Als Informationen des öffentlichen Sektors gelten alle Arten von Daten, die von öffentlichen Einrichtungen generiert werden, wie beispielsweise Karten und Informationen zum Wetter, zum Recht, zur Verkehrslage sowie zu Finanzen und zur Wirtschaft, und die von anderen in innovativen Produkten, wie etwa Navigationssystemen, Wettervorhersagen und Verkehrsnachrichten, in so genannten "Apps", wiederverwendet und damit auf Smart Phones heruntergeladen werden können.
Hierzu erklärte die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes: "Werden Informationen des öffentlichen Sektors besser und stärker genutzt, eröffnet sich ein enormes Potenzial für neue Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze, und die Verbraucher haben eine größere Auswahl und bekommen mehr für ihr Geld. Der Markt für mobile Apps, die sich zum Teil auf PSI-generierte Daten stützen, könnte bis 2013 auf 15 Mrd. EUR anwachsen. Viele Informationen des öffentlichen Sektors in Europa werden jedoch unzulänglich oder mitunter gar nicht genutzt. Wir können diese Möglichkeiten nicht ungenutzt lassen. Wir müssen prüfen, ob und wie die EU-Vorschriften für die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors geändert werden sollen, damit ihr wirtschaftliches Potenzial voll genutzt werden kann."
Alle interessierten Parteien sind aufgefordert, ihre Ansichten zu wichtigen Fragen der Wiederverwendung dieser Daten und insbesondere zu etwaigen Änderungen der geltenden Richtlinienbestimmungen mitzuteilen. Dabei geht es um den Geltungsbereich, die Gebührenberechnung, die Lizenzvergabe, die Begriffsbestimmung und das digitale Format. Aber auch um praktische Maßnahmen, wie die Sensibilisierung durch nationale Web-Portale und die Auswirkungen der bereits eingetretenen Veränderungen bzw. der noch bestehenden Beschränkungen.
Die Überarbeitung der PSI-Richtlinie ist eine der wichtigsten Maßnahmen der Digitalen Agenda für Europa. In ihrer Strategie wies die Kommission darauf hin, dass Regierungen beispielsweise die Märkte für Inhalte fördern können, indem sie Informationen des öffentlichen Sektors unter transparenten, effektiven und nichtdiskriminierenden Bedingungen bereitstellen. Diese Informationen sind eine wichtige potenzielle Wachstumsquelle für innovative Online-Dienste.
Hintergrund
Die PSI-Richtlinie der EU wurde am 17. November 2003 verabschiedet. Sie regelt das Verhalten öffentlicher Stellen, die sich am Markt für die Wiederverwendung öffentlicher Daten beteiligen, und unterstützt die EU-Länder darin, proaktive PSI-Wiederverwendungsstrategien zu verfolgen. Die Richtlinie hat dazu beigetragen, einige Beschränkungen für die Wiederverwendung aufzuheben, wie etwa Monopolpositionen von öffentlichen Stellen oder fehlende Transparenz auf dem Markt für wiederverwendbare öffentliche Daten.
2009 überprüfte die Kommission die Art und Weise, wie die EU-PSI-Regeln angewandt werden, wobei festgestellt wurde, dass öffentliche Daten zunehmend wiederverwendet werden und dass die Mitgliedstaaten und öffentlichen Stellen Maßnahmen ergriffen haben, um dies zu erleichtern. Die Richtlinie von 2003 hat sich in mehrfacher Hinsicht, etwa in den Bereichen Geo- und Wetterdaten, positiv ausgewirkt. Allerdings ermahnte die Kommission die EU-Mitgliedstaaten, noch bestehende Hemmnisse für die Wiederverwendung zu beseitigen, damit die EU-Wirtschaft das Potenzial der öffentlichen Informationen voll ausschöpfen kann. Hierunter fallen die Diskriminierung potenzieller Nutzer, übermäßige Gebühren für die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors und komplexe Lizenzpraktiken. Auch verweist sie auf praktische Probleme, wie das fehlende Bewusstsein dafür, welche Informationen des öffentlichen Sektors vorhanden sind und welches wirtschaftliche Potenzial in den Daten der öffentlichen Stellen steckt.
Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie von 2003 in ihrer jetzigen Form ihre Wirkung noch nicht voll entfaltet hat, und hat beschlossen, spätestens 2012 eine weitere Überprüfung vorzunehmen, wenn mehr Daten über die Auswirkungen, Folgen und Anwendung der EU-Regeln für Informationen des öffentlichen Sektors vorliegen. Diese Überprüfung ist eine der wichtigsten Maßnahmen der Digitalen Agenda für Europa. Die Ergebnisse der Konsultation werden in diese Überprüfung einfließen.
Die Konsultation läuft bis zum 30. November 2010.