Cash-Flow von der Europäischen Kommission an das Konsortium
Die Förderung der Europäischen Kommission wird in mehreren Tranchen – Pre-Financing, Interim Payment(s) und Final Payment – an den Koordinator überwiesen. Der Koordinator verwaltet die Förderung und leitet die entsprechenden Anteile an die anderen Projektpartner weiter.
Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu Zeitpunkt, Höhe und weiteren Details dieser Zahlungen:
Pre-FinancingInterim Payment(s)Final PaymentBeispiele für den Cash-Flow im Konsortium
Verbuchung der Förderung in der Buchhaltung des Koordinators
Für Fragen zur buchhalterischen Abbildung der Fördergeldflüsse wenden Sie sich bitte an Ihre(n) SteuerberaterIn oder WirtschaftsprüferIn, da sich dies je nach Organisation und den spezifischen Vorschriften unterscheiden kann.
Cash-Flow innerhalb des Konsortiums
Gemäß Artikel II.2.3 des Förderungsvertrages ist der Koordinator dafür verantwortlich, den anderen Projektpartnern ihre jeweiligen Anteile an den Zahlungen der Europäischen Kommission
„ohne ungerechtfertigten Aufschub“ weiterzuleiten. Allerdings hat jedes Konsortium die Möglichkeit, einen
abweichenden Zahlungsplan („payment schedule“) zu vereinbaren. Ein Zahlungsplan bietet die Möglichkeit, die Auszahlungen auf mehrere Tranchen zu verteilen und an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen.
So bietet etwa der DESCA-Musterkonsortialvertrag (
http://rp7.ffg.at/rp7_konsortialvertrag) folgende Auswahlvarianten:
1. Überweisung des für das nächste Deliverable notwendigen Betrages
2. Überweisung des für die Arbeit der nächsten X Monate benötigten Betrages
3. Überweisung von X % des für die laufende Planungsperiode benötigten Betrages
4. X % des auf den Partner entfallenden Anteils werden als „Retention“ zurückgehalten, bis alle Deliverables des Partners angenommen wurden.