmung mit ihrer Strategie für einen offenen Umgang mit Daten hat die Europäische Kommission ihre Datensätze und Statistiken im Fortschrittsanzeiger online öffentlich zugänglich gemacht, damit jede/r die Daten selbst auswerten und eigene Schlussfolgerungen daraus ziehen kann.

Insgesamt sind im ersten Jahr der Digitalen Agenda gute Fortschritte zu verzeichnen, und zwar insbesondere bei der Internetnutzung (65 % der EU-Bevölkerung). In einigen Bereichen sind die Fortschritte allerdings enttäuschend. Dies gilt vor allem für die Einführung superschneller Breitbandnetze, die zu den Hauptzielen der Digitalen Agenda gehört, wenngleich auch hier gewisse Fortschritte beim Ausbau bestehender Fernseh- und Kupferkabelnetze erzielt wurden.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte dazu: "Ein Jahr nach dem Start der Digitalen Agenda sehe ich gewisse Fortschritte. Aber Mitgliedstaaten, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Kommission müssen mehr tun, wenn wir das Potenzial der Agenda für die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit, für die Innovationssteigerung und die Schaffung von Wohlstand und Beschäftigung in Europa bestmöglich nutzen wollen. Daher rufe ich alle Beteiligten auf, an den großen langfristigen Nutzen zu denken, den jetzt ein entschiedenes Vorgehen vor allem beim Breitbandausbau verspricht."

In der Digitalen Agenda hat sich die EU verpflichtet, 101 konkrete Aktionen durchzuführen (78 für die Kommission, davon 31 Rechtssetzungsvorschläge, und 23 für die Mitgliedstaaten), die allesamt die Investitionstätigkeit und den Einsatz digitaler Technik steigern sollen. Insgesamt sind 11 Aktionen der Digitalen Agenda bereits abgeschlossen, 6 der für 2010 geplanten Aktionen sind verspätet, die übrigen laufen weitgehend nach Plan.

Stand bei den 13 wichtigsten Leistungszielen:

  • gute Fortschritte in Bezug auf regelmäßige Internetnutzung, Online-Einkauf, elektronische Behördendienste und Niedrigenergiebeleuchtung;
  • gemischte Fortschritte bei der Verfügbarkeit und Verbreitung von Breitbandanschlüssen;
  • unzureichende Fortschritte in Bezug auf grenzüberschreitenden elektronischen Handel, Internet-Präsenz kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Roamingpreise und öffentliche Forschungsinvestitionen.


Hier belegt das "Scoreboard" gute Fortschritte:

  • Regelmäßige Internetnutzung: Schneller Anstieg auf 65 % der EU-Bevölkerung (Ziel: 75 % bis 2015). Auch benachteiligte Gruppen wie Personen mit geringerer Bildung oder ältere Menschen nutzen das Internet nun häufiger, ihr Anteil stieg von 42 % auf 48 %. Dadurch rückt das für 2015 geplante Ziel von 60 % in greifbare Nähe. Der Anteil der Nichtnutzer ist von 30 % auf 26 % der Bevölkerung gefallen.
  • Online-Einkauf: 40 % der EU-Bürger kaufen nun auch online ein (57 % aller Internetnutzer). In 8 EU-Ländern kauft mehr als die Hälfte der Bevölkerung online ein.
  • Elektronische Behördendienste (eGovernment): 41 % der Bürger nehmen elektronische Behördendienste in Anspruch, die Hälfte davon durch Rücksenden ausgefüllter Online-Formulare. Mit Hilfe des eGovernment-Aktionsplans (IP/10/1718) soll bis 2015 erreicht werden, dass 50 % der Bürger und 80 % der Unternehmen elektronische Behördendienste nutzen.
  • Förderung der Niedrigenergiebeleuchtung: Der Marktanteil von Festkörperlichtquellen ist von 1,7 % (2009) auf 6,2 % (2010) gestiegen, ein guter Schritt zur Senkung des Energieverbrauchs für Beleuchtungszwecke um 20 % bis 2020.

Gemischte Fortschritte:

  • Verfügbarkeit und Verbreitung von Breitbandanschlüssen: Grundlegende Breitbandanschlüsse sind auch in abgelegenen Gebieten zunehmend verfügbar. Die Einführung und Verbreitung sehr schneller Breitbandnetze ist derzeit aber noch auf wenige Gebiete (vor allem städtische Ballungszentren) beschränkt. Die Kommission arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an der Umsetzung der Breitbandstrategie, damit jedem Europäer bis 2013 ein grundlegender und bis 2020 ein schneller oder ultraschneller Breitbandanschluss zur Verfügung gestellt werden kann.

Unzureichende Fortschritte:

  • Grenzübergreifender elektronischer Handel: nur ein geringer Zuwachs von 8,1 % auf 8,8 % im Jahr 2010. Ziel der Digitalen Agenda ist, dass 20 % der Bürger 2015 grenzüberschreitend online einkaufen. In einer anstehenden Mitteilung zur eCommerce-Richtlinie wird sich die Kommission mit diesem und anderen Hindernissen befassen, die der Entwicklung des digitalen Binnenmarkts entgegenstehen.
  • Internet-Präsenz kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU): 26 % der KMU kaufen online ein, Tendenz steigend, aber nur 13 % der KMU verkaufen auch online (Zuwachs um 2 Prozentpunkte im letzten Jahr).
  • Roamingpreise: Sie sind 2010 um 1,5 Cent gefallen, betragen aber immer noch das Dreifache der Inlandspreise. Die Digitale Agenda zielt darauf ab, die Preisdifferenz zwischen Inlands- und Roaminganrufen innerhalb der EU bis 2015 an Null anzunähern.
  • Öffentliche Investitionen in die IKT-Forschung und Entwicklung: die Ausgaben öffentlicher Stellen kamen nicht über die 5,7 Mrd. € des Vorjahres hinaus. Um das Ziel einer Verdopplung auf 11 Mrd. € bis 2020 zu erreichen, ist jedoch ein jährlicher Anstieg um 6 % erforderlich.

Wo steht die Kommission bei der Zielerfüllung?
Insgesamt sind bei der Verwirklichung der 101 Aktionen der Digitalen Agenda gute Fortschritte gemacht worden. Fast 10 % der Aktionen sind abgeschlossen, 80 % laufen planmäßig und die übrigen 10 % sind verspätet.

Hintergrund
Der "Fortschrittsanzeiger" bezieht sich auf den Zeitraum Mai 2010 bis Mai 2011. Er geht einher mit einer Reihe von Online-Berichten über besondere Aspekte der Digitalen Agenda, z. B. elektronische Behördendienste oder Vertrauen und Sicherheit im Internet. Der Anzeiger enthält Daten und Analysen, die zuvor in den jährlichen Berichten der Kommission über den Stand des europäischen Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation enthalten waren.


EC: Online-Konsultation zum bestmöglichen Einsatz des Cloud Computing in Europa bis 31.8.2011
06.06.2011
Die Europäische Kommission bittet Bürger, Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und andere Interessenten um Meinungsäußerungen dazu, wie die Vorteile des „Cloud Computing“ am besten genutzt werden können.

Cloud Computing ist eine Technik, mit der Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen über Datennetze (wie z. B. das Internet) auf ihre anderswo (in der "Wolke") gespeicherten Daten und Computerprogramme zugreifen können. Unternehmen – insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen – können dadurch ihre Informatikkosten drastisch senken, und Behörden können ihre Dienstleistungen zu geringeren Kosten erbringen, wobei durch einen effizienteren Einsatz der Anlagen noch Energie gespart wird. Das Cloud Computing wird bereits auf breiter Front eingesetzt, beispielsweise bei Web-gestützten E-Mail-Diensten, und wird weiter zunehmen. Mit "Cloud"-Diensten werden im Jahr 2014 in Europa voraussichtlich Umsätze in Höhe von fast 35 Mrd. EUR erzielt werden. Die Förderung günstiger Bedingungen, damit den Bürgern und Unternehmen die Vorteile dieser neuen technischen Entwicklung bestmöglich zugute kommen, gehört zu den Maßnahmen, die in der Digitalen Agenda für Europa vorgesehen sind. Die öffentliche Online-Konsultation läuft bis zum 31. August 2011. Die Beiträge werden in die Ausarbeitung einer europäischen Strategie für das Cloud Computing einfließen, die die Kommission im Jahr 2012 vorlegen will.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Ich freue mich auf die potenziellen Vorteile des Cloud Computing in Bezug auf Kostensenkungen, bessere Dienstleistungen und neue Geschäftsmöglichkeiten. Wir brauchen jetzt eine wohlformulierte Strategie für das Cloud Computing, damit wir dieses Potenzial bestmöglich nutzen können. Die Beiträge, die wir von allen interessierten Seiten einholen wollen, sind dafür sehr wichtig."

Das Cloud Computing könnte sich zu einer großen neuen Dienstleistungsbranche entwickeln, die gewaltige Chancen für europäische Telekommunikations- und Technologieunternehmen bietet. Auf Kundenseite würden Unternehmen und öffentliche Verwaltungen von niedrigeren Kosten und hochmodernen Diensten profitieren, wenn sie sich für Cloud Computing entscheiden, anstatt die benötigten Softwareanwendungen und Rechneranlagen selbst zu betreiben.
 
Die Kommission bittet alle Interessenten, vor allem aber die Entwickler und Nutzer von Cloud-Lösungen, um Schilderung ihrer Erfahrungen, Bedürfnisse, Erwartungen und Erkenntnisse bezüglich der Nutzung und Erbringung von Cloud-Diensten. In der Konsultation geht es u. a. um folgende Fragen:

  • Datenschutz- und Haftungsfragen, insbesondere grenzübergreifende Aspekte;
  • andere rechtliche oder technische Hindernisse, die die Entwicklung des Cloud Computing in Europa bremsen könnten;
  • Normung und Interoperabilitätslösungen;
  • Einführung von Cloud-Diensten, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen;
  • Möglichkeiten der Forschungs- und Innovationsförderung auf dem Gebiet des Cloud Computing.


Die Konsultationsbeiträge werden in eine europäische Strategie für das Cloud Computing einfließen, die die Kommission im Jahr 2012 vorlegen will. Diese Strategie dient der Klärung der rechtlichen Bedingungen für die Einführung des Cloud Computing, der Förderung der Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Cloud-Branche und eines entsprechenden Marktes sowie der Erleichterung der Einführung innovativer Cloud-Dienste für die Bürger und Unternehmen.


Tender: European e-Skills Week - Einreichfrist 29.7.2011
06.06.2011
Dienstleistungsauftrag - Europäische E-Skills-Woche März 2012

Gegenstand dieses Dienstleistungsauftrags ist die Organisation der Europäischen E-Skills-Woche 2012, einer großen Sensibilisierungskampagne in Europa zur Förderung von E-Skills. Es soll die Möglichkeit geboten werden, die Errungenschaften der E-Skills-Strategie der EU vorzustellen und eine einzigartige gesamteuropäische Plattform bereitzustellen, um die Erfahrungen und bewährten Praktiken und die Zusammenarbeit zu fördern und Interessenvertreter effizient einzusetzen.

Vertragslaufzeit: 12 Monate (ab Auftragsvergabe)

Das maximale Gesamtbudget für diesen Auftrag beträgt 2 000 000 EUR ohne MwSt.

 


FET: Kommission wählt sechs Projekte im Bereich neuer und künftiger Technologien als potenzielle Förderungskandidaten aus
23.05.2011
Die Europäische Kommission hat sechs Forschungsprojekte ausgewählt, die um zwei Spitzenplätze in der Forschung im Bereich neuer und künftiger Technologien (FET, Future and Emerging Technologies) konkurrieren. Die sechs Kandidaten erhalten jeweils rund 1,5 Mio. EUR für ein Jahr, um ihren Vorschlag im Detail ausarbeiten zu können. Im Anschluss daran werden zwei Projekte ausgewählt.

