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Geistiges Eigentum im 7. RP

Geistige Eigentumsrechte (Intellectual Property Rights - IPR) waren und sind in Forschungsprojekten immer ein Thema. Wem gehört das Erforschte, das Wissen, das Patent? Wie schütze ich das Wissen, das ich im Projekt generiere oder auch jenes, das ich bereits habe vor dem Zugriff anderer?

Solche Fragen ziehen sich oftmals von Beginn eines EU-Projektes bis an das Ende oder auch darüber hinaus. Daher sollten TeilnehmerInnen in EU-Projekten schon in der Vorbereitungsphase eines Projektes solche "IPR issues" aufgreifen und ausverhandeln, bevor ein Projekt beginnt.
 

Diese Seite soll als Hilfestellung zu folgenden Themen dienen:

Allgemeines zu geistigem Eigentum - diese Seite bietet neben einer Begriffsdefiniton von IPR auch eine Übersicht über geistige Eigentumsrechte.

Spezifische Regelungen im 7. Rahmenprogramm - diese Seite beschreibt die Besonderheiten des 7. Rahmenprogrammes hinsichtlich IPR.


Weitere Links:

Geistiges Eigentum im Antrag

IPR im Konsortialvertrag

 

Kontakt
Mag. Martin Baumgartner 
T +43 (0)5 7755 - 4008
F +43 (0)5 7755 - 94008
martin.baumgartner@ffg.at

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