Das Paket umfasst eine Empfehlung der Kommission über den regulierten Zugang zu Netzen der nächsten Generation, die Rechtssicherheit für die Telekom-Unternehmen schafft und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Förderung von Investitionen und der Wahrung des Wettbewerbs herstellt. Es umfasst ferner einen Vorschlag für einen Beschluss über ein Programm für die Funkfrequenzpolitik, mit dem unter anderem sichergestellt werden soll, dass ausreichend Funkfrequenzen für drahtlose Breitbanddienste zur Verfügung stehen. Dritter Bestandteil des Pakets ist eine Mitteilung über Breitbandnetze, die Möglichkeiten aufzeigt, öffentliche und private Investitionen in Hoch- und Ultrahochgeschwindigkeitsnetze sinnvoll zu fördern. Mit diesen Maßnahmen sollen die in der Digitalen Agenda für Europa dargelegten Ziele erreicht werden, nämlich die Breitbandgrundversorgung aller EU-Bürger bis 2013 sowie die Versorgung aller EU-Bürger mit schnellen und ultraschnellen Breitbanddiensten bis 2020. Wie in der Strategie "Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" hervorgehoben wurde, sind Breitbandinfrastrukturen für Wachstum und Beschäftigung in Europa von entscheidender Bedeutung.
Neelie Kroes, für die digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: "Schnelle Breitbandnetze sind so etwas wie digitaler Sauerstoff. Sie sind unverzichtbar für Wachstum und Wohlstand in Europa. Mit diesen Maßnahmen können wir sicherstellen, dass die Menschen in Europa das erstklassige Internet erhalten, das sie erwarten und verdienen, und somit auf die Inhalte und Dienste zugreifen können, die sie sich wünschen."
Das Paket umfasst folgende Elemente:
- eine Empfehlung der Kommission über den regulierten Zugang zu Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access, NGA), die ein gemeinsames Konzept für die Regulierung des Zugangs zu neuen Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetzen vorsieht. Die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden werden verpflichtet, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der erforderlichen Förderung von Investitionen und der Wahrung des Wettbewerbs zu sorgen. Dies erhöht die Rechtssicherheit aller Marktteilnehmer, was für die Förderung von Investitionen in schnelle und ultraschnelle Breitbandnetze von entscheidender Bedeutung ist. Nach der EU-Rahmenrichtlinie für die elektronische Kommunikation (2002/21/EG) müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre Regulierungsbehörden die Empfehlung der Kommission weitestgehend berücksichtigen und alle etwaigen Abweichungen rechtfertigen
- einen Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines 5-jährigen Programms für die Frequenzpolitik, das unter anderem eine effiziente Funkfrequenzverwaltung gewährleisten soll. Darüber hinaus soll dieses Programm insbesondere sicherstellen, dass bis 2013 ausreichend Funkfrequenzen für drahtlose Breitbanddienste zur Verfügung stehen. Dies dürfte erheblich dazu beitragen, den Zugang von Menschen in abgelegenen Gebieten zu Breitbandnetzen zu erleichtern und innovative Dienste in ganz Europa verfügbar zu machen. Eine effiziente und wettbewerbsbestimmte Nutzung von Funkfrequenzen in der EU fördert zudem Innovationen in anderen Bereichen und Sektoren, wie Verkehr und Umwelt
- eine Mitteilung über Breitbandnetze, die einen umfassenden Rahmen zur Erreichung der in der digitalen Agenda gesteckten Ziele vorgibt. Insbesondere werden Möglichkeiten beschrieben, öffentliche und private Investitionen in schnelle und ultraschnelle Breitbandnetze sinnvoll zu fördern. Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale Breitbandpläne für Hochgeschwindigkeits- und Ultrahochgeschwindigkeitsnetze durchführungsreif auszuarbeiten und konkrete Umsetzungsmaßnahmen vorzulegen. Die Mitteilung geht zudem darauf ein, wie Investitionskosten verringert und Investitionen in Breitbandnetze mit öffentlichen Mitteln gefördert werden können, etwa durch eine bessere Nutzung von EU-Mitteln. Darüber hinaus werden Pläne der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank angekündigt, Finanzierungsinstrumente für Breitbandnetze bereitzustellen.
Europa hat derzeit insgesamt die weltweit höchste durchschnittliche Breitbandverbreitung (24,8 %), doch in den Netzen besteht noch Entwicklungs- und Verbesserungsbedarf. So verfügen beispielsweise derzeit nur 1 % der Menschen in Europa zu Hause über einen glasfasergestützten Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss, aber bereits 12 % der Japaner und 15 % der Südkoreaner.
Die Maßnahmen der Kommission sollen öffentliche und private Investitionen in schnelle und ultraschnelle Breitbandnetze mobilisieren, was wiederum die Nachfrage nach Breitbanddiensten erhöhen und in der EU eine wirtschaftliche Aufwärtsdynamik einleiten wird.
Die Digitale Agenda gibt ehrgeizige Breitbandziele vor, nämlich die Breitbandgrundversorgung aller EU-Bürger bis 2013 und den Zugang aller EU-Bürger zu Breitbandnetzen mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 Megabit pro Sekunde bis 2020. Gleichzeitig soll mindestens die Hälfte der europäischen Haushalte über einen Breitbandzugang mit einer Geschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde verfügen.
Hintergrund
Schnelle und ultraschnelle Breitbanddienste könnten unseren Alltag auf ähnlich revolutionäre Weise verändern wie die Einführung der Eisenbahn vor mehr als 100 Jahren. Hochgeschwindigkeitsverbindungen erleichtern die Arbeit zu Hause und unterwegs. Sie schaffen die Grundlage für neue interaktive Online-Dienste in verschiedenen Bereichen, wie etwa Bildung und Gesundheit (z. B. bei Ferndiagnosen). Außerdem ermöglichen sie es kleinen und mittleren Unternehmen, ihre Kosten zu verringern und durch den Zugang zu so genannten "Cloud"-Diensten wettbewerbsfähiger zu werden. Darüber hinaus schaffen sie die Voraussetzungen für ein neues Zeitalter digitaler, nutzergesteuerter und hochauflösender Video-Dienste.