Mit diesen Leitinitiativen (FET Flagship Pilot Actions) soll ein Durchbruch auf maßgebenden Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) erzielt werden, die Lösungen für einige der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft bieten können. Die beiden für eine langfristige Förderung ausgewählten Vorhaben werden eine Laufzeit von zehn Jahren haben und jeweils bis zu 100 Mio. EUR im Jahr an Fördermitteln erhalten.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Die Bewerber in der Endauswahl werden den Grundstein für die Innovationen von morgen legen. Auf dem Gebiet der neuen und künftigen Technologien, von denen eine große Faszination und Inspiration ausgeht, sind in Europa einige weltweit führende Forscher tätig. Durch die Bündelung der Kräfte, mit denen wir uns den großen Herausforderungen stellen, kann die Forschungsförderung auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene zu Innovationen führen, mit denen Probleme wie neurodegenerative Krankheiten und der Klimawandel angegangen werden."

Die Bewerber in der Endauswahl sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • FuturICT Knowledge Accelerator and Crisis-Relief System (IKT-System zur Wissensbeschleunigung und Krisenbewältigung): Mit IKT können enorme Datenmengen und komplexe Situationen analysiert werden, um Landesgrenzen oder Kontinente überschreitende Naturkatastrophen besser vorhersagen oder von Menschen verursachte Katastrophen beherrschen und darauf reagieren zu können.
  • Graphene Science and technology for ICT and beyond (Graphenforschung und –technologie für IKT und darüber hinaus): Graphen ist ein neues, durch Manipulation auf Atom- und Molekülebene geschaffenes Material, das als Wunderwerkstoff des 21. Jahrhunderts das Silizium ablösen könnte.
  • Guardian Angels for a Smarter Life (Schutzengel für ein intelligenteres Leben): Kleinstgeräte ohne Batterien, die sich wie autonome persönliche Assistenten verhalten und Daten erfassen, verarbeiten und übermitteln können, während sie z. B. in der menschlichen Blutbahn zirkulieren.
  • The Human Brain Project (Menschliches Gehirn): Ein Verständnis der Funktionsweise des menschlichen Gehirns kann hirnbezogene oder vom Gehirn inspirierte Entwicklungen für Computerarchitekturen, Neurowissenschaft und Medizin nutzbar machen.
  • IT Future of Medicine (IT-Zukunft der Medizin): Die Digitaltechnik ermöglicht eine individualisierte Medizin, die auf molekularen, physiologischen und anatomischen Daten des einzelnen Patienten beruht und bei der diese Daten unter Zugrundelegung global integrierter medizinischer Erkenntnisse verarbeitet werden.
  • Robot Companions for Citizens (Roboter als Begleiter des Menschen): Intelligente, mit Kunsthaut versehene Roboter, die hochentwickelte kognitive, perzeptive und emotionale Fähigkeiten aufweisen, können den Menschen unterstützen, was dessen Umgang mit Maschinen radikal verändern wird.


Um bahnbrechende Entwicklungen in Gang zu setzen, werden die Bewerber für FET-Leitinitiativen über die herkömmliche IKT-Forschung hinausblicken und sich mit Spezialisten in anderen Bereichen, wie Gesundheits-, Werkstoff- und Neurowissenschaften und Neurorobotik, zusammentun müssen.

Die erfolgreiche Bewältigung solcher Herausforderungen in der Grundlagenforschung wird nur durch die Zusammenarbeit herausragender Wissenschaftler aus ganz Europa möglich sein. Die meisten der heute angekündigten Vorschläge werden von vielen Unternehmen und Forschungsförderungseinrichtungen sowie Hunderten von Wissenschaftlern unterstützt.

Auch die kombinierten Mittel des EU-Forschungsrahmenprogramms, nationaler und regionaler Forschungsprogramme und der Industrie werden dafür nötig sein. Zum Vergleich: Für eine frühere Initiative zur vollständigen Kartierung des menschlichen Erbguts (Human Genome Project) unter Beteiligung von Hunderten von Forschern weltweit wurden über einen Zeitraum von 13 Jahren mehr als 3 Mrd. USD (rund 2,1 Mrd. EUR) aufgewandt. Die FET-Leuchtturmprojekte begegnen Herausforderungen ähnlicher Dimension und bieten potenziell einen vergleichbar beeindruckenden Nutzen.
Die FFG ist an der "FET Flagship Preparatory Action" FLEET als Partnerorganisation beteiligt. FLEET ermöglicht einen Wissensvorsprung durch Überblick über potentielle FET Flagship Kandidaten, Information über die Erkenntnisse aus der Pilotphase und Studie mittels "Policy Training/News", Netzwerkanalyse und Networking-Maßnahmen.

Hintergrund
Projektwettbewerb
: 2010 rief die Kommission die Wissenschaftler Europas auf, Herausforderungen zu benennen und Projekte vorzuschlagen. Aus den 21 eingegangenen Vorschlägen wählte ein Expertengremium sechs Initiativen mit dem größten Potenzial für einen wissenschaftlichen Durchbruch und mit den größten Auswirkungen auf die gesellschaftlichen und industriellen Herausforderungen Europas aus.

Neue und künftige Technologien (FET)
Das Programm FET ist Brutkasten und Navigator für neue Ideen und Themen der langfristigen Forschung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Es wird von der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission verwaltet. FET hat die Aufgabe, über die konventionellen Grenzen der IKT hinauszugehen und sich in unkartierte Gebiete vorzuwagen, in denen die Zusammenarbeit verschiedener natur- und geisteswissenschaftlicher Disziplinen (etwa Biologie, Chemie, Nano-, Neuro- und Kognitionswissenschaften, Ethnologie, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften) zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Das Programm für neue und künftige Technologien begann 1989. Drei Nobelpreisträger aus jüngster Zeit, Theodor Hänsch, Albert Fert und Peter Grünberg, haben alle an Forschungsprojekten mitgewirkt, die mit FET-Mitteln gefördert wurden.
 
FET wird aus dem Siebten EU-Forschungsrahmenprogramm (RP7) finanziert. Die Europäische Kommission erhöht den RP7-Haushalt für die FET-Forschung ausgehend vom heutigen Stand von 100 Mio. EUR jährlich um 20 %, und die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, diese Anstrengungen mit ähnlichen Steigerungen zu unterstützen. Insgesamt sieht die Kommission FET-Forschungsmittel von 500 Mio. EUR für den Zeitraum 2010-2013 vor.


Future Internet: Kommission und europäische Industrie gestalten die Zukunft mit vereinten Kräften
23.05.2011
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, hat die erste Phase einer öffentlich-privaten Partnerschaft zum Internet der Zukunft (FI-PPP) mit einem Finanzierungsvolumen von 600 Mio. EUR eingeleitet.

Ziel dieser Partnerschaft ist die Förderung der Innovation in Europa und die Unterstützung von Unternehmen und Behörden bei der Entwicklung von internetgestützten Lösungen, die es ermöglichen, den exponentiellen Anstieg der Online-Daten zu bewältigen. Bislang hat das Internet Computer und Menschen verbunden, aber dank der Mobiltechnik wird es künftig eine große Vielfalt von Maschinen und Geräten verbinden.

In seiner derzeitigen Form ist das Internet schlicht nicht in der Lage, die künftigen Datenmengen zu verarbeiten, und es bietet auch nicht die notwendige Genauigkeit, Widerstandsfähigkeit und Sicherheit. Im Rahmen der Partnerschaft werden acht Bereiche erforscht, in denen diese numerische Revolution Innovations- und Beschäftigungsimpulse in der Mobilfunkindustrie sowie in den Sektoren Software und Dienstleistungen setzen könnte. Die Europäische Kommission stellt über fünf Jahre Finanzmittel in Höhe von 300 Mio. EUR bereit, und die europäischen Forschungsorganisationen, der öffentliche Sektor und die Industrie steuern einen Betrag in gleicher Höhe zu dieser PPP bei. Die kürzlich eingeleiteten Projekte werden insgesamt mit 90 Mio. EUR von der EU gefördert (die anderen Projektpartner leisten einen gleichwertigen Beitrag). Die Anstrengung der EU im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation zu verstärken und zielgenau auszurichten, ist einer der zentralen Aspekte der Digitalen Agenda für Europa.

Hierzu erklärte die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes: "Der Anteil der Internetwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt wird bis 2014 auf 5,8 % ansteigen, was einem Umsatzvolumen von nahezu 800 Mrd. EUR entspricht. Wir stehen jedoch erst am Beginn der Internet-Ära. Europa muss zur Wahrung einer führenden Stellung auf diesem Sektor sein gesamtes Talent mobilisieren, nicht nur, um seine künftige Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und das Potenzial der Kreativität, der Innovationskraft und des Unternehmertums in Europa zur Entfaltung zu bringen, sondern auch, um europäische Werte wie den Schutz der Privatsphäre, Offenheit und Vielfalt zu verteidigen. Deshalb sollten wir öffentliche Mittel intelligent einsetzen, um Investitionen der betreffenden Branchen zu fördern – falls wir bei Investitionen und Innovationen nicht die Führung übernehmen, werden es unsere Konkurrenten weltweit tun."

Jedes Jahr steigt der Internetdatenverkehr um 60 %. Für viele grundlegende Dienste nutzen wir bereits das Internet. Neue Dienste auf den Gebieten Mobilität, Energiesparen, Gesundheitswesen und Verwaltung werden die Entwicklung neuer Anwendungen anstoßen, die bislang noch gar nicht vorstellbar sind.
 
Um diese Gelegenheit zu nutzen und die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas zu gewährleisten, beteiligt sich die Europäische Union an einer öffentlich-privaten Partnerschaft für das Internet der Zukunft (FI-PPP), mit der eine Reihe zentraler Herausforderungen, die derzeit die Entwicklung des Internet in Europa hemmen, angegangen wird.
152 Organisationen haben eine Vorreiterrolle übernommen und vereinbart, im Rahmen dieser Partnerschaft Europas Internet der Zukunft aufzubauen. Unternehmen, Forschungsorganisationen und Akteure des öffentlichen Sektors haben sich verpflichtet, ebenso wie die EU für die erste Programmphase 90 Mio. EUR aufzubringen. Dies ist die erste Tranche des EU-Beitrags, der sich über die fünfjährige Laufzeit der ÖPP auf 300 Mio. EUR summiert. Die Initiative stützt sich auf die von der EU geförderte laufende Forschung und Zusammenarbeit mit Partnern auf nationaler und regionaler Ebene zur Entwicklung neuer Technologien, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle für das Internet der Zukunft.

Eine standardisierte und interoperable Internetdienstplattform
Das Projekt FI-WARE wird von der EU mit 41 Mio. EUR in Hinblick auf die Entwicklung einer Reihe grundlegender Plattforminstrumente unterstützt, die benötigt werden, um innovative Internetdienste der Zukunft (Schutz der Privatsphäre, Echtzeitverarbeitung, Cloud Computing usw.) aufzubauen. Das Instrumentarium steht jeder beliebigen Stelle zur Innovation offen. Um den Innovationsprozess rasch in Gang zu setzen, wird eine Reihe großmaßstäblicher Tests internetgestützter Dienste und Anwendungen in Städten wie Stockholm und Santander durchgeführt. Acht spezifische Projekte, die jeweils über zwei Jahre mit ca. 5 Mio. EUR gefördert werden, bilden die Speerspitze der Entwicklungen und der Exploration des künftigen Internet in folgenden Bereichen:

  • Umweltdaten im öffentlichen Sektor (ENVIROFI)
  • Intelligentere Wertschöpfung im Nahrungsmittelbereich (SMARTAGRIFOOD)
  • Nutzung der Vorteile des Elektrizitätsmanagements auf Ebene der Gemeinschaft (FINSENY)
  • Intelligentere und effizientere öffentliche Infrastruktur in städtischen Räumen (OUTSMART), Entwicklung von Innovations-Ökosystemen in London (Verkehrs- und Umweltmanagement), Berlin (Abfallwirtschaft), Aarhus (Abwasserwirtschaft), Santander (intelligente Zähler und Straßenbeleuchtung) und Trient (Wasser und Umwelt)
  • Vernetzte Medien, einschließlich "Gaming" (FI-CONTENT)
  • Effizientere Wertschöpfung in der internationalen Logistik (FINEST)
  • Individuelle Mobilität (INSTANT MOBILITY)
  • Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum (SAFECITY).


