Foreground beschreibt neue Kenntnisse und Schutzrechte, kurz die Resultate des Projekts und umfasst somit jegliche Informationen, Materialien und Wissen, die im Projekt generiert wurden. Foreground beschreibt somit alle materiellen (z.B. Prototypen, Mikroorganismen, etc.) und alle immateriellen Projektergebnisse, ob diese nun geschützt werden können oder nicht.
Ergebnisse, die außerhalb der Projektziele erzielt werden (z.B. vor dem Projekt oder parallel dazu erschaffen) gelten nicht als Foreground des Projekts.
Background ist jenes Wissen, jene Informationen und IPR, die von den TeilnehmerInnen bereits vor Betritt zum Projekt gehalten wurden (vorhandene Kenntnisse und Schutzrechte). Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den TeilnehmerInnen im 7. RP immer um Rechtspersonen (legal entities) handelt. Dies bedeutet, dass der gesamte Background der Organisation mit einbezogen wird - bei großen Unternehmen oder Universitäten somit nicht nur die IPR der betroffenen Abteilung/des Instituts, sodern die der gesamten Organisation. Dies ist vor allem bei der Gewährung von Zugangsrechten (Access rights) zu bedenken.
Aus diesem Grund ist es auch essentiell im Konsortialvertrag jenen Background zu definieren, der vom Zugriff der PartnerInnen im Projekt ausgeschlossen sein soll.
Use stellt die direkte oder indirekte Nutzung von Foreground in anderen Forschungsaktivitäten (als im Projekt) oder für andere kommerzielle Aktivitäten dar.
Dissemination ist die Verbreitung, die Offenlegung neuer Kenntnisse und Schutzrechte (Foreground), durch alle geeigneten Mittel.