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Aktuelles
EC: Zugang zu Interoperabilitätsinformationen von digitalen Produkten und Dienstleistungen
10.04.2012
Öffentliche Konsultation - Einreichfrist 20. Juni 2012

Der Zweck dieser Konsultation ist es, strukturierte Beiträge seitens der Beteiligten und interessierten Parteien über die Bedürfnisse, Barrieren und Chancen für Maßnahmen zu erhalten, welche die führenden Marktakteure veranlassen könnten, Lizenzen für Interoperabilitätsinformationen, die nicht durch Normen abgedeckt sind, zu vergeben, wie in der Mitteilung Digitale Agenda für Europa vorgeschlagen.

Für den Aufbau einer wirklich digitalen Gesellschaft brauchen wir die effektive Interoperabilität aller IT-Produkte und –Dienste.

Im Rahmen dieser Konsultation wird als Interoperabilität allgemein als die Fähigkeit von Hard- oder Softwareprodukten oder Dienstleistungen bezeichnet, Informationen untereinander auszutauschen und zu nutzen

Das beste Beispiel dafür, was die technische Interoperabilität leisten kann, ist das Internet. Seine offene Architektur machte Milliarden Nutzern in aller Welt interoperable Geräte und Anwendungen zugänglich. Um aber die Vorteile der IKT uneingeschränkt nutzen zu können, muss die Interoperabilität von Geräten, Anwendungen, Datensammlungen, Diensten und Netzen weiter erhöht werden. 


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