Hintergrund
An der öffentlich-privaten Partnerschaft zum Internet der Zukunft (FI-PPP) sind insgesamt 152 unterschiedliche Organisationen aus 23 EU-Mitgliedstaaten bzw. mit dem Siebten Forschungsrahmenprogramm der EU (RP7) assoziierten Staaten beteiligt.
Die erste Phase des Projekts FI-PPP erstreckt sich über zwei Jahre (2011-2012) und dient der Entwicklung des Instrumentariums allgemeiner Dienste zur Vorbereitung großmaßstäblicher Tests. In der zweiten Phase (2013-14) erfolgen die großmaßstäblichen Tests innovativer und komplexer Internetdienste und  anwendungen in vielfältigen Bereichen in ganz Europa. Die dritte Phase (2014-2015) ist der Weiterentwicklung dieser Tests in produktive digitale Ökosysteme sowie deren Einbindung in die jeweilige regionale Innovationspolitik gewidmet.
 
FI-PPP ist eine offene Initiative. Das mehrphasige Konzept und offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in Bezug auf FI-WARE gewährleisten Zugänglichkeit und breite Beteiligung. Andere Akteure können die Innovation auf der Grundlage der Arbeit im Rahmen des Projekts weiterführen.

Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit der betreffenden Branche eine Reihe anderer PPP in den Bereichen Innovation und Forschung eingerichtet, nämlich die Initiativen für umweltgerechte Kraftfahrzeuge, die Fabrik der Zukunft und energieeffiziente Gebäude.


eHealth: EU-Online-Konsultation - bis 25. Mai 2011
09.05.2011
Die Europäische Kommission bittet um Ihre Meinungsäußerung zur Verbesserung des Gesundheitswesens durch IKT (elektronische Gesundheitsdienste)

Die Europäische Kommission möchte von Bürgern und anderen betroffenen Parteien erfahren, wie die EU dazu beitragen kann, dass durch Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Gesundheitssektor ("eHealth") die Qualität und Effizienz der Gesundheitsfürsorge verbessert wird. Die IKT spielen bei der Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen für die europäischen Gesundheitssysteme – Alterung der Bevölkerung, Zunahme chronischer Krankheiten, Mittelkürzungen und Personalmangel – bereits eine wichtige Rolle, denn sie ermöglichen Ferndiagnosen, die Fernüberwachung des Zustands von Patienten und die sichere Übermittlung von Patientenakten zwischen den im Gesundheitswesen Tätigen. Die elektronischen Gesundheitsdienste lassen sich jedoch in Zukunft noch beträchtlich weiterentwickeln. Sie können ferner einen wichtigen Beitrag zu einem unabhängigeren und würdigeren Leben insbesondere der älteren Mitbürger leisten. Immer mehr Patienten nutzen selbst technologische Mittel, um sich über Krankheiten zu informieren und mit diesen umzugehen. eHealth wird nie die Menschen ersetzen, kann jedoch das Gesundheitspersonal in die Lage versetzen, mehr Zeit auf den direkten Kontakt mit den Patienten zu verwenden. Die Förderung der elektronischen Gesundheitsdienste ist ein wichtiges Ziel der Digitalen Agenda für Europa. Die Online-Konsultation der Öffentlichkeit läuft bis zum 25. Mai. Die Beiträge werden in die Aufstellung des Aktionsplans 2012-2020 für elektronische Gesundheitsdienste eingehen, den die Kommission bis Ende 2011 vorlegen will.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "In einer Zeit, in der Bürger und Regierungen enorm sparen müssen, können elektronische Gesundheitsdienste zur Steigerung der Effizienz der Gesundheitssysteme beitragen, die Wirtschaft unterstützen und die Autonomie der Patienten erhöhen. Alle Beiträge zu der Frage, wie eHealth zum Nutzen aller am besten eingesetzt werden kann, sind willkommen."

Die Kommission lädt alle interessierten Parteien, einschließlich der im Gesundheitswesen Tätigen und der Patienten, ein, sich zu den Hauptvorteilen elektronischer Gesundheitsdienste, den wichtigsten Hemmnissen für eine breit angelegte Einführung und zu den Maßnahmen zu äußern, die die Europäische Kommission zur Beseitigung dieser Hemmnisse ergreifen sollte. Die Akteure des Sektors können außerdem Angaben dazu machen, wie ihrer Ansicht nach die Interoperabilität am besten verbessert werden kann, wie die Kommission bei den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit eHealth vorgehen sollte und welche Methoden zur Unterstützung der Innovation am besten geeignet sind.
 
In dem Fragebogen werden Beiträge zu folgenden Zielen erbeten:

  • Sensibilisierung für die Vorteile und Möglichkeiten elektronischer Gesundheitsdienste
  • Bewältigung der Interoperabilitätsprobleme bei eHealth-Technologien
  • Erhöhung der Rechtssicherheit im Bereich elektronischer Gesundheitsdienste
  • Unterstützung von Innovation und Forschung.

Der neue Aktionsplan 2012-2020 für elektronische Gesundheitsdienste wird die Gelegenheit bieten, auf den Maßnahmen des ersten Aktionsplans dieser Art aus dem Jahr 2004 aufzubauen, dabei einen Schritt weiter zu gehen und für den Bereich eHealth in Europa vor dem Hintergrund der Digitalen Agenda für Europa, der Innovationsunion und der Europäischen Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter eine längerfristige Perspektive zu formulieren.
Anhand der Antworten auf den Fragebogen wird die Kommission ferner leichter beurteilen können, ob die von ihr vorgeschlagenen politischen Ziele technisch durchführbar und in der Praxis umsetzbar sind und den Erwartungen der Betroffenen entsprechen. Die Antworten sind bis zum 25. Mai zu übermitteln; sie werden in die Ausarbeitung des Aktionsplans 2012-2020 eingehen.

Hintergrund
Die Europäische Kommission investiert bereits seit über 20 Jahren in die Forschung für elektronische Gesundheitsdienste. Seit 2004 der erste Aktionsplan verabschiedet wurde, entwickelt sie auch gezielte politische Initiativen zur Förderung einer breit angelegten, europaweiten Einführung von eHealth-Technologien.
2010 wurden die Leitinitiativen Digitale Agenda für Europa und Innovationsunion im Rahmen der EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum eingeleitet. In beiden Leitinitiativen kommt den elektronischen Gesundheitsdiensten eine wichtige Rolle zu:  Die Digitale Agenda für Europa enthält eine Reihe spezifischer Maßnahmen und Ziele für diesen Bereich, im Rahmen einer umfassenderen Strategie für eine tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben. In der Strategie für die Innovationsunion wird die Idee einer Europäischen Pilot-Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter vorgestellt, die 2011 eingerichtet wird.


Ein europäisches Patent zur Stärkung von Forschung und Innovation
09.05.2011
Die Kommission schlägt ein einheitliches europäisches Patent vor. Es soll in 25 Mitgliedstaaten gelten und die Kosten für Unternehmen um 80 % verringern.

Erfindungen wie die Servolenkung für Fahrräder oder der Internetanschluss am Stromnetz haben ihren Ursprung in der Europäischen Union. Sie sind durch ein Patent geschützt und dürfen ohne Genehmigung des Patentinhabers weder hergestellt, noch verwendet, noch in den Handel gebracht werden.

Patentantragsverfahren sind derzeit umständlich und teuer. Nach der Erteilung durch das Europäische Patentamt (EPA) muss ein Patent in allen Mitgliedstaaten validiert werden, in denen der Erfinder sein Patent schützen lassen will. Abgesehen von den Verwaltungsformalitäten fallen bei diesem Verfahren auch hohe Übersetzungskosten an. So muss ein Unternehmen, das eine Erfindung in der gesamten Union unter Schutz stellen möchte, bis zu 32.000 Euro ausgeben, in den USA kostet dies im Durchschnitt nur 1.850 Euro.

Fünfundzwanzig Mitgliedstaaten - Spanien und Italien beteiligen sich nicht - haben beschlossen, hier Abhilfe zu schaffen und ein einheitliches, einfaches und erschwingliches Patent in der EU zu schaffen. Im Anschluss an diese Initiative hat die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge zur Einführung dieses Patents vorgelegt.

Bei dem neuen System zum Schutz des geistigen Eigentums werden sich die Kosten je Patent langfristig auf 680 Euro belaufen. Die Patentierung wird also wesentlich billiger werden. Da das System ein innovationsförderndes Umfeld schafft - eine wesentliche Voraussetzung für dauerhaftes Wirtschafswachstum - wird es Investoren und Forscher anziehen und damit den Binnenmarkt stärken.

Konkret sehen die Vorschläge der Kommission folgende Maßnahmen vor:

  • Das einheitliche Patent wird nach Erteilung automatisch in den 25 Mitgliedstaaten validiert. Auf diese Weise fallen umständliche Verwaltungsvorgänge und erhebliche Übersetzungskosten weg.
  • Die Anträge können in einer beliebigen Sprache gestellt werden, müssen aber immer in eine der Arbeitssprachen des EPA - Englisch, Französisch, Deutsch - übersetzt werden. Die Übersetzungskosten werden dem Patentinhaber erstattet. Bis ein maschinelles Übersetzungssystem zur Verfügung steht, werden vorübergehend Sonderregelungen für zusätzliche Übersetzungen gelten.

Die Verordnungsentwürfe sind dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament übermittelt worden. Die Kommission hofft, dass sich Spanien und Italien auf lange Sicht ebenfalls dazu entschließen, sich am einheitlichen europäischen Patent zu beteiligen.  


Auftragsstudie der Europäischen Kommission : IKT-Forschung und Einsatz von Elektrofahrzeugen (Einreichfrist 31.5.2011)
09.05.2011
Die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien vergibt einen Studienauftrag zum Thema "Die Auswirkungen der IKT-Foschung und -Entwicklung beim großflächigen Einsatz von Elektrofahrzeugen"

Kurzbeschreibung des Auftrages:
"Ziel dieser Studie ist die Analyse der Bedingungen, die für die Verzögerung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen in Europa verantwortlich sind. Untersucht werden sollen speziell die
Hindernisse in Forschung, Entwicklung und Industrialisierung der erforderlichen intelligenten Systeme und Architekturen im Allgemeinen sowie umweltbezogene und sozioökonomische Bewertungen elektrischer Mobilität."

Der Auftragswert beträgt maximal 200.000 Euro.
Angebote können bis zum 31. Mai 2011 an die folgende Adresse eingereicht werden:

European Commission
DG Information Society and Media
Directorate G - unit G2 - BU31 4/31
for the attention of Mr Augusto de Albuquerque
B- 1049 Brussels, Belgium

Digitale Agenda: Internetdomäne „.eu“ hilft kleinen Unternehmen beim Auftritt im Binnenmarkt
26.04.2011
Anfang April war der fünfte Geburtstag des europäischen Internet-Domänennamens. „.eu“ ist heute die neuntgrößte Top-Level-Domain (TLD, Domäne oberster Stufe) und steht bei der Beliebtheit der Länderdomänen weltweit auf Rang 5.

