Während Globalisierung und immer schnellerer technologischer Fortschritt ein aktives Europa ständigen Anpassungen unterwerfen, ist es eine ebenso wichtige europäische Aufgabe, den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden. Öffentliche Dienste müssen modernisiert werden und in Gebieten wie Gesundheit, Alterung und Integration müssen zahlreiche Herausforderungen bewältigt werden. Investition in neue Technologien vor allem im Informations- und Kommunikationssektor sind dabei Grundvoraussetzung. IKT stellen das Rückgrat der Wissensgesellschaft dar und sind essentiell bei der Erfüllung von sozialwirtschaftlichen Erfordernissen.
Beim Thema IKT soll auch im 7. Rahmenprogramm die durchgehende Integration von Technologien gewährleistet werden. Die Verfügbarkeit von Wissen und Mitteln zur Entwicklung eines breiten Spektrums innovativer IKT-Anwendungen muss gesichert werden.
Neben der bereits bekannten „kollaborativen“ Forschung und deren Umsetzungsinstrumenten (z.B. IP, STREP) gibt es neue Aktivitäten. Eine wichtige Rolle spielen hier die gemeinsamen Technologieinitiativen (European Technology Platforms – ETP). Im Bereich IKT gibt es neun Europäische Technologieplattformen, mit deren Unterstützung die Inhalte des 7. Rahmenprogramms festgelegt wurden.
Artemis (Eingebettete Systeme)
Net!Works (Mobile und drahtlose Kommunikationstechnologien)
ENIAC (Nanoelektronik)
EUROP (Neue und künftige Technologien)
ISI (Netzwerk- und Kommunikationstechnologien)
NESSI (Rastertechnologien und Software Technologien)
NEM (Vernetzte und elektronische Medien)
Photonics21 (Nanoelektronik und Photonik)
EPoSS (Mikro- and Nanosysteme)
Die Implementierung der ETP ist eng mit den Inhalten 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (RP7) verbunden. Einerseits beeinflussen sie die Erarbeitung der Arbeitsprogramme zu den Spezifischen Programmen des RP7, andererseits wird eine geringe Anzahl von ETP maßgeblich die zukünftige europäische Technologiepolitik in Form von Gemeinsamen Technologieinitiativen ("Joint Technology Initatives") prägen.
Eine weitere zusätzliche Maßnahme ist die Programmkoordinierung nationaler Initiativen (Art. 185) unter anderem zum Themenbereich „Selbstbestimmtes und unabhängiges Leben“ (Ambient Assisted Living).