Im Mai 2007 hat die Europäische Kommission die ersten Vorschläge für Joint Technology Initiatives (JTI) angenommen. Dabei wurden öffentlich-private Partnerschaften unter Beteiligung von Industrie, Forschungsgemeinschaft und öffentlichen Behörden erstmals auf europäischer Ebene vorgeschlagen, um ehrgeizige gemeinsame Forschungsziele zu verfolgen.
Ausgewählte Europäische Technologieplattformen (ETP), die dem Kriterium des "radical technological change" entsprechen, können in einem weiteren Schritt zu "Joint Technology Initiatives" (JTIs) werden. Die Initiative geht hierbei von Seiten der Industrie aus. Letztendlich behält sich jedoch die Europäische Kommission das Entscheidungsrecht vor.
Im Zusammenhang mit den Technologieplattformen bedeutet dies, dass bei einer begrenzten Anzahl von Themenbereichen - nämlich dort, wo eine gemeinsame strategische europäische "Großanstrengung" im globalen Kontext notwendig erscheint, und die anzustrebende Positionierung Europas durch das "Joining Forces" in einem Großprojekt zu erreichen ist - ein JTI nach Artikel 187 (vormals Artikel 171) des EU-Vertrages gebildet werden kann.
Jedes Vorhaben nach Artikel 187 muss durch den Rat beschlossen werden, wobei das Europäische Parlament das Recht hat, angehört zu werden. Der finanzielle Anteil der Europäischen Kommission stammt aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm.
Über den Artikel 187 hinaus gibt es auch andere Modelle, die jedoch alle eine finanzielle Aufteilung zwischen Kommission, Mitgliedsstaaten sowie Industrie und eine eigenständige Abwicklung anstreben (z.B. Artikel 185, vormals Artikel 169).