In Europa nimmt die europäische Internetdomäne den 4. Platz ein. Der Besitz einer ".eu"-Domäne ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen von Vorteil, weil dadurch ihre Sichtbarkeit auf den europäischen Märkten verbessert wird und sie sich mit einer europaweiten Identität im Internet präsentieren können. Die Registrierungen für ".eu"-Domänen haben seit der Einführung ständig zugenommen und werden nun bald die 3,5-Millionen-Marke übersteigen, wodurch ".eu" weltweit bei der Beliebtheit der TLD auf Platz 9 kommt.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: „Wie ich erfreut feststelle, wird '.eu' gerade unter kleinen und mittleren Unternehmen, die eine bessere Sichtbarkeit im europäischen Binnenmarkt anstreben, immer beliebter. Eine Webpräsenz unter einer '.eu'-Adresse gibt Personen und Unternehmen eine europäische Identität, die über Grenzen hinweg von potenziellen Kunden sofort wiedererkannt wird."

Eine ".eu"-Webadresse wird unmittelbar von möglichen Kunden wiedererkannt, die ansonsten bei einem Unternehmen mit einer ihnen unbekannten Länderdomäne vielleicht zögern würden. Diese KMU nutzen z. B. einen ".eu"-Domänennamen: viele kleine lokale Unternehmen in der Toskana (Italien), ein litauischer Swimmingpoolanbieter, eine britische Veranstaltungsmarketing-Firma oder auch ein niederländisches Kinderbekleidungsgeschäft.

Ein ".eu"-Domänenname ist nicht nur leicht anzumelden, sondern im Problemfall auch einfach zu verwalten, weil dies in jeder der 23 EU-Amtssprachen erfolgen kann. Darüber hinaus sind in ".eu"-Webadressen links vor dem Punkt auch besondere Buchstaben wie zum Beispiel Umlaute sowie nichtlateinische Schriftzeichen wie etwa die kyrillischen Buchstaben oder die griechischen Buchstaben „ zulässig (wodurch sogenannte internationale Domänennamen oder IDNs entstehen).

Am weitesten verbreitet sind die ".eu"-Domänennamen in Deutschland (31 % aller Registrierungen), den Niederlanden (13 %), dem Vereinigten Königreich (10 %), Frankreich (9 %) und Polen (6 %). In jüngster Zeit hat ihre Verwendung auch in der Tschechischen Republik, Estland, Litauen, Polen und der Slowakei schnell zugenommen.
 
Hintergrund
Die Domäne ".eu" wurde erstmals am 7. Dezember 2005 zunächst für Inhaber früherer Rechte wie Markeninhaber und öffentliche Stellen zugänglich gemacht. Seit Anfang April 2006 können alle in der EU ansässigen Bürger und Organisationen eine Registrierung beantragen. Die Verwaltung des ".eu"-Registers (der Datenbank aller registrierten ".eu"-Domänennamen) wurde der unabhängigen gemeinnützigen Einrichtung EURid anvertraut. An ihrem ersten Jahrestag waren 2,5 Millionen ".eu"-Domänennamen registriert, und 2007 kamen weitere 300 000 Domänennamen hinzu. Im Jahr 2009 erreichte die Zahl der Registrierungen die 3-Millionen-Marke.


Digitale Agenda: Schutz der Mitgliedstaaten gegen Cyber-Angriffe – die Europäische Kommission zieht Bilanz
11.04.2011
In einem Bericht, in dem die Europäische Kommission eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung ihres EU-weiten Aktionsplans aus dem Jahr 2009 zieht, lobt sie die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, kritische Informationsinfrastrukturen gegen Cyber-Angriffe und Ausfälle zu schützen.

Der Bericht verweist jedoch auch darauf, dass weitere Maßnahmen auf diesem Gebiet notwendig sind, vor allem der Aufbau eines effizienten Netzes von Computer-Notfallteams (Emergency Response Teams, CERT) bis 2012. Die Cyber-Sicherheit und der Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen sind nicht nur Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen Vertrauen in das Internet und andere Netze fassen, sondern auch eine Kernpriorität der Digitalen Agenda für Europa.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, sagte: "Die Europäer haben Anspruch auf Zugang zu sicheren, stabilen und robusten Online-Netzen und –Diensten. In den letzten beiden Jahren haben wir deutliche Fortschritte erzielt, doch müssen wir in der EU und weltweit unsere Anstrengungen noch forcieren, um den sich ständig wandelnden Cyber-Bedrohungen begegnen zu können."

Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass neue und technologisch komplexere Cyber-Angriffe lebenswichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionen stören oder zerstören können. Beispiele hierfür sind die Angriffe auf die Netze des französischen Finanzministeriums vor dem G20-Gipfel, auf das EU-Emissionshandelssystem und gerade erst auf den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Kommission selbst. Diese Ereignisse zeigen, wie wichtig es ist, bis nächstes Jahr ein gut funktionierendes Netz von staatlichen bzw. nationalen Computer-Notfallteams in Europa zu schaffen, noch regelmäßiger Simulationen von Cyber-Angriffen durchzuspielen und Sicherheitsfragen der Governance angesichts neu entstehender Technologien wie Cloud-Computing zu behandeln.
 
Wichtigste Ergebnisse des Berichts

Die Mitgliedstaaten haben mittlerweile mehrheitlich ein nationales/staatliches Computer-Notfallteam (CERT) eingesetzt. Der regelmäßige Austausch bewährter Maßnahmen über das 2009 eingerichtete Europäische Forum der Mitgliedstaaten hat zu einer ständigen Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geführt. Der Aufbau der europäischen öffentlich-privaten Partnerschaft für Robustheit (EP3R) war Voraussetzung dafür, den privaten Sektor in die Anhebung des Sicherheitsniveaus unseres digitalen Umfelds einzubinden und einen soliden europäischen Markt für Informationssicherheit aufzubauen.

Der Bericht zeigt die Perspektiven für die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet auf. Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und dem Privatsektor auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene folgende Wege beschreiten:

  • Einführung von CERT in den übrigen Mitgliedstaaten und für die EU-Organe bis 2012
  • Ausarbeitung eines europäischen Notfallplans für Netzstörungen bis 2012, gestützt auf nationale Notfallpläne für Netzstörungen
  • Veranstaltung regelmäßiger Übungen zu Netzstörungen sowohl auf nationaler Ebene (dies ist bislang nur in 12 Mitgliedstaaten geschehen) als auch auf europäischer Ebene, wie beispielsweise die Übung "Cyber Europe" im Jahr 2010
  • Förderung global vereinbarter Grundsätze für die Stabilität und Robustheit des Internet
  • Aufbau strategischer Partnerschaften auf diesem Gebiet mit wichtigen Nicht-EU-Ländern (vor allem mit den USA) sowie Förderung der Diskussionen in internationalen Foren wie der G8
  • Suche nach den besten Governance-Strategien für neu entstehende Technologien mit globaler Auswirkung, wie das Cloud-Computing

Hintergrund
Im März 2009 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung zum Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen – Schutz Europas vor Cyber-Angriffen und Störungen großen Ausmaßes: Stärkung der Abwehrbereitschaft, Sicherheit und Stabilität, in der ein Aktionsplan zum Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen dargelegt wird, damit die EU besser auf Cyber-Angriffe und Ausfälle vorbereitet ist und diese besser abwehren kann.
Die 2010 veröffentlichte Digitale Agenda für Europa unterstreicht, wie wichtig Vertrauen und Sicherheit sind, und fordert alle Akteure dringend dazu auf, mit vereinten Kräften wirksame und koordinierte Mechanismen zu entwickeln, um auf die neuen und immer komplexeren Cyber-Risiken reagieren zu können.
Am 30. September 2010 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag zur Stärkung und Modernisierung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit.


Name für das neue Forschungs- und Innovationsprogramm der EU gesucht!
04.04.2011
Bis zum 10. Mai 2011 können ForscherInnen, IngenieurInnen, UnternehmerInnen, Innovatoren, StudentInnen und jede/r, der/die eine gute Idee hat, einen passenden, ansprechenden und einprägsamen Namen für das neue EU-Programm für Forschung und Innovation für den Zeitraum nach 2013, also nach dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, vorschlagen.
Dieser von der Europäischen Kommission ausgeschriebene Wettbewerb steht im Zusammenhang mit der laufenden Konsultation der AkteurInnen zum Grünbuch der Kommission über das neue Programm, das im Zentrum der Initiative zur Innovationsunion und der Strategie Europa 2020 stehen wird. Die Kommission schlägt einen noch besseren Weg zur Unterstützung europäischer Forscher und Innovatoren vor. Exzellenz soll noch stärker gefördert werden, und es soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass gute Ideen auf dem Markt umgesetzt werden und zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und neuen Arbeitsplätzen führen. Das neue Programm wird sich auf eine "Gemeinsame Strategie" stützen und unterschiedliche Finanzierungsformen kohärent und flexibel einsetzen. So wird sich die Forschungsförderung besser an die globalen Herausforderungen anpassen und entscheidend zur EU-Gesamtstrategie Europa 2020 beitragen können. Unnötiger Verwaltungsaufwand wird beseitigt und die Beteiligung wird einfacher. Die Kommission sucht nun einen neuen Namen für das Programm. Hochqualifizierte Juroren sollen aus den eingegangenen Vorschlägen eine Vorauswahl treffen, die dann im Internet zur Abstimmung vorgelegt wird. 
Dazu Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung und Innovation: "Die Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung haben Europa gute Dienste geleistet. Sie schaffen noch heute Wachstum und Arbeitsplätze und erhöhen unsere Lebensqualität. Das neue Programm für Forschung und Innovation stellt jedoch einen Neubeginn und eine neue Erfahrung dar – deshalb brauchen wir einen neuen Namen. Wir müssen die Akteure und die Öffentlichkeit ansprechen und erreichen, dass unserer Arbeit größere politische und mediale Aufmerksamkeit zuteil wird. Dies kann dann zu einer größeren Beteiligung und zu besseren Ergebnissen führen. Das neue Programm soll eine eindeutige Identität erhalten, aus der sein Zweck hervorgeht. Es soll nicht einfach nur ein weiteres Rahmenprogramm sein. Daher appelliere ich an die Kreativität der Bürger und fordere sie auf, einen Namen vorzuschlagen." 
 
In dem im Februar vorgelegten Grünbuch der Kommission wird eine gemeinsame Strategie für Forschung und Innovation vorgeschlagen, die sich von den Vorgehensweisen der Vergangenheit trennt und die Herausforderungen, vor denen wir in den nächsten zehn Jahren und danach in Europa stehen werden, ganz neu angeht. Dieser neue Ansatz erfordert eine neue "Identität". Daher wird nun ein Wettbewerb ausgeschrieben, bei dem ein Name gesucht wird, den man mit Forschung und Innovation in Zusammenhang bringt und der außerdem originell, einprägsam sowie leicht auszusprechen und zu buchstabieren ist. Er soll in vielen Sprachen verwendet werden können oder aber leicht übersetzbar sein.

Vorschläge für den neuen Namen können bis zum 10. Mai 2011 über die Website YOU NAME IT! eingereicht werden, der auch die Teilnahmeregeln und -bedingungen zu entnehmen sind.

Eine internationale Jury wird drei Vorschläge ermitteln, über die dann die Bürger im Internet abstimmen werden. Zur Jury gehören:
- Carmen Vela, geschäftsführende Direktorin bei INGENASA, einem innovativen KMU des Biotechnologiesektors (Madrid, Spanien),
- Frank Gannon, Queensland Institute of Medical Research (QIMR), Direktor und Geschäftsführer,
- Anne L'Huillier, Stipendiatin des Europäischen Forschungsrates, Professorin für Kernphysik an der Universität Lund (Schweden), Trägerin des L’Oréal-Unesco-Preises 2011,
- Eric Hollander, Kreativdirektor bei AIRONAIR, Spezialist für Warenzeichen und Kommunikation,
- Anna Innamorati, Leiterin des Büros der McCann Company in Rom, Spezialistin für Warenzeichen und Kommunikation,
- Massimo Busuoli, Leiter des Brüsseler Büros der ENEA (italienische Agentur für neue Technologien, Energie und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung).

