Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Von 100 % der von der Europäischen Kommission akzeptierten, aber nicht getragenen Gesamtkosten, kann ein Betrag von max. 75 % gefördert werden.
Beispiel:
100 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten 250.000,--
abzüglich des finanziellen Beitrags der EK 150.000,--
nicht getragene Gesamtkosten 100.000,--
max. 75 % Förderung durch TOP.EU 75.000,--