Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Organisationen oder Einzelpersonen (aus Drittstaaten bzw. International Cooperation Partner Countries), die ihren Rechtssitz in einem beliebigen Land haben, können an einem (kollaborativen) Verbundprojekt des RP7 teilnehmen, vorausgesetzt, dass sie die in den Beteiligungsregeln des RP7 festgelegten Mindestteilnahmebedingungen erfüllen. Dies schließt zusätzliche durch spezifische Programme oder individuelle thematische Arbeitsprogramme festgelegte Bedingungen mit ein.
Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der RP7 Beteiligungsregeln finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/research/fp7/index_en.cfm?pg=documents#Rules
http://rp7.ffg.at/dokumente
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/ShowDoc/Extensions+Repository...