Am 10. Juni wird Kommissarin Geoghegan-Quinn anlässlich der Konferenz zum Abschluss der laufenden Konsultation zur Gemeinsamen Strategie den endgültigen Namen bekanntgeben.
Der Gewinner bzw. die Gewinnerin kann an der European Innovation Convention am Jahresende in Brüssel teilnehmen (die Kosten dafür übernimmt die Kommission) und wird mit Kommissarin Geoghegan-Quinn und anderen führenden Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zusammentreffen.

Hintergrund
Das neue System für die Finanzierung von Forschung und Innovation wird auf den Erfolgen des derzeitigen Forschungsrahmenprogramms (RP7), des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT) aufbauen.

Mit ihm soll der Beitrag maximiert werden, den die von der EU geförderte Forschung und Innovation zum nachhaltigen Wachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Bewältigung der großen Herausforderungen für Europa (wie Klimawandel, Energieversorgungs- und Ernährungssicherheit, Gesundheit und Alterung der Gesellschaft) leistet.

Dies soll durch ein einheitliches Instrumentarium erreicht werden, das die gesamte Innovationskette von der Grundlagenforschung bis hin zur Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen umfasst. Ebenso sollen nicht technologische Innovationen gefördert werden, z. B. in den Bereichen Design und Marketing.

Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
28.03.2011
Bis zum 20. Mai 2011 wartet die Europäische Kommission im Rahmen eine Online-Befragung auf Ihren Input!

Die Europäische Kommission will mit diesen Änderungen die Teilnahme einfacher machen, die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen stärken und das Kosten-/Nutzenverhältnis verbessern. Der in einem Grünbuch dargelegte Vorschlag für einen "Gemeinsamen Strategierahmen" würde das derzeitige Forschungsrahmenprogramm (RP 7), das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie das Europäische Innovations- und Technologieinstitut erfassen.

Damit wäre entlang der gesamten "Innovationskette" von der Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen für kohärente Finanzierungsinstrumente gesorgt und würden auch nicht technologische Innovationen in Bereichen wie Design und Marketing unterstützt. Das Grünbuch der Kommission bietet ferner die Grundlage für eine weitreichende Vereinfachung von Verfahren und Bestimmungen. Die Änderungen zielen darauf ab, den Beitrag, den die Forschungs- und Innovationsförderung der EU zur Innovationsunion und zur Strategie Europa 2020 leistet, zu maximieren. Die Beteiligten können sich bis zum 20. Mai 2011 zu den Vorschlägen äußern.

Dazu Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung und Innovation: "Unser Ziel ist es, aus jedem Euro, den die EU in Forschung und Innovation investiert, maximalen Nutzen zu ziehen. Angesichts der großen Herausforderungen, die sich im Hinblick auf Klimawandel, Energieeffizienz und Lebensmittelsicherheit stellen, wollen wir, dass EU-Finanzierungen das enorme Potenzial verwirklichen, das sie im Hinblick auf die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Lebensqualität in der EU bieten. Wenn wir unsere Programme kohärenter und einfacher gestalten, erleichtern wir Forschern und Innovatoren – insbesondere KMU – das Leben, sind attraktiver für Antragsteller und erzielen bessere Ergebnisse. Ich freue mich auf eine ausführliche und innovative Debatte, bei der wir auch das Internet und soziale Medien nutzen werden."

Frau Geoghegan-Quinn veröffentlicht das Grünbuch in Zusammenarbeit mit den sechs anderen Kommissionsmitgliedern mit Zuständigkeit für Forschung und Innovation, d. h. den Vizepräsidenten Kallas, Kroes und Tajani sowie den Kommissaren Vassiliou, Potočnik und Oettinger.
 
Einfacherer Zugang zur Forschungs- und Innovationsförderung der EU
Die Kommission schlägt in ihrem Grünbuch einen "Gemeinsamen Strategierahmen" vor, der drei Schlüsselelemente umfasst:
Erstens einen klaren Schwerpunkt auf drei Zielen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken, um in der EU ein wissenschaftliches Fundament zu schaffen, das weltweit seinesgleichen sucht, die Wettbewerbsfähigkeit umfassend zu fördern, und die großen Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourceneffizienz, Energieversorgungs- und Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und alternde Bevölkerung anzugehen.
Zweitens soll die EU-Förderung attraktiver und der Zugang für die Teilnehmer einfacher gemacht werden, indem beispielsweise eine einzige Anlaufstelle mit gemeinsamen IT-Werkzeugen oder ein "One-Stop-Shop" eingerichtet wird, bei dem die Teilnehmer während des gesamten Finanzierungsprozesses beraten und unterstützt werden. Ferner sind im Gemeinsamen Strategierahmen vereinfachte und stärker rationalisierte Finanzierungsinstrumente vorgesehen, die die gesamte Innovationskette abdecken, einschließlich Grundlagenforschung, angewandter Forschung, Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Industrie sowie Innovation auf Unternehmensebene. Flexibilität wird gefördert, um zu mehr Diversität und einer stärkeren Einbeziehung von Unternehmen zu gelangen. Die Antragsteller sollten sich für mehrere verschiedene Projekte bewerben können, ohne jedes Mal die gleichen Angaben vorlegen zu müssen.
Drittens eine deutliche Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren, anhand deren die Verwendung der erhaltenen Mittel belegt werden muss. Dies könnte auch einen stärkeren Rückgriff auf Pauschalzahlungen zur Folge haben.

Einfachere Verfahren werden die Finanzkontrolle im Zusammenhang mit EU-Steuergeldern einfacher und wirksamer machen. Weitere Ideen, die im Grünbuch angesprochen werden, sind zusätzliche Schritte zur Zusammenführung der nationalen Forschungsförderung durch die Mitgliedstaaten, eine bessere Verknüpfung mit Maßnahmen des Kohäsionsfonds, die Nutzung von EU-Finanzierungen zur Stimulierung der öffentlichen Auftragsvergabe, mehr Erfolgsprämien, die weitere Stärkung der Rolle des Europäischen Forschungsrats und von Finanzierungsinstrumenten wie der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis, Darlehensbürgschaften und Risikokapitalinvestitionen sowie die Festlegung von Leistungsindikatoren zur Messung des Erfolgs der Forschungs- und Innovationsförderung der EU.

Die Kommission wird in den kommenden Wochen einen Wettbewerb ausschreiben, um einen möglichst inspirierenden Namen für den neuen gemeinsamen Rahmen zu finden.
Die Vorschläge der Kommission tragen den Zwischenbewertungen des derzeitigen 7. Rahmenprogramms und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in vollem Umfang Rechnung. Die Stellungnahme der Kommission zur Bewertung des RP 7 wurde ebenfalls veröffentlicht.

Nächste Schritte
Auf die Befragung kann ab sofort  reagiert werden. Einsendeschluss für Beiträge ist der 20. Mai 2011. Am 10. Juni 2011 organisiert die Kommission als Folgemaßnahme zur öffentlichen Anhörung eine große Abschlusskonferenz. Bei dieser Gelegenheit wird der Name des neuen Strategierahmens bekanntgegeben.
 
Die Kommission wird dann Ende 2011 einen Legislativvorschlag für die Finanzierung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten aus dem EU-Haushalt in der Zeit nach 2013 vorlegen.

Hintergrund
Das aktuelle Forschungsrahmenprogramm (RP 7) verfügt über ein Budget von 53 Mrd. EUR (2007-2013). Bisher wurden daraus über 9000 Projekte gefördert. Einer Studie zufolge werden allein die für das Jahr 2011 ausgewählten Projekte bis zu 165 000 Arbeitsplätze schaffen.
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist mit Mitteln in Höhe von 3,6 Mrd. EUR (2007-2013) ausgestattet und hat alleine durch Darlehensbürgschaften und innovative IKT-Pilotprojekte über 100.000 KMU unterstützt.
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) ist eine eigenständige Einrichtung der EU, die über das völlig neue Konzept der Wissens- und Innovationsgemeinschaften internationale Spitzenleistungen auf dem Gebiet der Innovation fördert. Für den Zeitraum  2007-2013 hat das EIT 309 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt erhalten.


Kommission: Konsultation über Europa-2020-Projektanleihen zur Infrastrukturfinanzierung - bis 2.5.2011
14.03.2011
Dieses Anleihemodell soll dazu beitragen, die Attraktivität privater Projektträger für Kapitalmarktanleger wie Pensionsfonds oder Versicherungsgesellschaften zu erhöhen. Die Emission projektbezogener Anleihen wird im Jahreswachstumsbericht als vorrangige Maßnahme zur Wachstumsförderung genannt.

Vorausgegangen war eine entsprechende Ankündigung von Präsident José Manuel Barroso in seiner Ansprache zur Lage der Union. Zum Auftakt dieser Initiative erklärte Wirtschafts- und Währungskommissar Olli Rehn: "Finanzinstrumente sollten bei der Finanzierung von Projekten im öffentlichen Interesse eine größere Rolle spielen. Die öffentlichen Haushalte sind derzeit konsolidierungsbedürftig. Wir müssen aber trotzdem ein nachhaltiges Wachstum in Europa fördern. EU-Haushaltsmittel müssen wirkungsvoller eingesetzt werden, damit Projekte dieser Art für Kapitalmarktanleger interessant werden. Aus diesem Grund arbeiten wir bei diesem Projekt mit der Europäischen Investitionsbank zusammen."
Der Präsident der Europäischen Investitionsbank, Philippe Maystadt, erklärte: "Durch die Finanzkrise hat die Infrastrukturfinanzierung in Europa gelitten, und die Banken sehen sich bei langfristigen Ausleihungen mit neuen Einschränkungen konfrontiert. Projektbezogene Anleihen könnten eine Möglichkeit darstellen, andere Investoren, wie Pensionsfonds oder Versicherungsgesellschaften, zur Bereitstellung von Kapital zu veranlassen und eine nützliche Ergänzung zu den traditionellen Finanzierungsformen darstellen."

Ein Blick auf die von den Mitgliedstaaten im Verkehrsbereich geplanten Investitionen zeigt, dass ab 2013 etwa 21,5 Mrd. EUR jährlich benötigt werden, um erhebliche Engpässe zu beseitigen, fehlende Grenzverbindungen herzustellen und Verkehrsträger miteinander zu verknüpfen.

Das Konsultationspapier wurde unter Federführung von Präsident Barroso in enger Zusammenarbeit mit Vizepräsident Siim Kallas (Verkehr) und Vizepräsidentin Neelie Kroes (Digitale Agenda) sowie den Kommissionsmitgliedern Günther Oettinger (Energie) und Janusz Lewandowski (Haushalt) ausgearbeitet.
 
Gewaltiger Infrastrukturinvestitionsbedarf in den nächsten zehn Jahren
In den kommenden zehn Jahren werden zur Realisierung der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 Rekordinvestitionen in die europäischen Verkehrs-, Energie, Informations- und Kommunikationsnetze erforderlich sein. Die Schaffung intelligenter, modernerer und vollständig vernetzter Infrastrukturen wird die Vollendung des Binnenmarkts vorantreiben. Vorläufigen Schätzungen zufolge liegt der Investitionsbedarf bei transeuropäischen Verkehrsnetzen, Energie und Informations- und Kommunikationstechnologien zwischen 1,5 und 2 Billionen EUR. Auch angesichts der außerordentlich angespannten Lage der Staatshaushalte ist es deshalb erforderlich, den privaten Sektor verstärkt an der Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu beteiligen.

