WAI
Einleitung und allgemeine Vorschriften für Teilnehmer

Einleitung

Unter internationaler Zusammenarbeit wird die Kooperation mit Ländern/Staaten zusammengefasst, die weder Mitgliedstaaten der EU noch zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (RP7) assoziierte Staaten sind. Diese Drittstaaten unterteilt die Europäische Kommission in sogenannte "International Cooperation Partner Countries (ICPC) " und "High-Income" (u.a. industrialisierte)Länder. Siehe dazu auch das Informationsdokument der Europäischen Kommission Cooperation with Third Country Participants in an EC funded FP7 multi-partner research project.


Mehr als 100 Länder der Welt sind an den Förderungsmaßnahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms teilnahmeberechtigt. Die spezifischen Teilnahmebedingungen für sogenannte Drittstaaten oder International Cooperation Partner Countries (ICPC) sind den jeweiligen aktuellen RP7 Ausschreibungsdokumenten der spezifischen Programme Zusammenarbeit, Menschen, Ideen, bzw. Kapazitäten zu entnehmen.

Eine Übersicht aller aktuell offenen RP7-Ausschreibungen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/fp7_calls oder
http://rp7.ffg.at/ausschreibungen.

Allgemeine Vorschriften für Teilnehmer

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Organisationen oder Einzelpersonen (aus Drittstaaten bzw. International Cooperation Partner Countries), die ihren Rechtssitz in einem beliebigen Land haben, können an einem (kollaborativen) Verbundprojekt des RP7 teilnehmen, vorausgesetzt, dass sie die in den Beteiligungsregeln des RP7 festgelegten Mindestteilnahmebedingungen erfüllen. Dies schließt zusätzliche durch spezifische Programme oder individuelle thematische Arbeitsprogramme festgelegte Bedingungen mit ein.

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der RP7 Beteiligungsregeln finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/research/fp7/index_en.cfm?pg=documents#Rules
http://rp7.ffg.at/dokumente
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/ShowDoc/Extensions+Repository...

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