Kurzbeschreibung
Das Programm TOP-EU steht allen privatrechtlich organisierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einem sozial- oder geisteswissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt offen, die einen Projektfördervertrag mit der Europäischen Kommission (EK) im 7. RP geschlossen haben, der nicht mit Pauschalbeiträgen oder zu 100 % der direkten Kosten gefördert wird. Das geförderte 7. RP-Projekt darf noch nicht beendet sein. Die Forschungseinrichtung im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften muss den Schwerpunkt ihrer Forschungstätigkeit im Inland haben. Von allen erstattungsfähigen Kosten, welche nicht von der EK getragen werden (Finanzierungslücke), kann ein Betrag von max. 75 % gefördert werden.
Teilnahmeberechtigung
Das Projekt im 7. RP, das mit TOP.EU kofinanziert werden soll, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es darf nicht mit Pauschalbeiträgen oder zu 100 % der direkten Kosten gefördert werden wie beispielsweise Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (z. B. ERA-Net), Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und Laufbahnentwicklung von Forscherinnen oder Forschern (z. B. Marie Curie- Maßnahmen), Forschungstätigkeiten der Pionierforschung.
- Es darf kein Projekte im Rahmen von "Joint Technology Initiatives" oder ein Projekt im Rahmen der Art. 185 EGV Initiativen sein.
- Das 7. RP-Projekt darf noch nicht beendet sein.
Forschungseinrichtungen mit einem sozial- oder geisteswissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Sie müssen privatrechtlich organisierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein.
- Sie müssen mit ihrem letzten verfügbaren Jahresbericht und/oder einem gleichwertigem Dokument nachweisen, dass ihre Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sozial- oder geisteswissenschaftlichen Forschung angesiedelt sind. Die Definition der Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte erfolgt entlang der Rubriken 5 und 6 lt. Schlagwortverzeichnis der Statistik Austria.
- Sie müssen die Rolle der Koordination oder der Partnerschaft in einem laufenden 7. RP-Projekt inne haben.
- Sie müssen den Kriterien einer Forschungseinrichtung entsprechen. Wobei der Begriff "Forschungseinrichtung" Einrichtungen bezeichnet, deren Hauptaufgabe in Forschung und Entwicklung besteht und deren Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Technologietransfer verbreitet werden; sämtliche Einnahmen werden in die Forschung, die Verbreitung von Forschungsergebnissen oder die Lehre reinvestiert.
Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Von 100 % der von der Europäischen Kommission akzeptierten, aber nicht getragenen Gesamtkosten, kann ein Betrag von max. 75 % gefördert werden.
Beispiel:
100 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten 250.000,--
abzüglich des finanziellen Beitrags der EK 150.000,--
nicht getragene Gesamtkosten 100.000,--
max. 75 % Förderung durch TOP.EU 75.000,--