Die Europa-2020-Projektanleihen
Bei diesem Projektanleihe-Modell sollen private Projektträger, die zur Finanzierung bestimmter Infrastrukturprojekte Anleihen ausgeben, von der EU Unterstützung erhalten. Dies dürfte sie für institutionelle Kapitalmarktanleger interessanter machen. Die Rolle der Kommission und der EIB wird im Wesentlichen darin bestehen, einen Teil des Projektrisikos zu übernehmen. Dies wird das Rating der von den Projektträgern emittierten vorrangigen Schuldtitel verbessern und gewährleisten, dass diese Schuldtitel als Anleihen bei institutionellen Anlegern platziert werden können. Da die Beteiligung der EU nach oben begrenzt ist, werden für den EU-Haushalt keine unbegrenzten oder Eventualverbindlichkeiten entstehen.
Genutzt werden könnte dieses Modell für Projekte, die als wirtschaftlich und technisch durchführbar sowie als kostenwirksam eingestuft werden und bei denen Aussicht auf wirtschaftliche Bestandsfähigkeit besteht.
Im Rahmen der Überprüfung des EU-Haushalts  wurde aufgezeigt, wie Finanzinstrumente verstärkt für politische Ziele der EU genutzt und auf den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit ab 2014 abgestimmt werden können.

Nächste Schritte
Zu dem Konsultationspapier kann derzeit Stellung genommen werden. Einsendeschluss ist der 2. Mai 2011. Am 11. April wird die Kommission zusammen mit der EIB eine Konferenz zu dieser Initiative veranstalten, deren Ergebnisse in das Konsultationsverfahren einfließen werden. Nach Durchführung einer Folgenabschätzung wird die Kommission einen Vorschlag zur Realisierung der Europa-2020-Projektanleihen vorlegen.


EC: Öffentliche Konsultation zur elektronischen Signatur und Identifizierung – bis 15.4.2011
28.02.2011
Verbraucher und Unternehmen bringen Onlinetransaktionen wenig Vertrauen entgegen. Um dieses Problem anzugehen, möchte die Europäische Kommission von Bürgern und anderen interessierten Kreisen erfahren, wie die elektronische Signatur und die elektronische Identifizierung (eID) und Authentifizierung zur Entwicklung des europäischen digitalen Binnenmarkts beitragen können. Noch stellen die Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Identität und Unterschrift von Personen ein starkes Hemmnis für die Entwicklung der EU-Onlinewirtschaft dar.

Elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung (eID) und Authentifizierung können wichtige Instrumente sein, die es sowohl Nutzern als auch Anbietern ermöglichen, sich auf sichere, vertrauenswürdige und nutzerfreundliche Onlinedienste zu stützen, müssen aber in allen Mitgliedstaaten funktionieren, um wirksam zu sein. Die Kommission wird die Ergebnisse dieser Konsultation bei der Überprüfung der geltenden eSignatur-Richtlinie und bei der Vorbereitung einer geplanten Initiative zur gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung berücksichtigen. Die Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs und Handels und die Vereinfachung von Online-Verwaltungsgeschäften im Binnenmarkt sind wichtige Aspekte der Digitalen Agenda für Europa.

Die Online-Konsultation wird bis zum 15. April 2011 laufen.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Ich heiße alle Beiträge zu der Frage willkommen, wie wir online die Identität und Unterschrift von Personen bei Käufen und Verkäufen und bei Verwaltungsgeschäften, bei denen es auf hohe Sicherheit ankommt, am besten überprüfen können. Ich möchte dazu beitragen, dass alle Europäer ohne die Befürchtung online gehen können, betrügerischen Machenschaften im Netz zum Opfer zu fallen."
Ein geringes Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen bei Transaktionen im Netz ist ein Faktor, der die Entwicklung der Onlinewirtschaft in der EU hemmt. Ein kräftiger und gesunder europäischer digitaler Binnenmarkt beruht wesentlich auf der Nutzung sicherer, vertrauenswürdiger und nutzerfreundlicher Onlinedienste. Um dieses Problem anzugehen, wurde in der Digitalen Agenda für Europa die Überarbeitung der eSignatur-Richtlinie  sowie eine Initiative zur gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung angekündigt.
 
Jedermann ist aufgefordert, sich an der Konsultation zu beteiligen und dazu zu äußern, wie die elektronische Identifizierung und Authentifizierung und die elektronische Signatur dazu beitragen können, den europäischen digitalen Binnenmarkt zu verwirklichen, und welche Maßnahmen denkbar sind, um optimale Bedingungen für seine Förderung zu schaffen.

Bei der öffentlichen Konsultation werden Äußerungen zu folgenden Themen erhofft:

  • Erwartungen der Bürger und Unternehmen an die EU-Vorschriften zur elektronischen Signatur, Identifizierung und Authentifizierung. Insbesondere: generelle Nützlichkeit elektronischer Signaturen und Anforderungen der Nutzer und bestimmter Branchen an die elektronische Identifizierung, sozioökonomische Vorteile, Anwendungsbereiche, potenzielle zusätzliche Maßnahmen zur Vertrauensbildung (z. B. Zeitstempelung), mobile Nutzung, rechtliche Anerkennung einer elektronischen Willenserklärung, die durch Mausklick abgegeben wird.
  • Ansicht der IKT-Branche, wie die elektronische Unterschrift am besten ausgestaltet werden kann, um die durch den technischen Fortschritt bedingten künftigen Herausforderungen zu bewältigen. Die interessierten Kreise sind aufgefordert, ihre Meinungen bezüglich bestehender Hindernisse, Anforderungen, der möglichen Abstufung von Sicherheitsniveaus und Erwartungen an die Normung zu formulieren.
  • Gemeinsame Prinzipien, die der gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung in Europa zugrunde liegen sollten, sowie Überlegungen zu Skaleneffekten bei Zulassung nationaler eID-Systeme, grenzübergreifende Nutzung in der EU und sektorübergreifende Nutzung im öffentlichen und privaten Sektor.
  • Potenzieller Beitrag der Forschung und Innovation zur Entwicklung neuer Verfahren für die elektronische Identifizierung und Authentifizierung durch elektronische Signaturen, etwa Alternativen zur derzeitigen Infrastruktur für öffentliche Schlüssel (PKI) für die einfache Verwaltung elektronischer Signaturen; eID-Karten.
    Die Kommission wird die Konsultationsbeiträge analysieren und im Rahmen ihrer Überprüfung der geltenden eSignatur-Richtlinie und bei der Vorbereitung einer Initiative zur gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung berücksichtigen.

Pilotprojekt
Die Kommission unterstützt bereits das großmaßstäbliche Pilotprojekt "STORK" (Secure idenTity acrOss boRders linKed), das die grenzübergreifende Anerkennung von eID-Systemen und den unkomplizierten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in 18 europäischen Ländern ermöglicht (Einzelheiten siehe https://www.eid-stork.eu/). Das Projekt soll die EU-Bürger in die Lage versetzen, sich mit ihren nationalen elektronischen Identitätsnachweisen (Passwörter, Ausweise, Mobiltelefone usw.) nicht nur im Heimatland, sondern überall in der EU auszuweisen.


Digitale Agenda: Immer mehr Bürger profitieren von öffentlichen Online-Dienstleistungen
28.02.2011
Immer mehr Bürger in der gesamten EU haben nun Zugang zu öffentlichen Online-Dienstleistungen, so die Feststellung des 9. europäischen eGovernment-Benchmark-Berichts. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der öffentlichen Online-Dienstleistungen in der EU stieg von 69 % im Jahr 2009 auf 82 % im Jahr 2010. Ein stärkerer Online-Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen trägt dazu bei, die Kosten öffentlicher Verwaltungen zu senken und vermindert zudem den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Bürger. Im Bericht werden die besten und die schlechtesten öffentlichen Dienstleister in der EU genannt.
Im Mittelpunkt stehen dabei zwei wesentliche öffentliche Dienstleistungen, und zwar die Suche nach einem Arbeitsplatz und die Gründung eines Unternehmens. Auch wenn die Entwicklungen in den nationalen öffentlichen Verwaltungen in die richtige Richtung gehen, bestehen zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor große Unterschiede. Bei der Einführung der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge ("eProcurement") gibt es ebenfalls noch Verbesserungsbedarf. Im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa arbeitet die Europäische Union darauf hin, dass bis 2015 einer von zwei Bürgern und vier von fünf Unternehmen eGovernment-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Schlussfolgerungen des Berichts liefern ein nützliches Feedback zu den Zielen des von der Kommission im Dezember 2010 lancierten eGovernment-Aktionsplans, der die Zusammenarbeit mit den nationalen öffentlichen Behörden auf dem Gebiet der Ausdehnung und Verbesserung der von ihnen im Internet angebotenen Dienstleistungen betrifft.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Ich freue mich, dass eine wachsende Zahl von EU-Bürgern nun öffentliche Online-Dienstleistungen für so wichtige Dinge wie die Arbeitsplatzsuche, die Ausfüllung von Steuererklärungen oder die Registrierung neuer Unternehmen nutzen können. Die Mitgliedstaaten, die öffentliche Basisdienstleistungen nun vollständig online zugänglich machen, können das Leben ihrer Bürger und Unternehmen erheblich erleichtern und dabei auch ihre eigenen Kosten senken."
 
Mehr als 80 % der öffentlichen Basisdienstleistungen nun online verfügbar
Die Online-Verfügbarkeit eines Pakets von 20 öffentlichen Basisdienstleistungen, wie die PKW-Registrierung, Steuererklärungen oder die Registrierung eines neuen Unternehmens erreichte in Europa 2010 82 % gegenüber nur 69 % im Jahr 2009. Die besten Dienstleister waren Österreich, Irland, Italien, Malta, Portugal und Schweden. In diesen Ländern waren diese Basisdienstleistungen vollständig online abrufbar. Bulgarien, Italien und Lettland unternahmen im letzten Jahr große Anstrengungen, um Dienstleistungen ins Netz zu stellen. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass Dienstleistungen für Unternehmen weiter fortgeschritten sind als für Bürger.

Qualität der Dienstleistungen
Im Mittelpunkt dieses Berichts stehen die Bedürfnisse arbeitsloser Bürger und potenzieller Unternehmer. Analysiert wird die Art und Weise, wie öffentliche Verwaltungen ihre Bürokratie abbauen und ein breites Spektrum an öffentlichen Dienstleistungen, die für eine Unternehmensgründung oder eine Rückkehr in das Arbeitsleben benötigt werden, einfach zur Verfügung stellen. Dies kann über ein Online-Portal oder automatisch erfolgen. So kann beispielsweise an einen Unternehmensgründer bei der Registrierung seiner Steueridentifikationsnummer gleichzeitig eine Mehrwertsteuernummer vergeben werden. Im Bericht kommt man zu dem Schluss, dass in Österreich, Dänemark, Estland, Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich 55 % der für eine Unternehmensgründung benötigten Dienstleistungen entweder über ein bestimmtes Portal oder automatisch erbracht werden. Allerdings werden derzeit nur 46 % der von Arbeitslosen benötigten Dienstleistungen über ein entsprechendes Portal erbracht.

Elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (eProcurement)
Auch wenn 70 % der öffentlichen Behörden mit der Einführung von eProcurement begonnen haben, gestattet es das niedrige Nutzungsniveau (beste Schätzungen gehen von 5 % der gesamten öffentlichen Auftragsvergabe aus) noch nicht, einen größeren Nutzen aus dem System zu ziehen. Bei vollständiger Verfügbarkeit und besserer Nutzung von eProcurement könnte eine Kosteneinsparung von bis zu 30 % bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen.

