Zeitpunkt:
Je nach Projektdauer sind keine (bei Projekten mit einer Berichtsperiode), eine (bei zwei Berichtsperioden) oder mehrere Zwischenzahlungen vorgesehen. Sie sind
grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen, nachdem die Europäische Kommission Berichte und Deliverables der jeweiligen Berichtsperiode erhalten hat, zu überwiesen.
Mögliche Verzögerungen: In der Praxis kann es vorkommen, dass die 90-Tage-Frist nicht eingehalten wird. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, die auf der Seite des Konsortiums oder auf jener der Kommission liegen können (im zweiten Fall stehen den Förderungsempfängern Verzugszinsen zu). Die Details dazu sind in
Art. II.5 des Grant Agreement geregelt. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass auch
Vertragsänderungen (Amendments) einen Aufschub der anstehenden Zahlungen zur Folge haben können!
Höhe:
Die Höhe jedes Interim Payments richtet sich nach den von der Europäischen Kommission
anerkannten Kosten der jeweiligen Berichtsperiode. Jedoch werden
10 Prozent der Gesamtförderung bis zum Final Payment als
„Retention“ einbehalten. Daraus folgt, dass die Zwischenzahlungen zusammen mit dem Pre-Financing nie mehr als 90 Prozent der maximalen EU-Förderung betragen dürfen.