Empfänger von RSFF-Mitteln können private und öffentliche mittelgroße und große Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungsinstitute, Hochschulen, Zweckgesellschaften, Forschungsinfrastrukturen wie auch Stiftungen und andere juristische Personen sein.
Auf jeden Fall muss:
- das vorgelegte FEI-Vorhaben den für die RSFF festgelegten Finanzierungskriterien entsprechen. (Förderungswürdigkeit)
- der Empfänger einer RSFF-Finanzierung als juristische Person errichtet sein, die aufgrund der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften und ihrer Satzung in der Lage ist, Fremdmittel aufzunehmen oder als Garantienehmer aufzutreten.
- der Empfänger nachweisen, dass er durch seine regelmäßige Tätigkeit bzw. aufgrund der Durchführung des RSFF-Projekts in der Lage ist, freien Cash-flow in ausreichender Höhe zu erwirtschaften, um die anfallenden Darlehenszinsen, Kapitalrückzahlungen und/oder andere Kosten, die er im Rahmen des RSFF-Finanzierungsvertrags und aufgrund sonstiger finanzieller Verpflichtungen zu tragen hat, zu decken.
- die technische und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts und die Bankfähigkeit des Darlehensnehmers von der Bank als zufrieden stellend beurteilt wurden.
Die EIB finanziert somit förderungswürdige und tragfähige Investitionsvorhaben, die FTEI-Aktivitäten (Forschung, technologische Entwicklung, Demonstration und Innovation), umfassen. Zu diesen Aktivitäten zählen unter anderem:
- Basis- bzw. Grundlagenforschung,
- angewandte bzw. industrielle Forschung,
- experimentelle bzw. vorwettbewerbliche Entwicklung,
- die Projektdefinitionsphase bzw. Machbarkeitsstudien,
- Pilotprogramme und Demonstrationsaktivitäten.
Darüber hinaus können durch die RSFF europäische Forschungsinitiativen wie Forschungsinfrastrukturen, Europäische Technologieplattformen (ETP), Gemeinsame Technologieinitiativen (JTIs) sowie EUREKA-Projekte finanziert werden.
Neben traditionellen Sachinvestitionen können durch die RSFF auch Ausrüstungs- und immaterielle Investitionen (zB. Betriebsaufwendungen für FuE, Gehälter von Forschern, Mitglieder der Geschäftsleitung und ausführende Mitarbeiter, Kosten von Versorgungseinrichtungen und Verbrauchsmaterialien, Aufwendungen für den Erwerb von Urheberrechten oder für den Schutz von geistigem Eigentum) unterstützt werden.