Je kleiner die Gemeinden, desto weniger Online-Dienstleistungen
Zum ersten Mal werden im Bericht auch die lokale und regionale Dimension von eGovernment analysiert und wesentliche Unterschiede innerhalb der Länder festgestellt. Bei vor allem auf lokaler Ebene erbrachten Dienstleistungen bieten kleinere Gemeinden lediglich die Hälfte der Online-Dienstleistungen der größeren Gemeinden an. Informieren kleinere Städte beispielsweise auf ihren Websites über die Art und Weise der Beantragung der Kopie einer Geburtsurkunde, übermitteln größere Gemeinden gleichzeitig herunterladbare Formulare. Der Grund dafür könnte darin bestehen, dass kleinere lokale Verwaltungen und ihre Bürger einen direkten Kontakt oder andere herkömmliche Kommunikationsformen bevorzugen oder dass kleinere Verwaltungen weniger Kapazitäten (Strategie, Finanzierung, Kompetenzen) für das Angebot von Online-Dienstleistungen haben.
 
Die Europäische Kommission wird die Entwicklung öffentlicher Online-Dienstleistungen in ganz Europa auch weiterhin genau verfolgen und mittels des eGovernment Aktionsplans mit den nationalen öffentlichen Behörden zusammenarbeiten, um die von ihnen im Internet angebotenen Dienstleistungen auszuweiten und zu verbessern.

Hintergrund
Seit 2001 veröffentlicht die Kommission jährlich einen Benchmark-Bericht über die Fortschritte bei der Einführung des eGovernment in der gesamten EU. Ziel dieser Erhebung ist es, die Fortschritte in den verschiedenen europäischen Ländern zu bewerten und zu vergleichen sowie bewährte Praktiken auszutauschen. Die Analyse deckt mehr als 10 000 Websites in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Kroatien, Island, Norwegen, der Schweiz und der Türkei ab.
Als Benchmark werden 12 öffentliche Basisdienstleistungen für Bürger analysiert: Einkommensteuern, Arbeitsplatzsuche, Sozialversicherungsleistungen, Personaldokumente, PKW-Registrierung, Beantragung einer Baugenehmigung, Anzeige bei der Polizei, öffentliche Bibliotheken, Geburts- und Heiratsurkunden, Einschreibung in eine Sekundarschule, Umzugsbenachrichtigung und Gesundheitsdienstleistungen. Darüber hinaus werden acht öffentliche Online-Dienstleistungen für Unternehmen untersucht: Sozialbeiträge für Beschäftigte, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Registrierung eines neuen Unternehmens, Übermittlung von Daten an das Statistische Amt, Zollerklärung, umweltbezogene Genehmigungen und öffentliche Auftragsvergabe.

EU: Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
14.02.2011
Die Europäische Kommission startete bereits im Februar eine Befragung zu umfassenden Änderungen des EU-Systems für die Finanzierung von Forschung und Innovation: Konsultationsprozess bis 20.5.2011

Die Europäische Kommission will mit diesen Änderungen die Teilnahme einfacher machen, die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen stärken und das Kosten-/Nutzenverhältnis verbessern. Der in einem Grünbuch dargelegte Vorschlag für einen "Gemeinsamen Strategierahmen" (Green Paper on a Common Strategic Framework for future EU Research and Innovation Funding) würde das derzeitige Forschungsrahmenprogramm (RP 7), das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie das Europäische Innovations- und Technologieinstitut erfassen.

Damit wäre entlang der gesamten "Innovationskette" von der Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen für kohärente Finanzierungsinstrumente gesorgt und würden auch nicht technologische Innovationen in Bereichen wie Design und Marketing unterstützt. Das Grünbuch der Kommission bietet ferner die Grundlage für eine weitreichende Vereinfachung von Verfahren und Bestimmungen. Die Änderungen zielen darauf ab, den Beitrag, den die Forschungs- und Innovationsförderung der EU zur Innovationsunion und zur Strategie Europa 2020 leistet, zu maximieren. Die Beteiligten können sich bis zum 20. Mai 2011 zu den Vorschlägen äußern.

Dazu Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung und Innovation: "Unser Ziel ist es, aus jedem Euro, den die EU in Forschung und Innovation investiert, maximalen Nutzen zu ziehen. Angesichts der großen Herausforderungen, die sich im Hinblick auf Klimawandel, Energieeffizienz und Lebensmittelsicherheit stellen, wollen wir, dass EU-Finanzierungen das enorme Potenzial verwirklichen, das sie im Hinblick auf die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Lebensqualität in der EU bieten. Wenn wir unsere Programme kohärenter und einfacher gestalten, erleichtern wir Forschern und Innovatoren – insbesondere KMU – das Leben, sind attraktiver für Antragsteller und erzielen bessere Ergebnisse. Ich freue mich auf eine ausführliche und innovative Debatte, bei der wir auch das Internet und soziale Medien nutzen werden."

Frau Geoghegan-Quinn veröffentlicht das Grünbuch in Zusammenarbeit mit den sechs anderen Kommissionsmitgliedern mit Zuständigkeit für Forschung und Innovation, d. h. den Vizepräsidenten Kallas, Kroes und Tajani sowie den Kommissaren Vassiliou, Potočnik und Oettinger.
 
Einfacherer Zugang zur Forschungs- und Innovationsförderung der EU
Die Kommission schlägt in ihrem Grünbuch einen "Gemeinsamen Strategierahmen" vor, der drei Schlüsselelemente umfasst:
Erstens einen klaren Schwerpunkt auf drei Zielen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken, um in der EU ein wissenschaftliches Fundament zu schaffen, das weltweit seinesgleichen sucht, die Wettbewerbsfähigkeit umfassend zu fördern, und die großen Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourceneffizienz, Energieversorgungs- und Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und alternde Bevölkerung anzugehen.
Zweitens soll die EU-Förderung attraktiver und der Zugang für die Teilnehmer einfacher gemacht werden, indem beispielsweise eine einzige Anlaufstelle mit gemeinsamen IT-Werkzeugen oder ein "One-Stop-Shop" eingerichtet wird, bei dem die Teilnehmer während des gesamten Finanzierungsprozesses beraten und unterstützt werden. Ferner sind im Gemeinsamen Strategierahmen vereinfachte und stärker rationalisierte Finanzierungsinstrumente vorgesehen, die die gesamte Innovationskette abdecken, einschließlich Grundlagenforschung, angewandter Forschung, Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Industrie sowie Innovation auf Unternehmensebene. Flexibilität wird gefördert, um zu mehr Diversität und einer stärkeren Einbeziehung von Unternehmen zu gelangen. Die Antragsteller sollten sich für mehrere verschiedene Projekte bewerben können, ohne jedes Mal die gleichen Angaben vorlegen zu müssen.
Drittens eine deutliche Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren, anhand deren die Verwendung der erhaltenen Mittel belegt werden muss. Dies könnte auch einen stärkeren Rückgriff auf Pauschalzahlungen zur Folge haben.

Einfachere Verfahren werden die Finanzkontrolle im Zusammenhang mit EU-Steuergeldern einfacher und wirksamer machen. Weitere Ideen, die im Grünbuch angesprochen werden, sind zusätzliche Schritte zur Zusammenführung der nationalen Forschungsförderung durch die Mitgliedstaaten, eine bessere Verknüpfung mit Maßnahmen des Kohäsionsfonds, die Nutzung von EU-Finanzierungen zur Stimulierung der öffentlichen Auftragsvergabe, mehr Erfolgsprämien, die weitere Stärkung der Rolle des Europäischen Forschungsrats und von Finanzierungsinstrumenten wie der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis, Darlehensbürgschaften und Risikokapitalinvestitionen sowie die Festlegung von Leistungsindikatoren zur Messung des Erfolgs der Forschungs- und Innovationsförderung der EU.

Die Kommission wird in den kommenden Wochen einen Wettbewerb ausschreiben, um einen möglichst inspirierenden Namen für den neuen gemeinsamen Rahmen zu finden.
Die Vorschläge der Kommission tragen den Zwischenbewertungen des derzeitigen 7. Rahmenprogramms und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in vollem Umfang Rechnung. Die Stellungnahme der Kommission zur Bewertung des RP 7 wurde ebenfalls veröffentlicht.

Nächste Schritte
Auf die Befragung kann ab sofort  reagiert werden. Einsendeschluss für Beiträge ist der 20. Mai 2011. Am 10. Juni 2011 organisiert die Kommission als Folgemaßnahme zur öffentlichen Anhörung eine große Abschlusskonferenz. Bei dieser Gelegenheit wird der Name des neuen Strategierahmens bekanntgegeben.
 
Die Kommission wird dann Ende 2011 einen Legislativvorschlag für die Finanzierung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten aus dem EU-Haushalt in der Zeit nach 2013 vorlegen.

Hintergrund
Das aktuelle Forschungsrahmenprogramm (RP 7) verfügt über ein Budget von 53 Mrd. EUR (2007-2013). Bisher wurden daraus über 9000 Projekte gefördert. Einer Studie zufolge werden allein die für das Jahr 2011 ausgewählten Projekte bis zu 165 000 Arbeitsplätze schaffen.
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist mit Mitteln in Höhe von 3,6 Mrd. EUR (2007-2013) ausgestattet und hat alleine durch Darlehensbürgschaften und innovative IKT-Pilotprojekte über 100.000 KMU unterstützt.
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) ist eine eigenständige Einrichtung der EU, die über das völlig neue Konzept der Wissens- und Innovationsgemeinschaften internationale Spitzenleistungen auf dem Gebiet der Innovation fördert. Für den Zeitraum  2007-2013 hat das EIT 309 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt erhalten.


Digitale Agenda: Zusammenführung des kulturellen Erbes im Netz
31.01.2011
Der Bericht einer hochrangigen Reflexionsgruppe („Ausschuss der Weisen“) zur Digitalisierung des kulturellen Erbes Europas, wurde an die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, und an die für Bildung und Kultur zuständige Kommissarin Androulla Vassiliou übergeben.

In dem Bericht werden die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, sich intensiver darum zu bemühen, die in sämtlichen Bibliotheken, Archiven und Museen vorhandenen Sammlungen online ins Netz zu stellen, und es werden die Vorteile einer leichteren Zugänglichkeit der Kulturgüter und des Wissens Europas herausgestellt. Daneben wird auf den potenziellen wirtschaftlichen Nutzen der Digitalisierung hingewiesen, der – auch im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften – mit der Entwicklung innovativer Dienstleistungen in Bereichen wie Tourismus, Forschung und Bildung verbunden ist. Die Reflexionsgruppe spricht sich in ihrem Bericht für die Zielsetzung der Digitalen Agenda aus, die europäische digitale Bibliothek Europeana zu stärken, und schlägt Lösungen vor, wie urheberrechtlich geschützte Werke online verfügbar gemacht werden können.
Dem Ausschuss der Weisen zur Digitalisierung gehören Maurice Lévy, Elisabeth Niggemann und Jacques de Decker an. Die in dem Bericht ausgesprochenen Empfehlungen werden in die umfassende Strategie der Kommission im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa einfließen, mit der Kultureinrichtungen der Übergang ins digitale Zeitalter erleichtert werden soll.

