und daher moechten wir Sie daran erinnern, bis spaetestens 5.2.2008 gegebenenfalls Ihren Anbahnungsfinanzierungsantrag bei der FFG einzureichen.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor Ihrer Einreichung mit dem zustaendigen Energieexperten der FFG/EIP in Kontakt zu treten.
Einreichdokumente zur Anbahnungsfinanzierung:
http://rp7.ffg.at/anbahnungsfinanzierung