Neelie Kroes erklärte: "Ich danke den drei "Weisen" für ihre konstruktiven Vorschläge dazu, wie wir eine "digitale Renaissance" in Europa in Gang bringen können. Die Bereitstellung der Sammlungen von Museen und Bibliotheken im Netz bringt nicht nur die reiche Geschichte und Kultur Europas zur Geltung, sondern kann auch mit neuen Vorteilen bei Bildung, Innovation und der Schaffung neuer wirtschaftlicher Betätigungsfelder einhergehen. Auf diese Weise werden hochwertige Inhalte für viele Generationen ins Netz gestellt.“

Androulla Vassiliou ergänzte: "Die Gruppe hat die Interessen der Werkschaffenden mit den Anforderungen eines sich wandelnden Umfelds im digitalen Zeitalter zum Ausgleich gebracht. Wir müssen Mittel und Wege finden, um dies in all den Bereichen zu bewerkstelligen, in denen der Kultur- und Kreativsektor den aus dem Übergang in das digitale Zeitalter erwachsenden Herausforderungen gegenübersteht. Kultur und kulturelles Erbe im digitalen Zeitalter eröffnen den Volkswirtschaften und Gesellschaften Europas neue Chancen."
 
Wesentliche Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Berichts "Die neue Renaissance":
- Das Portal Europeana sollte zum zentralen Bezugspunkt für das kulturelle Erbe Europas im Netz werden. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle mit öffentlicher Förderung digitalisierten Materialien über diese Internetseite zugänglich sind, und ihre öffentlich zugänglichen Meisterwerke bis 2016 in Europeana einbringen. Kultureinrichtungen, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten Europeana aktiv und umfassend fördern und dafür werben.
Urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht länger gewerblich vertrieben werden, sollten online verfügbar gemacht werden. Die Digitalisierung und Verwertung dieser Werke obliegt hauptsächlich den Rechteinhabern. Falls die Rechteinhaber dies nicht tun, müssen Kultureinrichtungen die Möglichkeit haben, Material zu digitalisieren und es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wofür die Rechteinhaber eine Vergütung erhalten sollten.
EU-Regeln für verwaiste Werke (Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelt werden können) müssen so bald wie möglich erlassen werden. Im Bericht werden acht Grundbedingungen festgelegt, die für alle denkbaren Lösungen gelten.
- Die Mitgliedstaaten müssen ihre Mittel für die Digitalisierung erheblich aufstocken, um Arbeitsplätze zu schaffen und künftiges Wachstum zu fördern. Die für den Bau von 100 km Straße notwendigen Mittel würden ausreichen, um 16 % aller in den Bibliotheken der EU vorhandenen Bücher oder alle Audio-Inhalte der Kultureinrichtungen der EU-Mitgliedstaaten zu digitalisieren.
Öffentlich-private Partnerschaften für die Digitalisierung sind zu fördern. Sie müssen transparent, nichtausschließlich und gegenüber allen Partnern gerecht sein und grenzübergreifenden Zugang zu digitalisierten Materialien für alle schaffen. Die Vorzugsnutzung von digitalisierten Materialien durch den privaten Partner sollte für längstens sieben Jahre gewährt werden.
- Um die Erhaltung von Sammlungen in digitalisierter Form zu gewährleisten, sollte eine zweite Kopie dieser Kulturgüter bei Europeana archiviert werden. Außerdem sollte ein System entwickelt werden, bei dem kulturelles Material, das derzeit in mehreren Ländern deponiert werden muss, nur einmal zu deponieren ist.
Die Empfehlungen des "Ausschusses der Weisen" werden Eingang finden in die umfassendere Strategie der Kommission im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa, mit der Kultureinrichtungen beim Übergang in das digitale Zeitalter und bei der Suche nach neuen und wirksamen Geschäftsmodellen, die eine beschleunigte Digitalisierung mit einer eventuell erforderlichen fairen Vergütung der Rechteinhaber ermöglichen, unterstützt werden. Die Empfehlungen werden auch dem Plan der Kommission zugute kommen, bis 2012 ein nachhaltiges Finanzierungsmodell für Europeana zu entwickeln.

Bereits heute bietet das Portal europeana.eu Zugang zu über 15 Millionen digitalisierten Büchern, Landkarten, Fotografien, Filmen, Gemälden und Musikstücken, was jedoch nur einen kleinen Teil der Werke ausmacht, die sich im Besitz europäischer Kultureinrichtungen befinden. Bei den meisten digitalisierten Materialien handelt es sich um ältere Werke im öffentlichen Bereich, bei denen keine Rechtsstreitigkeiten wie bei urheberrechtlich geschützten Werken drohen.
 
Hintergrund
Der "Ausschuss der Weisen" setzt sich zusammen aus Maurice Lévy (Chairman und CEO des französischen Werbe- und Kommunikationsunternehmens Publicis), Elisabeth Niggemann (Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek und Vorsitzende der Stiftung für die Europäische Digitale Bibliothek) sowie Jacques De Decker (Schriftsteller und Ständiger Sekretär der belgischen Königlichen Akademie der französischen Sprache und Literatur).


Digitale Agenda: IKT für Senioren – Bericht belegt großes Interesse der KMU und nachhaltige staatliche Förderung
17.01.2011
Die Europäische Kommission legte kürzlich einen Bericht über die Fortschritte des gemeinsamen Programms "Umgebungsunterstütztes Leben" (AAL JP) vor, aus dem hervorgeht, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei den Projekten in diesem Bereich außerordentlich engagiert sind und die teilnehmenden Länder bedeutende Finanzmittel bereitstellen.

Ferner enthält der Bericht Empfehlungen, mit denen auch in Zukunft eine positive Entwicklung sichergestellt werden soll. An diesem Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung mit einem Budget von 600 Mio. Euro nehmen 23 Länder und die EU teil.
Ziel ist es, die Lebensqualität der älteren Mitbürger durch intelligente, IKT-gestützte Lösungen zu verbessern. Der Bericht der Kommission richtet sich an das Europäische Parlament und den Ministerrat; es handelt sich um eine wichtige Etappe zum Ausbau dieses Programms, einer der Leitaktionen der Digitalen Agenda für Europa. Das Programm "Umgebungsunterstütztes Leben" kann einen wichtigen Beitrag zur geplanten europäischen Pilot-Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter leisten.
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für die Digitale Agenda sagte hierzu: "Ich freue mich, das die Teilnehmerländer das gemeinsame Programm "Umgebungsunterstütztes Leben" als wichtiges Mittel zur Bewältigung der Herausforderung der Bevölkerungsalterung ansehen – dies zeigt sich darin, dass sie beträchtliche Finanzmittel dafür bereitstellen. Informations- und Kommunikationstechnologien sind entscheidend, wenn wir das Leben der wachsenden Zahl älterer Menschen in Europa verbessern wollen. Mit dem Programm wird deutlich, wie wir durch Zusammenführung unserer Ressourcen für die EU in diesem wichtigen Bereich weit mehr erreichen können, als es durch getrennte Maßnahmen der Mitgliedstaaten möglich wäre."

Die erste Bewertung des gemeinsamen Programms "Umgebungsunterstütztes Leben" durch die Kommission stützt sich auf die Schlussfolgerungen eines hochrangigen Gremiums unter Vorsitz der ehemaligen EU-Kommissarin Meglena Kuneva, in dem das Programm vor dem allgemeinen Hintergrund der Innovation als Antwort auf demografische Herausforderungen erörtert wurde.
 
Aus dem Bericht geht hervor, dass die 23 Teilnehmerländer des gemeinsamen Programms ihre Anstrengungen zur Bewältigung eines drängenden gesellschaftlichen Problems äußerst erfolgreich vereint haben und eine Lücke zwischen der Spitzenforschung und in großem Maßstab markfähigen Lösungen für ein aktives und unabhängiges Leben im Alter geschlossen wurde. Das Programm ist umso erfolgreicher, als es durch hohe Finanzinvestitionen der Teilnehmerländer gestützt wird. Diese lagen 2009 um 50 % über den ursprünglich vorgesehenen Mindestinvestitionen. Ein weiterer entscheidender Erfolgsindikator ist die enorme Beteiligung von KMU in den Projektkonsortien (über 40 %).

Neue Lösungen
Im Rahmen des Programms werden neue Lösungen entwickelt, die innerhalb von zwei bis drei Jahren marktreif sind. Über 50 Forschungs- und Innovationsprojekte wurden seit 2008 in den Bereichen Behandlung chronischer Krankheiten und soziale Interaktion älterer Menschen eingeleitet. Gegenstand der Forschung sind z. B.  Roboter, die Tätigkeiten im Haushalt verrichten und Senioren helfen, den Kontakt mit dem sozialen Umfeld aufrechtzuerhalten, und „intelligente Wohnungen“, die auf die Bewegungen und das Verhalten der Bewohner reagieren und ihnen das Leben erleichtern.

Um die positiven Ergebnisse des Programms zu maximieren, empfiehlt die Kommission, die Endnutzer bei der Entwicklung von Lösungen enger und besser mit einzubeziehen. Stärker vereinheitlichte Vorschriften für Förderwürdigkeit und Finanzierung dürften ebenfalls Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Projektdurchführung vermeiden helfen. Die Kommission wird sich ferner um Finanzierungsmechanismen bemühen, mit denen die Investitionslücke zwischen der Pilotphase und der großmaßstäblichen Einführung auf dem Markt geschlossen werden soll. Hierzu gehören auch die weitere Unterstützung des AAL-Investitionsforums und die Berücksichtigung des Beitrags, den das Programm möglicherweise zur europäischen Pilot-Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter leisten kann. Die im Rahmen der Leitinitiative "Innovationsunion" angekündigte Pilot-Partnerschaft soll Hindernisse bei der großmaßstäblichen Einführung von Innovationen aus dem Weg räumen, die eine Antwort auf die Probleme der Bevölkerungsalterung darstellen.
Die Kommission wird ferner die Verbindungen zwischen dem Programm "Umgebungsunterstütztes Leben", den anderen von der EU unterstützten Forschungs- und Innovationsprogrammen und dem Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen (2012) ausbauen.
Auf der Grundlage des Berichts wird die Kommission nun mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat der EU die nächsten Schritte bei der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie eine Fortführung des Programms über seine ursprüngliche Laufzeit (bis 2013) hinaus erörtern.

Hintergrund
Dem AAL JP gehören 20 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern), drei assoziierte Länder (Israel, Norwegen und die Schweiz) sowie die Europäische Kommission an.
 
Es unterstützt IKT-gestützte Lösungen für eine bessere Lebensqualität im Alter, die innerhalb von zwei bis drei Jahren marktreif und wirtschaftlich tragfähig sind. Dies bringt neue Geschäftsmöglichkeiten und enorme Kosteneinsparungen bei der Sozial- und Gesundheitsfürsorge. So können beispielsweise Fernversorgungslösungen die Kosten von Pflegediensten um bis zu 30 % senken.
In Europa stellen der öffentliche und der private Sektor mehr als eine Milliarde Euro für Forschung und Innovation bereit, um die Lebensqualität im Alter zu erhöhen: etwa 600 Mio. Euro für das gemeinsame Programm (AAL JP), etwa 400 Mio. Euro für das Forschungsrahmenprogramm der EU und bisher mehr als 50 Mio. Euro für das das IKT-Förderprogramm der EU.

Die Teilnahme der Kommission am gemeinsamen Programm "Umgebungsunterstütztes Leben" stützt sich auf einen Aktionsplan aus dem Jahr 2007 zum Altern in der Informationsgesellschaft. Ziel dieses Aktionsplans ist die Stärkung der Forschungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten durch Bereitstellung entsprechender EU-Mittel.


Öffentliche Konsultation: “Use of the 24 GHz range radio spectrum band”
17.01.2011
Teilnahme noch bis 15. Februar 2011 möglich

Automotive Kurzstreckenradargeräte (SRR) nutzen Funkfrequenzen um Hindernisse respektive andere Fahrzeuge zu erkennen.

Die "Radio Spectrum Policy unit" der Europäischen Kommission hat daher eine öffentliche Konsulation zum Thema Use of the 24 GHz range radio spectrum band" for automotive short-range radar applications gestartet. Dies ist von hoher Bedeutung für radarbasierte Sicherheitssysteme im Straßenverkehr.


| | | | |